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In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

23/J betreffend des Neubaues der Sozial- und wirtschaftswissen-

schaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, welche die Abge-

ordneten Mag. Trattner, Ing. Meischberger, Dr. Krüger, Prof. Dr.

Brauneder und Kollegen am 30. Jänner 1995 an mich richteten und

aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt

ist, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das Projekt, Neubau der SOWI Innsbruck ist baureif. Die Detail-

planung ist soweit fortgeschritten, daß ein Baubeginn ab der

Jahresmitte 1996 möglich ist. Planung und Bauausführung werden

von der Bundesimmobiliengesellschaft betrieben. Die erforder-

lichen Planunterlagen liegen bei den Planern auf.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage :

 

Die Bundesimmobiliengesellschaft führt derzeit Gespräche mit

Finanziers über die Aufnahme der zur Finanzierung des Neubaues

erforderlichen Mittel . Aufgrund des gegebenen Verhandlungsstandes

bestehen keine Schwierigkeiten, rechtzeitig vor dem beabsichtig-

ten Baubeginn, die notwendige Finanzierungsvereinbarung zu

finalisieren.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :

 

Durch die Mittelaufnahme und den Abschluß einer die Refinanzie-

rung der Fremdmittel sichernden Mietvereinbarung zwischen dem

Bund und der Bundesimmobiliengesellschaft ist die Finanzierung

des Neubaues gesichert .

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :

 

Der Mietvertrag zwischen der Bundesimmobiliengesellschaft und dem

Bund ( vertreten durch das Bundesministerium für Wissenschaft ,

Forschung und Kultur ) wurde am 13 . 12 . 1995 abgeschlossen.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :

 

Durch den Mietvertrag ( Frage 3 ) ist die Rückzahlung der für den

Neubau erforderlichen Mitte gesichert . Zusätzliche Mittel sei-

tens des Landes Tirol oder der Stadt Innsbruck sind für den Neu-

bau der Sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der

Universität Innsbruck nicht erforderlich.