784/AB
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Haupt, Haller,
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Kosten der Mitversicherung von Angehörigen (Nr.880/J).
Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage ersichtlichen Fragen führe ich nach Befassung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger folgendes aus:
Zur Frage 1:
Laut Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger sind die Aufwendungen der Krankenversicherungsträger für beitragsfrei Mitversicherte, bezogen auf die Beitragsleistung des Versicherten, bei den einzelnen Gebietskrankenkassen unterschiedlich. Sie betragen in etwa zwischen 13 % und 30 %.
Zu den Fragen 2 und 3:
Nein. Ich halte eine gesonderte Erfassung der Kosten getrennt nach Versicherten und Angehörigen und der jeweiligen Staatsbürgerschaft durch die Träger der Sozialversicherung nicht für zweckmäßig, da sie einen unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen würde, zumal die Staatsbürgerschaft für den Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung irrelevant ist.
Zu den Fragen 4 und 5:
Wie ich bereits in Beantwortung der Fragen 2 und 3 der gegenständlichen Anfrage ausgeführt habe, stellt die soziale Krankenversicherung in Österreich nicht auf die Staatsbürgerschaft ab. Vielmehr ist sie nach dem Territorialitätsprinzip organisiert und wird bei Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses im Inland begründet. Eine generelle Erfassung von Beitragszahlungen und Kosten, getrennt nach der Staatsbürgerschaft des Versicherten, ist somit auch in diesem Zusammenhang nicht erforderlich und würde nur einen durch nichts zu rechtfertigenden administrativen Aufwand für die Krankenversicherungsträger, aber auch für die Dienstgeber, zur Folge haben. So müßten etwa die Beitragsnachweisungen sowie der jährliche Beitragsgrundlagennachweis getrennt nach Staatsangehörigkeit gelegt werden.
Zusammenfassend halte ich fest, daß eine getrennte Erfassung der Beitragszahlungen und der Leistungen der Krankenversicherung nur nach erheblichen administrativen Änderungen möglich wäre, deren Veranlassung ich in Anbetracht der damit verbundenen Kosten keineswegs verantworten kann.
Im übrigen müßte das Gesamtverhältnis zwischen den durch nicht österreichische Staatsangehörige erbrachten Leistungen und Zahlungen und den von diesen in Anspruch genommenen Leistungen auch in anderen Bereichen erhoben werden, um ein umfassendes Bild der diesbezüglichen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft zu erhalten.