752/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing.  Reichhold und Kollegen haben am 13.  Juni 1996 unter der Nr. 781/i an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Herkunftsnachweis bei Rindern gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

1. Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt?

 

2.         Wieviele Tiere konnten aufgrund dieser Tatsache nicht exportiert werden?

 

3.         Welche Papiere könnten derzeit von den österreichischen Bauern bzw.  Viehexporteuren herangezogen werden, um die Herkunft der Rinder nachzuweisen?

 

4.         Denkt man daran, eventuell den Tierpaß zumindest vorübergehend wieder einzufahren

 

5.         Wenn nein, warum nicht?

 

6.         Wie gedenkt man das neue Gütezeichen für österreichische Qualität zu gestalten und welche Kriterien sollen zur Verleihung dieses Gütezeichens herangezogen werden?

 

7.         Wie stellen Sie sich in Zukunft die Kennzeichnung des zum Verkauf angebotenen Fleisches in Bezug auf die Herkunft vor?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

 

zu den Fragen 1 und 2:

 

Mit dem Beitritt zur Europäischen Union waren sämtliche Rechtsnormen der EU, die den innergemeinschaftlichen Handel betreffen, zu übernehmen.  Das innergemeinschaftliche Verbringen von Rindern hat im gesamten Gemeinschaftsgebiet nach den Rechtsnormen der Richtlinie des Rates 64/432/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 95/25/EG, zu erfolgen.  Die Anlage F dieser Richtlinie enthält Muster für Gesundheitsbescheinigungen für den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten für Zucht-, Nutz- und Schlachtrinder, in

welchen in Punkt II. als Angabe zur Identifizierung der Tiere

unter and die amtliche Kennzeichnung der Tiere einzutragen ist und in Punkt III. (Herkunft der Tiere) eine Bestätigung abzugeben ist, daß die Tiere seit mindestens sechs Monaten vor dem Versandtag oder seit ihrer Geburt im Hoheitsgebiet des versendenden Mitgliedstaates gehalten werden.

Diese Zertifikate sind vom zuständigen amtlichen Tierarzt zu unterfertigen.

 

Gemäß der Richtlinie 92/102/EWG über die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sind Rinder spätestens 30 Tage nach deren Geburt durch eine Ohrmarke mit einem alphanumerischen Code zu kennzeichnen, auf Grund dessen jedes einzelne Tier --sowie der Betrieb, in dem es geboren wurde, identifiziert werden kann.

 

Jeder Rinderhalter hat ein Register zu führen, das Angaben über die Anzahl der in seinem Betrieb vorhandenen Tiere enthält.  Dieses Register umfaßt eine stets auf dem neuesten Stand zu haltende Übersicht über alle zu verzeichnenden Zu- und Abgänge von Tieren.  Im Rahmen von amtstierärztlichen Kontrollen und periodischen Untersuchungen wird die Registerführung behördlich kontrolliert.

In Österreich wurde die Richtlinie 92/102/EWG durch die

Tierkennzeichnungsverordnung BGB1.Nr. 413/1995 in nationales

 

Recht umgesetzt, sodaß eine Rückverfolgbarkeit der Bewegungen jedes einzelnen Rindes möglich ist.

Der Nachweis der Herkunft von Rindern aus Österreich ist

demnach jederzeit gegeben. Schwierigkeiten, die Herkunft von Rindern aus Österreich nachzuweisen, sind mir nicht bekannt.

 

Zu Frage, 3 :

 

Die Herkunft der Rinder ergibt sich - wie bereits in der Beantwortung zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt - einerseits aus den beschriebenen Gesundheitszertifikaten sowie aus der lückenlosen und über alle Lebensstationen der Rinder nachweisbaren Kennzeichnung durch Ohrmarken und durch die Registerführung.

 

zu den Fragen 4 und 5*

 

Die Einführung eines Tierpasses im herkömmlichen Sinn erscheint im Lichte der obigen Beantwortung nicht zweckmäßig.

 

.zu Frage 6:

 

Ein neues Güte- bzw.  Herkunftszeichen mußte eindeutig, für den Konsumenten klar verständlich und praktikabel sein.

 

Zu Frage 7:

 

--Ich habe die Forderung nach verbesserter Kennzeichnung von Fleisch und bestimmten Fleischwaren im

EU-Verbraucherministerrat vertreten und auch mit dem

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft besprochen.  Dieser informierte mich über die einschlägigen Beratungen im EU-Agrarministerrat sowie darüber, daß auch er diese Forderung vertrete und daß die EU-Kommission es übernommen hat, ein neues Kennzeichnungssystem auszuarbeiten.

 

In den im Rahmen der EU noch zu fahrenden Beratungen werde ich mich für ein möglichst effizientes und praktikables Kennzeichnungssystem einsetzen und - sollte die EU dieses

 

Kennzeichnungssystem als Richtlinie erlassen - um eine ehestmögliche Umsetzung in die österreichische Rechtsordnung bemüht sein.

Ich beabsichtige außerdem, eine Arbeitsgruppe einzuberufen, die sich mit dieser Frage - im Hinblick auf Österreich auseinandersetzen wird.