751/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schuster und Kollegen haben am 13. Juni 1996 unter der Nr. 721/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kennzeichnung von Fleisch und Fleischprodukten gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"l. Welche Schritte haben Sie bezüglich des oben zitierten Entschließungsantrages, der einstimmig angenommen wurde, in der Frage der Kennzeichnung von Fleisch und
Fleischprodukten schon unternommen?
2. Können Sie garantieren, daß in Österreich eine
Kennzeichnungspflicht für Fleisch und Fleischprodukte nach Herkunft umgesetzt ist, noch bevor das EU-Exportverbot für Rinder und Rindfleischprodukte aus Großbritannien gefallen ist?
3. Wie wird die Kennzeichnungspflicht bzw. die Kennzeichnung selbst im Detail aussehen?
4. Können Sie den Konsumenten garantieren, daß sie die Herkunft jedes Stückes Fleisch beim Einkauf bis zum Bauern nachvollziehen können, zumindest aber aus welchem Land das Rohprodukt stammt?
5. Wann wird die Kennzeichnungspflicht spätestens in Kraft treten?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Einleitung der gegenständlichen Anfrage ist festzuhalten, daß die dort getroffene Feststellung, ich hätte eine Lockerung der "österreichischen Position in der Frage des
GB-Rinderembargos" angekündigt, nicht den Tatsachen entspricht. Die Kennzeichnung von Fleisch und Fleischwaren ist in der EU voll harmonisiert.
In Erkenntnis dieser Tatsache hat der Hauptausschuß des Nationalrates in seiner am 24.April 1996 gemäß Art. 23 e B-VG abgegebenen Stellungnahme gefordert, daß in der EU ein neues System der Kennzeichnung von Fleisch und Fleischprodukten einzufahren ist, um das Vertrauen beim Verbraucher wiederherzustellen.
Ich halte diese Forderung für wichtig und berechtigt und vertrete sie mit vollem Nachdruck.
Zu Frage 1:
Ich habe die Forderung nach verbesserter Kennzeichnung von Fleisch und bestimmten Fleischwaren im
EU-Verbraucher-Ministerrat vertreten und auch mit dem
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft besprochen; dieser Informierte mich über die einschlägigen Beratungen im EU-Agrar-Ministerrat sowie darüber, daß auch er diese Forderung vertrete und daß die EU-Kommission es übernommen hat, ein neues Kennzeichnungssystem auszuarbeiten.
Ich beabsichtige außerdem, eine Arbeitsgruppe einzuberufen, die sich mit dieser Frage - im Hinblick auf Österreich auseinandersetzen wird.
ZU den Fragen 2 bis 5:
Angesichts der Tatsache, daß ich das Stimmverhalten der anderen EU-Mitgliedstaaten nicht vorhersehen kann und die EU-Kommission ein Vorschlagsmonopol für neue Rechtsvorschriften hat, kann ich weder diese Garantie abgeben noch die Details der Kemzeichnungepflicht oder den Zeitpunkt Ihres Inkrafttretens angeben.
In den im Rahmen der EU noch zu fahrenden Beratungen werde ich mich für ein möglichst effizientes und praktikables Kennzeichnungssystem einsetzen und - sollte die EU dieses Kennzeichnungssystem als Richtlinie erlassen - um eine ehestmögliche Umsetzung in die österreichische Rechtsordnung bemüht sein.