743/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Anschober und Genossen haben am 13.  Juni 1996 unter der Nr. 774/J-NR/1996 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend österreichische Waffengeschäfte SCOTT Report/Exporte nach Saudiarabien gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

 

i.)         Sind Ihrem Ressort die entsprechenden Vorwürfe des SCOTT­Reports bekannt ?

 

2.)        Wurde seitens Ihres Ressorts untersucht, ob die vom SCOTT Report betroffenen Firmen Assmann und Hirtenberger den Weitertransport der Waffen illegal durchgeführt haben, ob es hier jeweils eine rechtmäßige Genehmigung seitens des zuständigen Ministeriums gegeben hat ? Welche konkreten Konsequenzen wurden daraus ergriffen ? Wurde seitens Ihres Ressorts die Justiz eingeschaltet bzw. erfolgte eine Sachverhaltsdarstellung ?

 

2a.)      Welche Ermittlungschritte wurde in diesem Zusammenhang in welchem konkreten Zeitraum und von welchen konkreten Abteilungen Ihres Ressorts durchgeführt ?

 

3.)        Welches konkrete Ergebnis brachten die Ermittlungsschritte?

 

4.)        Liegt darüber ein schriftlicher Bericht vor ? Wenn ja, wie lautet der konkrete Wortlaut ?

 

5.)        Ist es richtig, daß für all diese Geschäfte konkrete Endverbraucherzertifikate vorlagen und erstellt wurden?

 

6.)        Wann wurde konkret für die Einzelaufträge von den betroffenen Firmen um Endverbraucherzertifikate jeweils angesucht ?

 

7.)        Wann und mit welcher Begründung wurden diese Endverbraucherzertifikate urgiert ?

 

8.)        Wie wurde die Frage eines tatsächlichen Verbleibes der importierten Waffen in Österreich überprüft ?

 

9.)        Wann und mit welcher konkreten Argumentation wurden die Endverbraucherzertifikate erteilt ?

 

10.)      Wann erfolgten erste Hinweise, daß es zu einem Weitertransport der entsprechenden Waffen in das Ausland gekommen ist?

 

11.)      Existieren dazu Aktenvermerke? Wenn ja, von welchem konkreten Datum mit welchem konkreten Wortlaut ?

 

12.)      Befürwortet Ihr Ressort eine Lockerung der österreichischen Waffenexportbestimmungen ? Wenn ja, in welchem konkreten Detail ? Wenn nein, warum nicht ?

 

13.)      Welche konkreten politischen Maßnahmen werden von Ihrem Ressort in diesem Zusammenhang geplant ?

 

14.)      Zur Ermöglichung welcher konkreter Waffenexportbestrebungen seitens österreichischer Firmen sollte es zu einer Liberalisierung der entsprechenden Waffenexportbestim­mungen kommen ?

 

15.)      Wie beurteilen Sie die Menschenrechtssituation in Saudiarabien ? Halten Sie einen Export in dieses Land für mit der Menschenrechtssituation einerseits bzw. der derzeiti­gen Gesetzessituation in Österreich andererseits vereinbar ?

 

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

 

ad 1): Die entsprechenden Vorwürfe des SCOTT-Reports sind meinem Ressort aus den Meldungen österreichischer Medien und den Berichten der Botschaft London bekannt.

ad 2-11): Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten war mit den im Scott-Report relevierten Vorgängen nicht befaßt, da diese in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten bzw. des Bundesministeriums für Inneres fielen.  Ich verweise auf die diesbezüglichen Antworten der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten bzw. für Inneres.

ad 12-14) Mein Ressort befürwortet keine Lockerung der österr.  Waffenexportbestimmungen; hingegen wären Anpassungen an EU-Bestimmungen wie etwa die Einführung des "EU-Standarddokuments für innergemeinschaftliche Waffentransfers" und Anpassungen betreffend die Vorgangsweise bei Reparaturen von

Bundesheereigenen Geräten im Ausland Überlegenswert.

 

ad 15): Laut § 3 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes Über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl.  Nr. 540/1977 idgf ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Aus- oder Durchfuhr nicht in ein Bestimmungsland erfolgen soll, in dem auf Grund schwerer und wiederholter Menschenrechtsverletzungen die Gefahr besteht, dass das gelieferte Kriegsmaterial zur Unterdrückung von Menschenrechten verwendet wird. Wenngleich bestimmte staatliche Maßnahmen und Praktiken, die mit der Anwendung des religiös geprägten islamischen Rechts begründet werden, zu Verletzungen internationaler Menschenrechtsinstrumente führen (denen Saudi-Arabien als Vertragspartner grossteils nicht angehört), so kann doch nicht gesagt werden, dass Kriegsmaterialexporte nach Saudi-Arabien mit der österreichischen Gesetzeslage schlechthin unvereinbar wären.  Es hängt nämlich auch wesentlich von der Art des Kriegsmaterials ab, ob eine Gefahr anzunehmen ist, dass das gelieferte Kriegsmaterial zur UnterdrÜckung von Menschenrechten verwendet wird.  Die Entscheidung über eine Bewilligungserteilung ist daher jeweils im Einzelfall zu treffen.