740/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am 13.  Juni 1996 unter der Nr. 760/i an mich beiliegende schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Entsorgung radioaktiver Molke nach Moldawien gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

 

 

Einleitend ist festzustellen, daß infolge der

 

Reaktorkatastrophe von Tschernobyl die gesamte Jahresproduktion des Folgejahres in Österreich in unterschiedlichem Ausmaß radioaktiv belastet war. Zur Minimierung der Strahlenbelastung der Bevölkerung wurden gerade auch hinsichtlich der Milchprodukte Schutzmaßnahmen ergriffen, die Verwendungsein­schränkungen für Milchprodukte auf der Basis von Grenzwertregelungen umfaßten.  Aufgrund ihres Kontaminationsgrades waren diese Milchprodukte jedoch nicht als 'radioaktiver Abfall' im Sinne der Strahlenschutzverordnung zu klassifizieren und daher vom Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz auch nicht mengenmäßig zu erfassen.

 

Zu Frage 1:

 

Das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz hat keine diesbezügliche Mengenaufstellung.

 

Zu Frage 2:

 

Die Milchprodukte wurden in den sonst üblichen Lagern aufbewahrt.  Aufzeichnungen über den Anfall und Verbleib von Milchprodukten wurden vom Gesundheitsressort nicht geführt.

 

Zu den Fragen 3 und 5:

 

 

Dem Gesundheitsressort liegen keine diesbezüglichen Daten vor.

 

 

Zu den Fragen 4 und 6:

 

Die Beseitigung von Molke und Magermilch, die infolge des Abgabeverbots dieser Produkte für Fütterungszwecke anfiel, erfolgte primär über industrielle Verwertung, Einbringung in Kläranlagen im Rahmen bestehender Konsense sowie über Vertrocknung und Lagerung.  Darüber hinaus war es in Hinblick auf den Ausnahmecharakter der durch den Reaktorunfall bedingten Situation nötig, Einleitungen in Fließgewässer vorzunehmen, wobei jedoch sicherzustellen war, daß nur geringfügige Einwirkungen auf diese Gewässer erfolgten.

 

Quantitative Angaben dazu liegen dem Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz nicht vor.

 

Zu Frage 7:

 

Bei der Entsorgung über Fließgewässer war insbesondere wegen des hohen biologischen Sauerstoffbedarfs der Molke durch entsprechende Einleitungsbedingungen eine Eutrophierung der Fließgewässer zu vermeiden.  Der Radioaktivitätsgehalt der Molke war hingegen insbesondere auch in Anbetracht der damaligen Radioaktivitätsfracht der Gewässer bedeutungslos. Diese

 

Einleitungen sind daher auch ohne Folgen für die menschliche Gesundheit geblieben.

 

Zu den Fragen 8 bis 10:

 

Dem Bundesministerium für Gesundheit sind dementsprechende Zeitungsmeldungen bekannt; eine Befassung meines Ressorts mit derartigen Exporten ist nicht erfolgt.

 

Hinsichtlich der Verwendung kontaminierten Molkepulvers wurde seitens meines Ressorts festgestellt, daß gegen eine Verwendung kein Einwand besteht, soferne sichergestellt ist, daß es dadurch zu keiner Belastung der menschlichen Nahrungskette kommt.