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Die Abgeordneten zum Nationalrat Böhacker, Haigermoser haben am

1. Februar 1996 unter der Nr. 114/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Sanierung und Ausbau des

Stadions in Salzburg Lehen gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

 

"1. Haben Sie dem Land und/oder der Stadt Salzburg eine entspre-

chende Zusage auf Übernahme der anteiligen Ausbaukosten

(30 Millionen Schilling) des Lehener Stadions gegeben?

 

2 . Wenn ja, wann?

 

3 . Wenn nein, unter welchen Voraussetzungen wird der Bund die-

sen Kostenanteil übernehmen und bis wann ist mit einer der-

artigen verbindlichen Zusage zu rechnen?

 

4. Werden Sie den genannten Betrag von 30 Millionen Schilling

im Budget für 1996 vorsehen?

 

5. Wenn nein, warum nicht?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5 :

Wie mir mitgeteilt wurde, existiert eine grundsätzliche

Vereinbarung aus dem Jahr 1993 zwischen dem damaligen

Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz

und dem für den Sport zuständigen Mitglied der Salzburger

 

Landesregierung, Dr. Othmar Raus , aus der die Bereitschaft

einer Mitfinanzierung des Ausbaus der Nordtribüne des

Salzburger Stadions (Gesamtvolumen S 27,000.000 , --) mit einem

Maximalbetrag von S 9,000.000 , -- hervorgeht.

 

Weiters bin ich informiert worden, daß anläßlich eines

Gesprächs im Jahr 1995 zwischen dem damaligen Staatssekretär im

Bundeskanzleramt, Mag. Gerhard Schäffer , dem Salzburger

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Arno Gasteiger und dem

Bürgermeister der Stadt Salzburg, Dr. Josef Dechant, auch der

Ausbau der Südtribüne als realisierbar angesehen wurde und Herr

Staatssekretär Schäffer eine Verwendungszusage für eine

Drittelbeteiligung des Bundes am nunmehrigen Gesamtprojekt

(Gesamtvolumen nach Kostenschätzung vom 3 . Juli 1995

S 81,000.000 , --) abgegeben hat.

 

Eine Zusage meinerseits für das Gesamtprojekt kann derzeit

schon deshalb nicht vorliegen, weil die vom Bundeskanzleramt

mit Schreiben vom 24 . November 1995 angeforderten und zur

Beurteilung unumgänglich notwendigen Unterlagen von der Stadt

Salzburg bisher nicht zur Verfügung gestellt worden sind.

 

In diesem Schreiben wird im übrigen ausdrücklich darauf hinge-

wiesen, daß nach Übermittlung der Unterlagen und sobald die

Budgetentwicklung des Bundes für das Jahr 1996 abzusehen ist,

eine gemeinsame Besprechung zwischen Bund sowie Land und Stadt

Salzburg zur Feststellung der weiteren Vorgangsweise in

Aussicht genommen wird.