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Zur Anfrage wird wie foIgt Stellung genommen :
zu Frage 1 :
lst lhnen der obgenannte Sachverhalt bekannt?
Wenn ja, seit wann wuáten Sie davon?
Wenn nein, werden Sie diesem Sachverhalt nachgehen?
Antwort:
Die einleitend zur Anfrage dargestellten F„lle waren nicht bekannt. Eine dazu
durchgefhrte Untersuchung ergab, daá es im Bereich der Regionalen Ge-
sch„ftsstelle des Arbeitsmarktservice Melk einen Fall gegeben hat, in dem zu ei-
nem seit 15.8.1996 bestehenden Bezug der Sondernotstandshilfe im Februar
1996 ein šberprfungsverfahren hinsichtlich des Vorliegens einer Unter-
bringungsm”glichkeit fr das Kind vorgenommen wurde, was aber zu keinerlei
Unterbrechung des Leistungsbezuges, der noch immer fortdauert, gefhrt hat.
Ein Fall, in dem es nach einer Antragstellung auf Sondernotstandshilfe bei der
Gemeinde Marbach zu einer Verz”gerung bei der Entscheidung von ber 6 Mona-
ten gekommen sein solI, ist nicht bekannt und scheint auch ausgeschIossen, weil
im Bereich der Regionalen Gesch„ftsstelIe Melk keine AntragsteIlungen auf
SondernotstandshiIfe bei den Gemeinden vorgesehen sind. Es gibt also keine
derartigen ,,Vorf„lle", sodaá auch ”sterreichweit aus einer soIchen Situation keine
Mtter zu Schaden gekommen sein k”nnen.
Frage 2:
Wieviele Mtter haben aufgrund solcher Fehlinformationen keine Sondernot-
standshilfe bekommen?
Frage 3:
Werden Sie dafr Sorge tragen, daá den Mttern der vorenthaltene Betrag rck-
wirkend ausbezahlt wird?
Frage 4:
Warum dauerte es im angefhrten Fall ber ein haIbes Jahr bis der Antrag auf
Sondernotstandshilfe bearbeitet wurde?
Frage 5:
lst es allgemein blich, daá Bearbeitungen in solchen F„llen solange dauern und
woran liegt das?
Frage 6:
Was werden Sie dagegen tun, damit die Bearbeitungszeit in solchen F„llen in Zu-
kunft rascher vor sich geht?
Frage 7:
Hat es, auáer in Marbach an der Donau, andere „hnlich gelagerte F„lle gegeben,
bei welchen den Mttern die Sondernotstandshilfe nicht ausbezahlt wurde, ob-
wohl keine Tagesmutter zur Verfgung stand?
Wenn ja, wieviele betroffene Mtter gab es und wann wurden die betreffenden
Antr„ge revidiert?
Frage 8:
Wann und wie haben Sie auf diese Vorf„lle, durch Erl„sse oder Verordnungen
eine mtterfreundIiche Regelung durchzufhren, reagiert?
Antwort zu Frage 2 - 8:
Wie bereits zu Frage 1 ausgefhrt, sind die dargelegten ,,Vorf„lle" nach den
Erhebungen des Bundesministeriums fr Arbeit und Soziales nicht eingetreten,
sodaá zu diesen Fragen keine Stellungnahme erforderlich ist.
Frage 9:
Wieviele Ansuchen um Sondernotstandshilfe wurden bis jetzt nach Bundesland
und Arbeitsamt aufgegliedert in den Jahren 1995 und 1996, aufgeschlsselt nach
Monaten, gestellt?
Frage 1 0: .
Wieviele davon wurden abgelehnt und wievielen Antr„gen wurde zugestimmt?
Antwort zu Frage 9 und 10:
Daten ber die Antragstellung auf Sondernotstandshilfe und den Ausgang dieser
Verfahren liegen nur auf der Ebene der Landesgesch„ftsstellen vor. Diese sind
aus der als Anlage beigeschlossenen šbersicht zu ersehen.
Zu der Zahl der negativ entschiedenen Antr„ge muá angemerkt werden, daá
darin alle Formen der Ablehnung von Antr„gen auf SondernotstandshiIfe enthal-
ten sind und der berwiegende TeiI der Bescheide mangels Vorliegen von Not-
lage - hinreichendes Einkommen des Gatten oder Lebensgef„hrten gegeben -
ergangen sind.
Beilage wurde nicht gescannt !!!