755/AB
Auf die, aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Meisinger und Kollegen vom 14. Juni 1996, Nr. 789/J, betreffend Kündigungen bei der Wildbach- und Lawinenverbauung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich folgendes ausfahren:
Das Katastrophenfondsgesetz 1996 wurde als Teil des Strukturanpassungsgesetzes, BGBl 201/1996 (Artikel 66), vom Nationalrat beschlossen. Im Zusammenhang mit der notwendigen Budgetkonsolidierung wurde auch die Dotierung des Katastrophenfonds reformiert. Gemäß § 2 leg cit werden die Mittel des Fonds durch Anteile am Aufkommen
an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer gemäß dem jeweils geltenden Finanzausgleichsgesetz aufgebracht. Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft werden für das Jahr 1996 insgesamt 1,568.265.000,-- ATS aus Mitteln des Katastrophenfonds vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellt und im Sinne der Bruttoverrechnung haushaltswirksam als Einnahme dargestellt. Die in der Einleitung zur gegenständlichen Anfrage genannten Mittel beziehen sich daher nur auf die dem Forsttechnischen Dienst der-Wildbach- und Lawinenverbauung zur Verfügung stehenden mittel.
Bei der Dotierung des Katastrophenfonds für das Jahr 1996 wurde im Bundesvoranschlag vom (einnahmenseitigen) Erfolg des Jahres 1995 (beim finanzgesetzlichen Ansatz 2/6089, Wildbach- und Lawinenverbauung, Bundeszuschüsse für vorbeugende Maßnahmeni 729,841.000,-ATS) ausgegangen. Unter dem entsprechenden Voranschlagansatz für vorbeugende Maßnahmen der WLV auf der Ausgabenseite (l/60836) beträgt jedoch der Erfolg 1995 ATS 800,985.527,10; die Differenz ergibt sich aus der Auflösung von Rücklagen. Für 1996 wurden durch das Finanzausgleichsgesetz sämtliche Rücklagen des Katastrophen fonds zugunsten des allgemeinen Bundeshaushaltes aufgelöst. Gleichzeitig wurde auch ein neuer Berechnungsschlüssel für die Dotierung des Katastrophenfonds erstellt. Aufgrund der daraus resultierenden Kürzung für das Jahr 1996 mußten auch die Mittel für die einzelnen Sektionen des Forsttechnischen Dienstes (FTD) für Wildbach- und Lawinenverbauung anteilsmäßig verringert werden.
-,Das Erfordernis einer Winterpause bei den KV-Bediensteten des Forsttedhnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung wurde aber nicht nur durch Einsparungsmaßnahmen des Bundes sondern auch durch die bei.den Ländern und Gemeinden notwendigen Budgetkürzungen bedingt, da Bundesmittel nur in einem bestimmten Verhältnis zu Landesmitteln und Mitteln der Interessenten (vor allem der Gemeinden) eingesetzt werden können. Weiters ist darauf hinzuweisen, daß in den meisten Sektionen des FTD bisher schon Winter-
pausen abgehalten wurden, die jedoch aufgrund der oben,geschilderten finanziellen Gegebenheiten im Winter 1996/97 länger andauern müssen. Nicht zuletzt sollen jedoch durch die geplante Winterpause Kündigungen ohne Wiedereinstellung vermieden werden.
Die Tätigkeit der Wildbach- und Lawinenverbauung beschränkt sich nicht nur - wie von Ihnen dargestellt - auf den operativen Bereich. Für den ordnungsgemäßen Vollzug der dem FTD übertragenen Aufgaben sind noch eine Vielzahl anderer Tätigkeiten, wie z. B. der Planung und Kontrolle, von entscheidender Bedeutung.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
In den einzelnen Sektionen des FTD sind für 1996 Kürzungen im nachstehenden Ausmaß geplant; wobei aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse Verschiebungen innerhalb einzelner Sektionen nicht ausgeschlossen werden können. In dieser Aufteilung für 1996 ist die fünfprozentige Zentralreserve noch nicht enthalten.
Sektion VA 1996 Erfolg 1995 Differenz -------------------------------------------------
W/N/B 41,676,000 44,406,000 2,730,000
oö 51,087,000 64,315,195 13,228,195
Sbg 128,390,000 155,574,856 27,184,856
Stmk 81,336,000 100,011,680 18,675,680
Ktn 88,730,000 107,152,405 18,422,405
T 192,248,000 202,577,329 10,329,329
Vbg 88,730,000 126,948,052 38,218,052
Die den Sektionen zur Verfügung stehenden Mittel ergeben sich aus
der oben dargestellten budgetären Lage. Die Aufteilung der Mittel
für 1997 liegt noch nicht vor.
Zu den Fragen 4 bis 7:
Bundesweit wird sich eine Minderbeschäftigung von etwa 200 nach Kollektivvertrag entlohnten Angestellten und Arbeitern, verteilt auf das Jahr 1996, ergeben. In den einzelnen Sektionen wird dadurch eine Winterpause im Ausmaß von durchschnittlich zwei bis drei Monaten notwendig sein. Die Durchführung einer Winterpause im Winter 1996/97 wird trotz Rationalisierungsmaßnahmen grundsätzlich nicht abgewendet werden können; diesbezügliche Aussagen für das Jahr 1997 sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht. Aufgrund der Wiedereinstellungsgarantie kann vom Verlust von Arbeitsplätzen nicht gesprochen werden.
Darüberhinaus müssen auch in den anderen Bereichen, die aus dem Katastrophenfonds dotiert werden, Einsparungsmaßnahmen getroffen werden.
Zu Frage 8:
Im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen 1996 wurde auch die Frage der Arbeitszeit erörtert. Mit der Dienstnehmerseite wurde darüber Einvernehmen erzielt, daß konkrete Regelungen im Zuge der Verhandlungen 1997 anzustreben sind. Eine Regelung wie im Bereich der privaten Bauwirtschaft konnte nicht erwogen werden, da im Bereich des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung kaum Überstunden anfallen, die zugunsten einer Jahresarbeitszeit aufgerechnet werden könnten.
Zu den Fragen 9 und 10-
Eine Beeinträchtigung im Sinne Ihrer Anfrage wird nicht erwartet.
Zu den Fragen 11 und 12:
Mit Stand 1. Juli 1996 waren im Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung österreichweit 159 Beamte und 151 Vertragsbedienstete beschäftigt. Zu den Aufgaben, die Beamte und Vertragsbedienstete während des Winters zu besorgen haben, gehören etwa die verstärkte Durchführung von Erhebungs- und Planungsarbeiten, die Erstellung von Gefahrenzonenplänen oder das Projektieren von Verbauungen, um nur die wichtigsten Arbeiten zu nennen.