799/AB

 

 

 

Zur Anfrage wird wie foIgt Stellung genommen :

 

zu Frage 1 :

lst lhnen der obgenannte Sachverhalt bekannt?

Wenn ja, seit wann wuáten Sie davon?

Wenn nein, werden Sie diesem Sachverhalt nachgehen?

 

Antwort:

Die einleitend zur Anfrage dargestellten F„lle waren nicht bekannt. Eine dazu

durchgefhrte Untersuchung ergab, daá es im Bereich der Regionalen Ge-

sch„ftsstelle des Arbeitsmarktservice Melk einen Fall gegeben hat, in dem zu ei-

nem seit 15.8.1996 bestehenden Bezug der Sondernotstandshilfe im Februar

1996 ein šberprfungsverfahren hinsichtlich des Vorliegens einer Unter-

bringungsm”glichkeit fr das Kind vorgenommen wurde, was aber zu keinerlei

Unterbrechung des Leistungsbezuges, der noch immer fortdauert, gefhrt hat.

Ein Fall, in dem es nach einer Antragstellung auf Sondernotstandshilfe bei der

Gemeinde Marbach zu einer Verz”gerung bei der Entscheidung von ber 6 Mona-

ten gekommen sein solI, ist nicht bekannt und scheint auch ausgeschIossen, weil

im Bereich der Regionalen Gesch„ftsstelIe Melk keine AntragsteIlungen auf

SondernotstandshiIfe bei den Gemeinden vorgesehen sind. Es gibt also keine

derartigen ,,Vorf„lle", sodaá auch ”sterreichweit aus einer soIchen Situation keine

Mtter zu Schaden gekommen sein k”nnen.

 

Frage 2:

Wieviele Mtter haben aufgrund solcher Fehlinformationen keine Sondernot-

standshilfe bekommen?

 

Frage 3:

Werden Sie dafr Sorge tragen, daá den Mttern der vorenthaltene Betrag rck-

wirkend ausbezahlt wird?

 

Frage 4:

Warum dauerte es im angefhrten Fall ber ein haIbes Jahr bis der Antrag auf

Sondernotstandshilfe bearbeitet wurde?

 

Frage 5:

lst es allgemein blich, daá Bearbeitungen in solchen F„llen solange dauern und

woran liegt das?

 

Frage 6:

Was werden Sie dagegen tun, damit die Bearbeitungszeit in solchen F„llen in Zu-

kunft rascher vor sich geht?

 

Frage 7:

Hat es, auáer in Marbach an der Donau, andere „hnlich gelagerte F„lle gegeben,

bei welchen den Mttern die Sondernotstandshilfe nicht ausbezahlt wurde, ob-

wohl keine Tagesmutter zur Verfgung stand?

 

Wenn ja, wieviele betroffene Mtter gab es und wann wurden die betreffenden

Antr„ge revidiert?

Frage 8:

Wann und wie haben Sie auf diese Vorf„lle, durch Erl„sse oder Verordnungen

eine mtterfreundIiche Regelung durchzufhren, reagiert?

 

Antwort zu Frage 2 - 8:

Wie bereits zu Frage 1 ausgefhrt, sind die dargelegten ,,Vorf„lle" nach den

Erhebungen des Bundesministeriums fr Arbeit und Soziales nicht eingetreten,

sodaá zu diesen Fragen keine Stellungnahme erforderlich ist.

 

Frage 9:

Wieviele Ansuchen um Sondernotstandshilfe wurden bis jetzt nach Bundesland

und Arbeitsamt aufgegliedert in den Jahren 1995 und 1996, aufgeschlsselt nach

Monaten, gestellt?

 

Frage 1 0: .

Wieviele davon wurden abgelehnt und wievielen Antr„gen wurde zugestimmt?

 

Antwort zu Frage 9 und 10:

Daten ber die Antragstellung auf Sondernotstandshilfe und den Ausgang dieser

Verfahren liegen nur auf der Ebene der Landesgesch„ftsstellen vor. Diese sind

aus der als Anlage beigeschlossenen šbersicht zu ersehen.

 

Zu der Zahl der negativ entschiedenen Antr„ge muá angemerkt werden, daá

darin alle Formen der Ablehnung von Antr„gen auf SondernotstandshiIfe enthal-

ten sind und der berwiegende TeiI der Bescheide mangels Vorliegen von Not-

lage - hinreichendes Einkommen des Gatten oder Lebensgef„hrten gegeben -

ergangen sind.

 

 

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