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Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Dr. Ofner haben an mich eine
schriftliche Anfrage, betreffend Eintragung von Wege-, Wasserleitungs- und Holz-
riesenservituten in das Grundbuch in Vorarlberg, gerichtet und folgende Fragen ge-
stellt:
1. WeIche Gründe sprechen aus lhrer Sicht für die BeibehaItung des grundbü-
cherlichen Eintragungsverbotes von Wege-, Wasserleitungs- und Holzriesen-
servituten in Vorarlberg?
2. Werden Sie eine Änderung der bestehenden Rechtslage in dieser Sache an-
streben,?
3. Wenn ja, wann werden Sie eine diesbezügliche Regierungsvorlage ausarbei-
ten lassen?''
lch beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Der gesetzliche Ausschlu ß der grundbücherlichen Eintragung von Wege-, Wasser-
leitungs- und Holzriesenservituten in Vorarlberg soll auch nach meinem Dafürhalten
beseitigt werden; dieser Schritt wird im Bundesministerium für Justiz derzeit vorbe-
reitet. Die Schwierigkeiten dieser gesetzgeberischen Maßnahme liegen nicht in der
Aufhebung der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes RGBl.Nr. 33/1905, son-
dern in der Schaffung sachgerechter Übergangsbestimmungen. Eine entsprechende
Regelung soll in eine NovelIe zum Grundbuchsgesetz aufgenommen werden; ein
Entwurf hiefür wurde im Bundesministerium für Justiz bereits ausgearbeitet und soll
noch in diesem Jahr dem Parlament zugeleitet werden.