777/AB

 

 

BEANTWORTUNG

 

der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Trenk u.a. an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Standortverlegung der Fa.  Euroquarz von Ternitz in die Slowakei (Nr. 874/J).

Zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

 

Frage 1:

 

In welcher Form wird den ca. 220 Arbeitnehmerinnen der Fa.  Euroquarz konkret vom Ar­beitsmarktservice geholfen?

 

Antwort:

 

Das Arbeitsmarktservice Niederösterreich ist bemüht, die betroffenen Arbeitnehmerinnen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten umfassend und auf Verschiedenste Weise zu unterstützen.  Unmittelbar nach Bekanntwerden der drohenden Kündigungen wurde folgen­des Maßnahmenprogramm festgelegt:

 

a.         Drei Informationstage durch das Arbeitsmarktservice Neunkirchen: Neben allgemeinen Informationen über Arbeitsmarktlage, Qualifizierungsmöglichkeiten und Förderungen im Rahmen des Arbeitsmarktservicegesetzes standen die Mitarbeiterlnnen des Arbeitsmarktservice Neunkirchen für eine persönliche Beratung und Betreuung zur Verfügung.

 

b.         Vormerkung als Arbeitsuchende: Den von der Kündigung bedrohten Arbeitnehmerlnnen wurde empfohlen, sich mit der für sie zuständigen Regionalen Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen und sich "arbeitsuchend" vormerken zu lassen.  Dies ist die Voraussetzung dafür, daß über das EDV-System des Arbeitsmarktservice mit einer gezielten Arbeitsuche begonnen werden kann.

 

c.         Auflage von Bewerbungsbögen der Firma Lindt & Sprüngli, die für die Saison August 1996 bis Jänner 1997 Süßwarenarbeiterlnnen sucht, mit der Chance, in ein unbefristetes Dienstverhältnis überkommen zu werden.

 

d.         Abhaltung von Berufsorientierungskursen bzw.,. "Aktivierenden Maßnahmen" nach Abklärung des tatsächlichen Bedarfs.

 

e.         Laufende Gespräche mit Arbeitnehmer und Arbeitgebervertreter über alle geplanten Maßnahmen.

 

Frage 2

 

Welche Initiativen gibt es oder wird es geben, um für den Bezirk Neunkirchen bestehende Ar­beitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen'?

 

Antwort:

 

Neben den bisher angewendeten Förderinstrumentarien. wie zum Beispiel die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen, die Förderung von Beschäftigungsmaßnahmen, die Gewäh­rung einer Kurzarbeitsbeihilfe und ähnlichem mehr, wird vom Arbeitsmarktservice Niederöster­reich seit kurzem das über den Europäischen Sozialfonds kofinanzierte Beschäftigtenschu­lungsprogramm im verstärkten Maß eingesetzt. Im Raum Neunkirchen wurden dazu seit Jän­ner 1996 ca. 140 Begehren eingereicht, wobei 33 bereits positiv erledigt wurden.

 

Darüber hinaus wird speziell für den Bezirk Neunkirchen die Gründung und Errichtung eines "Regionalen Innovationszentrums " angestrebt.  Der erste Abschnitt dieses Projekts soll im Herbst 1996 und Mitte 1997 in Betrieb genommen werden.  Die Fertigstellung und Inbetrieb­nahme des 2. Abschnitts ist für den Herbst 1998 geplant.

 

Frage 3:

 

Wie sind die Maßnahmen ausgestattet und wie vielen Arbeitslosen oder vom Verlust des Ar­beitsplatzes bedrohten Menschen kann damit geholfen werden?

 

Antwort:

 

Die Maßnahmen des Arbeitsmarktservice beinhalten die sofortige Vormerkung, die laufende Stellenabfrage und die Zusendung von Stellenvorschlägen sowie die Durchführung von Be­rufsorientierungsmaßnahmen bzw.  "Aktivierenden Maßnahmen".  Die Maßnahmen werden in Kooperation mit dem BFI Niederösterreich und in Absprache mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern durchgeführt.

 

Das Arbeitsmarktservice bietet grundsätzlich jedem/r von der Kündigung bedrohten Arbeitneh­mer/in Unterstützung an.  Art und Umfang der Betreuung richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Betreuungsbedarf.'

 

 

Frage 4:

 

Denken Sie an eine Überarbeitung der Förderrichtlinien für Betriebsansiedelungen, um ein ähn­liches Ausnützen wie im Fall Euroquarz zu verhindern?  Wenn ja, welche Änderungen sind geplant?

 

Antwort:

 

Die arbeitsmarktpolitischen Förderungsmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nach den Bestimmungen des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (Investitionsförderun­gen, Maßnahmen zur Umsanierung von Betrieben) dienen der Erhaltung bestehender und/oder der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, wobei das Unternehmen im Mittelpunkt der Betrachtungsweise steht.  Es ist daher nicht die Aufrechterhaltung einer bestimmten Produktion oder die Erreichung eines vorweg definierten Umsatzzieles Gegenstand eines abzuschließenden Förderungsvertrages, sondern vor allem eine Beschäftigungsverpflichtung für einen Zeitraum von grundsätzlich mindestens 3 Jahren.  Bei Verletzung der regelmäßig vorgesehenen vertraglichen (insbesondere beschäftigungspolitischen) Verpflichtungen - ohne Unterschied, ob der Grund dafür konjunkturell bedingt ist, aus einem Insolvenzverfahren resultiert oder durch eine Produktionsverlagerung ins Ausland hervorgerufen wurde - behält sich das Bundesministerium für Arbeit und -Soziales (BM-AS) das Recht vor, die gewährte Beihilfe zurückzufordern.

Auch im konkreten Fall der Firma Euroquarz ist die Ankündigung der Freisetzung der Ar­beitskräfte im Rahmen des Frühwarnsystems zum Anlaß genommen worden, gegenüber der Firma auf allfällige Rückforderungsansprüche aus dem abgeschlossenen Förderungsvertrag hinzuweisen.  Eine Überarbeitung der Förderungsrichtlinien ist daher entbehrlich.  Allerdings wäre noch anzumerken, daß das BMAS als Förderungsgeber neben den vertraglich abgesicher­ten Sanktionsmöglichkeiten im Falle der Verletzung der Beschäftigungsverpflichtung keine Handhabe hat, unternehmerische Entscheidungen, wie z.B. eine Produktionsverlagerung, zu verhindern.