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Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Dr. Ofner haben an mich eine

schriftliche Anfrage, betreffend Eintragung von Wege-, Wasserleitungs- und Holz-

riesenservituten in das Grundbuch in Vorarlberg, gerichtet und folgende Fragen ge-

stellt:

 

1. WeIche Gründe sprechen aus lhrer Sicht für die BeibehaItung des grundbü-

cherlichen Eintragungsverbotes von Wege-, Wasserleitungs- und Holzriesen-

servituten in Vorarlberg?

 

 

2. Werden Sie eine Änderung der bestehenden Rechtslage in dieser Sache an-

streben,?

 

3. Wenn ja, wann werden Sie eine diesbezügliche Regierungsvorlage ausarbei-

ten lassen?''

 

 

lch beantworte diese Fragen wie folgt:

 

Zu 1 bis 3:

Der gesetzliche Ausschlu ß der grundbücherlichen Eintragung von Wege-, Wasser-

leitungs- und Holzriesenservituten in Vorarlberg soll auch nach meinem Dafürhalten

beseitigt werden; dieser Schritt wird im Bundesministerium für Justiz derzeit vorbe-

reitet. Die Schwierigkeiten dieser gesetzgeberischen Maßnahme liegen nicht in der

Aufhebung der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes RGBl.Nr. 33/1905, son-

dern in der Schaffung sachgerechter Übergangsbestimmungen. Eine entsprechende

Regelung soll in eine NovelIe zum Grundbuchsgesetz aufgenommen werden; ein

Entwurf hiefür wurde im Bundesministerium für Justiz bereits ausgearbeitet und soll

noch in diesem Jahr dem Parlament zugeleitet werden.