783/AB

 

 

Beantwortung

 

der Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend angenommene Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitskonferenz, Nr. 756/J.

 

 

Frage 1:

 

Welche Urkunden wurden bei den Tagungen der Internationalen Arbeitskonferenz der letzten zehn Jahre angenommen und von Österreich ratifiziert?

 

Antwort:

 

In den Jahren 1985 bis 1995 wurde von Österreich das im Jahre 1985 auf der 70. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) beschlossene Übereinkommen (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken, BGBl.  Nr. 242/1988, und das im Jahre 1991 auf der 78.  Tagung der IAK beschlossene Übereinkommen (Nr. 172) über die Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten und ähnlichen Betrieben, BGBl.  Nr. 475/1994, ratifiziert.

 

Frage 2:

Welche Urkunden wurden zwar bei der Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen, von Österreich jedoch nicht ratifiziert?

 

Antwort:

 

In den Jahren 1985 bis 1995 wurden die Übereinkommen Nr. 161 bis Nr. 171, 173 und 174 sowie das Protokoll von 1990 zum Übereinkommen (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen (Neufassung), 1948 und das Protokoll von 1995 zum Übereinkommen über die Arbeitsaufsicht, 1947 auf den Tagungen der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen, jedoch von Österreich noch nicht ratifiziert.  Weiters wurden die Empfehlungen Nr. 170 bis Nr. 183 angenommen.  Die Titel der Urkunden sind unter Frage 4 zusammengestellt.

 

 

Frage 3:

 

Welche dieser Urkunden wurden von mehreren europäischen Ländern ratifiziert und von welchen?

 

Antwort:

 

Das Übereinkommen (Nr. 161) über die betriebsärztlichen Dienste, 1985 von

Deutschland 1994, Bosnien-Herzegowina 1993, Kroatien 1991, Finnland 1987,

Ungarn 1988, San Marino 1988, Slowakei 1993, Slowenien1992, Schweden 1986,

Tschechische Republik 1993, Jugoslawien 1990.

 

Das Übereinkommen (Nr. 162) über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest, 1986

von

Deutschland 1993, Bosnien-Herzegowina 1993, Zypern 1992, Kroatien 1991,

Spanien 1990, Finnland 1988, Norwegen 1992, Slowenien 1992, Schweden 1987,

Schweiz 1992, Jugoslawien 1989.

 

Das Übereinkommen (Nr. 163) über die soziale Betreuung der Seeleute auf See und im Hafen, 1987 von

Dänemark 1993, Spanien 1989, Finnland 1992, Ungarn 1989, Norwegen 1993, Slowakei 1993, Schweden 1990, Schweiz 1989, Tschechische Republik 1993.

 

Das Übereinkommen (Nr. 164) über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute, 1987 von

Deutschland 1994, Spanien 1990, Ungarn 1989, Slowakei 1993, Schweden 1990, Tschechische Republik 1993.

 

Das Übereinkommen (Nr. 165) über die Soziale Sicherheit der Seeleute (Neufassung), 1987

von

Spanien 1991, Ungarn 1989.

 

Das Übereinkommen (Nr. 166) über die Heimschaffung der Seeleute (Neufassung), 1987

von

Spanien 1990, Ungarn 1989, Luxemburg 1991

 

Das Übereinkommen (Nr. 167) über den Arbeitsschutz im Bauwesen, 1988 von

Deutschland 1993, Dänemark 1995, Ungarn 1989, Norwegen 1991, Slowakei 1993, Schweden 1991, Tschechische Republik 1993.

 

Das Übereinkommen (Nr. 168) über Beschäftigunzsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit, 1988 von

Finnland 1990, Norwegen 1990, Rumänien 1992, Schweden 1990, Schweiz 1990

 

Das Übereinkommen (Nr. 170) über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit, 1990

von

Norwegen 1993, Schweden 1992

 

Das Übereinkommen (Nr. 171) über Nachtarbeit, 1990 von

Zypern 1994, Litauen 1994, Portugal 1995

 

Das Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz der Forderungen der Arbeit­nehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihrer Arbeitgeber, 1992 von

Finnland 1994, Litauen 1994

 

 

Frage 4:

 

Wie lauten die 'Titel aller auf den Arbeitskonferenzen der letzten 10 Jahre ange­nommen Urkunden?

 

Antwort:

 

Ü     (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken, 1985, BGBl.  Nr. 242/1988, sowie E (Nr. 170) betreffend denselben Gegenstand

Ü     (Nr. 161) über die betriebsärztlichen Dienste, 1985, sowie

E          (Nr. 171) betreffend denselben Gegenstand

Ü         (Nr. 162) über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest, 1986, sowie

E          (Nr. 172) betreffend denselben Gegenstand

E          (Nr. 173) betreffend die soziale Betreuung der Seeleute, 1987

Ü         (Nr. 163) über die soziale Betreuung der Seeleute auf See und im Hafen, 1987

Ü         (Nr. 164) über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute,   1987

Ü         (Nr. 165) über die soziale Sicherheit der Seeleute (Neufassung), 1987

Ü         (Nr. 166) über die Heimschaffung der Seeleute (Neufassung), 1987, sowie

E          (Nr. 174) betreffend denselben Gegenstand

Ü         (Nr. 167) über den Arbeitsschutz im Bauwesen, 1988, sowie

E          (Nr. 175) betreffend denselben Gegenstand

Ü         (Nr. 168) über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit,             1988, sowie

E          (Nr. 176) betreffend denselben Gegenstand

Ü         (Nr. 169) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern,

            1989

Ü         (Nr. 170) über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Ar­beit, 1990,

            sowie

E          (Nr. 177) betreffend denselben Gegenstand

Ü         (Nr. 171) über Nachtarbeit, 1990, sowie

E          (Nr. 178) betreffend denselben Gegenstand

            Protokoll von 1990 zum Übereinkommen (Nr. 89) über die Nachtarbeit der

            Frauen (Neufassung), 1948

Ü         (Nr. 172) über die Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten und ähnlichen

            Betrieben, 199 1, BGBl.  Nr. 475/1994, sowie

E          (Nr. 179) betreffend denselben Gegenstand

Ü         (Nr. 173) über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit

            ihres Arbeitgebers, 1992, sowie

            E (Nr. 180) betreffend denselben Gegenstand

Ü         (Nr. 174) über die Verhütung von industriellen Störfällen, 1993, sowie

E          (Nr. 181) betreffend denselben Gegenstand

Ü         (Nr. 175) über die Teilzeitarbeit, 1994, sowie

E          (Nr. 182) betreffend denselben Gegenstand

Ü         (Nr. 176) über den Arbeitsschutz in Bergwerken, 1995, sowie

E          (Nr. 183) betreffend denselben Gegenstand Protokoll von 1995 zum   Übereinkommen über die Arbeitsaufsicht, 1947

 

Frage 5:

 

Aus welchen Gründen wurden die einzelnen Urkunden von Österreich nicht ratifiziert?

 

Antwort:

 

Für die Empfehlungen ist eine Ratifikation nicht vorgesehen.

 

Was die Frage der Ratifikation von IAO-Übereinkommen betrifft muß grundsätzlich unterstrichen werden, daß eine Ratifikation eine völkerrechtliche Verpflichtung ist, die eine Verpflichtung zur Umsetzung sämtlicher seiner Bestimmungen durch den Bundes- oder Landesgesetzgeber mit sich bringt.  Eine bloße Ratifikation ohne Erfüllung dieser Umsetzungsverpflichtung würde eine Desavouierung der internationalen Instrumente bedeuten.  Die innerstaatliche Erfüllung wird durch ein Begutachtungsverfahren, in das alle betroffenen Stellen auf Bundes- und Landesebene einbezogen sind, geprüft.  Auf Grund der Ergebnisse solcher Begutachtungsverfahren konnten die unter Beantwortung der Frage 2 genannten Übereinkommen dem Nationalrat nicht für eine Ratifikation vorgeschlagen werden, da zum Zeitpunkt der Vorlage nicht alle ihre Bestimmungen, sei es auf Bundes- oder auf Landesebene, erfüllt waren oder ihre praktische An­wendbarkeit nicht gegeben war.  Zur Vollständigkeit sei erwähnt, daß die Übereinkommen Nr. 175 und 176 sowie das Protokoll von 1995 zum Übereinkommen über die Arbeitsaufsicht, 1947, in Begutachtung stehen.

 

 

Frage 6:

 

Welche Pläne gibt es bezüglich der einzelnen Urkunden um eine Ratifizierung zu realisieren?

 

Antwort:

 

Fast in allen Fällen, in denen die von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen Übereinkommen vom Ministerrat nicht sofort für eine Ratifikation vorgeschlagen werden konnten, hat die Bundesregierung beschlossen, die beteiligten Bundesminister sowie die Landesregierungen einzuladen, bei künftigen Maßnahmen auf den gegenständlichen Gebieten die Bestimmungen dieser internationalen Instrumente soweit wie möglich zu berücksichtigen.  Auf diese Weise wird eine schrittweise Anpassung der österreichischen Gesetzgebung an die internationalen Urkunden angestrebt.

 

Darüber hinaus prüfen die Mitarbeiter meines Ministeriums laufend, ob infolge der vom Nationalrat verabschiedeten Gesetze die Ratifikation von Übereinkommen möglich erscheint.  So wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor allem auch jene Übereinkommen, zu deren Erfüllung das Arbeitnehmerinnenschutzgsetz, BGBl.  Nr. 450/1994, voraussichtlich wesentlich beigetragen hat, einer eingehenden neuerlichen Begutachtung im Hinblick auf ihre Ratifikabilität unterziehen.

 

 

Frage 7:

 

In welchem Zeitrahmen ist an eine Ratifizierung der einzelnen Urkunden gedacht bzw.  Bei welchen Urkunden ist Oberhaupt nicht an eine Ratifizierung gedacht und warum?

 

 

Antwort:

 

Da eine Ratifizierung von dem zu Frage 6 dargestellten Vorgang und somit von der Willensbildung in den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder abhängig ist, ist die Nennung eines Zeitplanes nicht möglich.  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt jene Übereinkommen, zu deren Erfüllung das Arbeitnehmerlnnenschutzgesetz, BGBl.  Nr. 45.0./1994, voraussichtlich wesentlich beigetragen hat, einer eingehenden neuerlichen Begutachtung im Hinblick auf ihre Ratifikabilität zu unterziehen.