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Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen

Fragen führe ich folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Bezüglich dieser Fragen darf ich auf die Beilage 2 verweisen. Die Betriebskrankenkassen

wurden nicht miteinbezogen, da gemäß § 445 ASVG der Betriebsunternehmer den Ver-

waltungsaufwand zu tragen hat.

 

Zu den Fragen 3 und 6:

Die Dienstautos der Sozialversicherungsträger werden gemeinsam sowohl von den

Spitzenfunktionären der Selbstverwaltung, den leitenden Angestellten als auch vom Chefarzt,

den Abteilungsleitern und anderen Mitarbeitem ausschließlich zu dienstlichen Zwecken ge-

nutzt. Da eine ausschließliche Nutzung durch die Selbstverwaltung oder das Büro lt. den An-

gaben der Versicherungsträger nicht vorgesehen ist und eine persönliche Zuordnung deshalb

auch nicht vorgenommen werden kann, wurde die Anzahl der Dienstautos in der Beilage 3 in

einem dargestellt.

Sachleistungen werden weder den Versicherungsvertretern noch den leitenden Ange-

stellten gewährt.

Zu den Fragen 4 und 5:

Bezüglich dieser Fragen verweise ich auf die Beilage 4.

 

Zu den Fragen 7, 8 und 9:

Die erfolgte Reduktion der Anzahl der Versicherungsvertreter hat für die Versicherten

(Vertretung ihrer Interessen und Information) deshalb keine nachteilige Auswirkung, da mit

der 52.Novelle zum ASVG beim Hauptverband und bei jedem Sozialversicherungsträger (mit

Ausnahme der Betriebskrankenkassen) zugleich je ein Beirat zwecks Wahrnehmung der An-

liegen der Versichertengemeinschaft und der Leistungsbezieher eingerichtet und zusätzlich die

Durchführung von Informationsveranstaltungen für Versicherte und Dienstgeber verpflichtend

emgeführt wurde. Eine weitere Reduktion der Anzahl der Versicherungsvertreter hätte memer

Meinung nach nachteilige Auswirkungen auf den Informationsfluß, da nicht mehr der gesamte

Querschnitt der Bevölkerung in den Organen der Versicherungsträger vertreten wäre.

 

Zu der Frage 10:

Bezüglich dieser Frage verweise ich auf die Beilage 5.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Die indirekte Bestellung über die gewählten Organe der beruflichen Interessenver-

tretungen halte ich für ausreichend, weil dadurch beträchtliche Kosten für zusätzliche Wahlen

vermieden werden.

Ich möchte dazu bemerken, daß z.B. in der Bundesrepublik Deutschland Direktwahlen

zwar vorgesehen sind, in der Praxis jedoch fast nie stattfinden, weil man die Versicherungs-

gelder nicht für zusätzliche Wahlkampagnen verbrauchen will.

Am 2.Juni 1993 waren dort beispielsweise Wahlen bei fast 1.400 Krankenkassen, Berufs-

genossenschaften und Rentenversicherungsträgem vorgesehen. Nur in 26 Fällen kam es zu

einer echten Wahl. In weit über 1.300 Anstalten wurden keine Wahlen, sondern sogenannte

"Friedenswahlen'' abgewickelt, bei denen sich die vorschlagsberechtigten Organisationen der

Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) und andere Vereinigungen auf eine

Gemeinschaftsliste einigten, auf der nicht mehr Kandidaten aufschienen, als Mandate zur Ver-

fügung standen.

Wie Studien bzw. Befragungen ergaben, ist die überwiegende Mehrheit der Versicherten

außerdem (bei einzelnen Instituten sogar über 90 %) mit ihrer Sozialversicherung sehr zu-

frieden, wobei sich das Hauptanliegen der Versicherten eindeutig auf kundenfreundliche

Serviceleistungen erstreckt.

Zusätzlich sei bemerkt, daß die Versicherungsvertreter aufgrund ihres gesetzlich vorge-

sehenen Wirkungsbereiches in Ausübung ihres Amtes nicht nur die Interessen der Arbeitgeber

und der Arbeitnehmer sowie aller anderen Beitragszahler, sondern die aller Leistungsbe-

rechtigten und darüber hinaus auch die des Versicherungsträgers bzw. die der Versicherung

überhaupt in Rechnung zu stellen haben. Die Bezeichnung "Versichertenvertreter" wäre aus

diesem Grunde inhaltlich falsch.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Die mit der 52.Novelle zum ASVG eingeleiteteten Reform-Maßnahmen werden laufend

weiter entwickelt. Dabei wird besonders auf Versichertennähe und Kundenorientierung sowie

Verwaltungsökonomie geachtet. Unnötige Zentralisierungen sollen vermieden werden. Es ist

beabsichtigt, in nächster Zeit eine neuerliche Überprüfung der Effiizienz der Umsetzungen der

Studie der Fa.Häusermann - unter Beiziehung externer Beratungshilfen - durchzuführen.