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Die Abgeordneten zum NationaIrat Dr. Höbinger-Lehrer, Dr. Ofner haben an mich
eine schriftliche Anfrage, betreffend in Verstoß geratene Sparbücher, gerichtet und
folgende Fragen gestellt:
"1 . lst es richtig, daß die seinerzeit im Strafverfahren 24 Vr 51 8/93 vom Landes-
gericht St. Pölten gesperrten Sparbücher von der JustizverwaItung bisher
nicht aufgefunden werden konnten?
2. Wenn ja, wo sollten die Sparbücher sein und welche Vermutungen gibt es
hinsichtlich ihres Verbleibes?
3. Welche Folgen wird dieses Vorkommnis haben, das die Republik immerhin
um eine Mio. schädigt?
4. Welche Höhe erreichen die in der Justizverwaltung ''verlorenen'' Wertgegen-
stände jährlich?
5. Wie werden Sie ähnliche Vorkommnisse in Zukunft vermeiden?''
lch beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 und 2:
Nach dem vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vorgelegten Bericht zu
der Anfrage wurden im Strafverfahren 24 Vr 518/93, Hv 3/94 des Landesgerichtes
St. Pölten auf Grund von Hinweisen in sichergestellten Unterlagen durch den
Untersuchungsrichter vier Sparkonten (Einlagen insgesamt ca. 860.000,- S) ge-
sperrt. Zwei der vier Konten (mit einem Einlagenstand von zusammen ca.
856.000,- S) wurden am 20.3.1995 bzw. 29.3.1995 wegen nicht widerlegbarer An-
gaben über ihren Eigentümer freigegeben. ln keinem Fall war ein Sparbuch aufge-
funden und sichergestellt worden. Die gegenständlichen Sparbücher waren sohin
nie in gerichtlicher Verwahrung und gerieten daher auch nicht etwa im Gerichtsbe-
reich in Verstoß. Über ihren Verbleib ist dem Gericht auch nichts bekannt.
Zu 3 und 5:
Da sich die Sparbücher nie im Bereich der Justiz befanden und nicht in diesem Be-
reich in Verstoß gerieten und da überdies die Sparkonten mit dem Gros des gesam-
ten Einlagensta.ndes ohnehin gerichtlich freigegeben wurden, kann nicht von ''verlo-
renen'' Wertgegenständen gesprochen werden. Demgemäß sind auch keine Maß-
nahmen geboten.
Zu 4:
Wie die obigen Ausführungen zeigen, ergibt sich aus dem gegenständlichen Fall
kein lndiz dafür, daß in der Justizverwaltung Wertgegenstände verlorengingen. ln-
formationen über solche Verluste liegen mir nicht vor.