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Die Abgeordneten zum Nationalrat Böhacker, Haigermoser haben am
1. Februar 1996 unter der Nr. 114/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Sanierung und Ausbau des
Stadions in Salzburg Lehen gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
"1. Haben Sie dem Land und/oder der Stadt Salzburg eine entspre-
chende Zusage auf Übernahme der anteiligen Ausbaukosten
(30 Millionen Schilling) des Lehener Stadions gegeben?
2 . Wenn ja, wann?
3 . Wenn nein, unter welchen Voraussetzungen wird der Bund die-
sen Kostenanteil übernehmen und bis wann ist mit einer der-
artigen verbindlichen Zusage zu rechnen?
4. Werden Sie den genannten Betrag von 30 Millionen Schilling
im Budget für 1996 vorsehen?
5. Wenn nein, warum nicht?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5 :
Wie mir mitgeteilt wurde, existiert eine grundsätzliche
Vereinbarung aus dem Jahr 1993 zwischen dem damaligen
Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz
und dem für den Sport zuständigen Mitglied der Salzburger
Landesregierung, Dr. Othmar Raus , aus der die Bereitschaft
einer Mitfinanzierung des Ausbaus der Nordtribüne des
Salzburger Stadions (Gesamtvolumen S 27,000.000 , --) mit einem
Maximalbetrag von S 9,000.000 , -- hervorgeht.
Weiters bin ich informiert worden, daß anläßlich eines
Gesprächs im Jahr 1995 zwischen dem damaligen Staatssekretär im
Bundeskanzleramt, Mag. Gerhard Schäffer , dem Salzburger
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Arno Gasteiger und dem
Bürgermeister der Stadt Salzburg, Dr. Josef Dechant, auch der
Ausbau der Südtribüne als realisierbar angesehen wurde und Herr
Staatssekretär Schäffer eine Verwendungszusage für eine
Drittelbeteiligung des Bundes am nunmehrigen Gesamtprojekt
(Gesamtvolumen nach Kostenschätzung vom 3 . Juli 1995
S 81,000.000 , --) abgegeben hat.
Eine Zusage meinerseits für das Gesamtprojekt kann derzeit
schon deshalb nicht vorliegen, weil die vom Bundeskanzleramt
mit Schreiben vom 24 . November 1995 angeforderten und zur
Beurteilung unumgänglich notwendigen Unterlagen von der Stadt
Salzburg bisher nicht zur Verfügung gestellt worden sind.
In diesem Schreiben wird im übrigen ausdrücklich darauf hinge-
wiesen, daß nach Übermittlung der Unterlagen und sobald die
Budgetentwicklung des Bundes für das Jahr 1996 abzusehen ist,
eine gemeinsame Besprechung zwischen Bund sowie Land und Stadt
Salzburg zur Feststellung der weiteren Vorgangsweise in
Aussicht genommen wird.