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Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen
Fragen führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:
Bezüglich dieser Fragen darf ich auf die Beilage 2 verweisen. Die Betriebskrankenkassen
wurden nicht miteinbezogen, da gemäß § 445 ASVG der Betriebsunternehmer den Ver-
waltungsaufwand zu tragen hat.
Zu den Fragen 3 und 6:
Die Dienstautos der Sozialversicherungsträger werden gemeinsam sowohl von den
Spitzenfunktionären der Selbstverwaltung, den leitenden Angestellten als auch vom Chefarzt,
den Abteilungsleitern und anderen Mitarbeitem ausschließlich zu dienstlichen Zwecken ge-
nutzt. Da eine ausschließliche Nutzung durch die Selbstverwaltung oder das Büro lt. den An-
gaben der Versicherungsträger nicht vorgesehen ist und eine persönliche Zuordnung deshalb
auch nicht vorgenommen werden kann, wurde die Anzahl der Dienstautos in der Beilage 3 in
einem dargestellt.
Sachleistungen werden weder den Versicherungsvertretern noch den leitenden Ange-
stellten gewährt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Bezüglich dieser Fragen verweise ich auf die Beilage 4.
Zu den Fragen 7, 8 und 9:
Die erfolgte Reduktion der Anzahl der Versicherungsvertreter hat für die Versicherten
(Vertretung ihrer Interessen und Information) deshalb keine nachteilige Auswirkung, da mit
der 52.Novelle zum ASVG beim Hauptverband und bei jedem Sozialversicherungsträger (mit
Ausnahme der Betriebskrankenkassen) zugleich je ein Beirat zwecks Wahrnehmung der An-
liegen der Versichertengemeinschaft und der Leistungsbezieher eingerichtet und zusätzlich die
Durchführung von Informationsveranstaltungen für Versicherte und Dienstgeber verpflichtend
emgeführt wurde. Eine weitere Reduktion der Anzahl der Versicherungsvertreter hätte memer
Meinung nach nachteilige Auswirkungen auf den Informationsfluß, da nicht mehr der gesamte
Querschnitt der Bevölkerung in den Organen der Versicherungsträger vertreten wäre.
Zu der Frage 10:
Bezüglich dieser Frage verweise ich auf die Beilage 5.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die indirekte Bestellung über die gewählten Organe der beruflichen Interessenver-
tretungen halte ich für ausreichend, weil dadurch beträchtliche Kosten für zusätzliche Wahlen
vermieden werden.
Ich möchte dazu bemerken, daß z.B. in der Bundesrepublik Deutschland Direktwahlen
zwar vorgesehen sind, in der Praxis jedoch fast nie stattfinden, weil man die Versicherungs-
gelder nicht für zusätzliche Wahlkampagnen verbrauchen will.
Am 2.Juni 1993 waren dort beispielsweise Wahlen bei fast 1.400 Krankenkassen, Berufs-
genossenschaften und Rentenversicherungsträgem vorgesehen. Nur in 26 Fällen kam es zu
einer echten Wahl. In weit über 1.300 Anstalten wurden keine Wahlen, sondern sogenannte
"Friedenswahlen'' abgewickelt, bei denen sich die vorschlagsberechtigten Organisationen der
Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) und andere Vereinigungen auf eine
Gemeinschaftsliste einigten, auf der nicht mehr Kandidaten aufschienen, als Mandate zur Ver-
fügung standen.
Wie Studien bzw. Befragungen ergaben, ist die überwiegende Mehrheit der Versicherten
außerdem (bei einzelnen Instituten sogar über 90 %) mit ihrer Sozialversicherung sehr zu-
frieden, wobei sich das Hauptanliegen der Versicherten eindeutig auf kundenfreundliche
Serviceleistungen erstreckt.
Zusätzlich sei bemerkt, daß die Versicherungsvertreter aufgrund ihres gesetzlich vorge-
sehenen Wirkungsbereiches in Ausübung ihres Amtes nicht nur die Interessen der Arbeitgeber
und der Arbeitnehmer sowie aller anderen Beitragszahler, sondern die aller Leistungsbe-
rechtigten und darüber hinaus auch die des Versicherungsträgers bzw. die der Versicherung
überhaupt in Rechnung zu stellen haben. Die Bezeichnung "Versichertenvertreter" wäre aus
diesem Grunde inhaltlich falsch.
Zu den Fragen 13 und 14:
Die mit der 52.Novelle zum ASVG eingeleiteteten Reform-Maßnahmen werden laufend
weiter entwickelt. Dabei wird besonders auf Versichertennähe und Kundenorientierung sowie
Verwaltungsökonomie geachtet. Unnötige Zentralisierungen sollen vermieden werden. Es ist
beabsichtigt, in nächster Zeit eine neuerliche Überprüfung der Effiizienz der Umsetzungen der
Studie der Fa.Häusermann - unter Beiziehung externer Beratungshilfen - durchzuführen.