744/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 792/J betreffend Eurofit-Programm der Bundesregierung, welche die Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen am 14.6.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort,zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage-.
Träger des für die Jahre 1994 bis 1996 initiierten EU-Fitneßprogramms der Bundesregierung sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (TOP-Eurofit und die BÜRGES), das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie der ERPFonds. Im Rahmen der Aktion TOP-Eurofit wurde im Jahr 1994 seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ein Kreditausmaß von öS 273 Mio. gefördert, welches um weitere öS 540,5 Mio. durch Stützungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft erweitert werden konnte. Die erforderlichen Mittel sind im Verhältnis 60 : 40 zwischen Bund und Ländern zwingend vorgeschrieben.
Hinsichtlich des erforderlichen Landesanteils (40 %) haben alle relevierten Bundesländer außer Niederösterreich und Tirol Zusagen erteilt.
Für die Jahre 1995 und 1996 ist die TOP-Eurofit-Aktion aus der Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ausgeschieden und dem ERP-Fonds zur weiteren Abwicklung übertragen worden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
1994 wurden Förderungen an 15 Unternehmen im Rahmen von TOPEurofit zugesprochen. Im Rahmen der BÜRGES-Förderungsbank in der Aktion nach dem Gewerbestrukturverbesserungsgesetz 1969 wurden in den Jahren 1994 und 1995 acht bzw. 21 Unternehmen gefördert.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
1994 wurden insgesamt acht Unternehmen im Rahmen von TOP-Eurofit nicht bedient, fünf davon wurden wegen Verweigerung der jeweiligen Landesbeteiligung keine Förderungen ausbezahlt, ein Unternehmen wurde ERP-gefördert, zwei Anträge waren nicht richtliniengemäß. Im Rahmen der BÜRGES-Förderungsbank mußte das Förderungsansuchen bei 24 Unternehmen abgelehnt werden.
Eine namentliche Anführung der Unternehmen muß gemäß § 38 des Bankwesengesetzes unterbleiben.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Förderbarwert 1994:
Bund insgesamt öS 96,767 Mio. davon BMwA-Anteil öS 34,1 Mio.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Laut einer Unterlage des Fachverbandes der Nahrungs- und Genußmittelindustrie existierten 1994 502 Betriebe in der N&G-Industrie mit 38.963 Beschäftigten und 1995 458 Betriebe in der N&G-Industrie mit 35.833 Beschäftigten.
Der Arbeitsplatzverlust seit dem EU-Beitritt beträgt somit 3.130 Beschäftigte.
Die Gründe des Arbeitsplatzverlustes resultieren weniger aus dem
EU-Beitritt, vielmehr sind Rationalisierungsmaßnahmen der
Nahrungs- und Genußmittelindustrie ausschlaggebend.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Laut einer Unterlage des Fachverbandes der Textilindustrie fanden im Vergleich zu 1994 im Jahr 1995 in der Textilindustrie 2.047 (gemessen am Jahresdurchschnitt der Beschäftigung) und in der Bekleidungsindustrie 2.251 Arbeitskräfte weniger Beschäftigung.
Dieser Beschäftigungsrückgang ist nicht auf den EU-Beitritt zurückzuführen, sondern darauf, daß am Textil- und Bekleidungssektor in den letzten Jahren, insbesondere infolge niedrigerer Lohnkosten in anderen Ländern, kontinuierlich ein Strukturbereinigungsprozeß stattfindet. Die österreichische Textilwirtschaft hat Rationalisierungsmaßnahmen durchgeführt und sich in den letzten Jahrzehnten zu einer kapitalintensiven Industrie entwickelt, verbunden mit einem völlig geänderten Anforderungsprofil an die Mitarbeiter. Beschäftigte etwa die Textilindustrie 1990 noch 66.858 Arbeitnehmer bei einem Produktionsvolumen" von öS 17,2 Mrd., wurde mit 22.051 Mitarbeitern 1995 ein Produktionsvolumen von öS 26 Mrd. erreicht. Ein ebenso auffallender Strukturanpassungsprozeß zeigt sich in der österreichischen Bekleidungsindustrie, die 1995 13.105 Mitarbeiter (1970 waren es 39.961) ein Produktionsvolumen von öS 10,4 Mrd. (1970: öS 7,1 Mrd.) erzielen konnte. Die Beschäftigtenzahl in diesen beiden Bereichen ist im Durchschnitt auch in den Jahren 1990 bis
1994, am Textilsektor jährlich um 2.093, am Bekleidungssektor um
2.141 zurückgegangen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage.-
Aus den unter Frage 8 geschilderten Gründen finden Produktionsverlagerungen statt, wobei der Bekleidungssektor wesentlich stärker als der Textilbereich davon betroffen ist. Konkrete statistische Angaben dazu liegen nicht vor.