742/AB

Der Abgeordnete zum Nationalrat Haigermoser hat am 14. Juni 1996 unter der Nr. 799/i an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Belastung von Eiern und Geflügel mit Arzneimittelrückständen gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"l. Gibt es in Österreich ähnliche Untersuchungen wie die oben genannten und wie lauten deren Ergebnisse?

2. Werden die Stichproben auch auf eine Belastung mit Arsen hin untersucht und wenn ja, wie hoch ist diese im Durchschnitt?

3. Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Bundesministeriums gesetzt, um eine gesundheitsschädliche Belastung von Eiern und Geflügel mit Rückständen aus Arzneimitte n u Futtermitteln hintanzuhalten und wie erfolgreich waren diese?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die angeführten Stoffe sind Kokzidiostatika und werden den

Mischfuttermitteln auf Grund der Bestimmungen des

Futtermittelgesetzes zugemischt. Die Kontrolle der verordnungskonformen Anwendung liegt daher beim

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle werden auch Geflügelfleisch und Eier einer Untersuchung auf

Arzneimittelrückstände unterzogen. Dabei werden Antibiotika wie zB. Tylosin, Tetrazykline und Chloramphenicol bzw. Kokzidiostatika wie Nicarbacin oder Meticlorpindol stichprobenweise kontrolliert. In konkreten Verdachtsfällen sind auch Überprüfungen auf andere Substanzen vorgesehen. Die an den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung durchgeführten Untersuchungen führten in den letzten Jahren diesbezüglich zu keiner Beanstandung.

Darüber hinaus wurde von meinem Ministerium im Rahmen eines Programmes zur Kontrolle von Rückständen im Fleisch aus wissenschaftlichem Interesse auf Meticlorpindol im Jahr 1995 untersucht. Dabei wurden vereinzelt Werte bis zu 3,93 ppm festgestellt.

Zu Frage 2:

Derzeit sind in Österreich 5 Arzneispezialitäten zugelassen, die Natriumarsenilat bzw. Arsentrioxid enthalten.

Da keine dieser Arzneispezialitäten für Lege- oder Masthühner zugelassen ist, sind bei diesen auch keine Arsenrückstände zu erwarten.

Arsen wird daher im Zuge des Rückstandsscreenings nicht beprobt. Ergibt sich jedoch bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung oder bei der Herdenkontrolle nach der Geflügelfleischhygieneverordnung ein Verdacht auf das Vorhandensein eines Rückstands von Arsen, so hat der beauftragte Tierarzt entsprechende Untersuchungen einzuleiten.

Zu Frage 3:

Aufgrund der Ergebnisse des zu Frage 1 genannten wissenschaftlichen Screenings wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

a) Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wurde am

10. April 1996 von dem Ergebnis der Untersuchungen informiert und um verstärkte Kontrolle der Futtermittel und deren Verwendung im Interesse der Vermeidung von ungünstigen Auswirkungen auf den Geflügelfleischkonsum ersucht.

b) Information aller Landeshauptleute am 16. April 1996 über den gegebenen Sachverhalt, mit dem Ersuchen um Information der betroffenen Verkehrskreise, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Absetzfrist von 5 Tagen, sowie

c) Information der veterinärmedizinischen

Untersuchungsanstalten hinsichtlich der

Beurteilungsgrundsätze in Bezug auf den Höchstwert.