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In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
23/J betreffend des Neubaues der Sozial- und wirtschaftswissen-
schaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, welche die Abge-
ordneten Mag. Trattner, Ing. Meischberger, Dr. Krüger, Prof. Dr.
Brauneder und Kollegen am 30. Jänner 1995 an mich richteten und
aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt
ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Das Projekt, Neubau der SOWI Innsbruck ist baureif. Die Detail-
planung ist soweit fortgeschritten, daß ein Baubeginn ab der
Jahresmitte 1996 möglich ist. Planung und Bauausführung werden
von der Bundesimmobiliengesellschaft betrieben. Die erforder-
lichen Planunterlagen liegen bei den Planern auf.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage :
Die Bundesimmobiliengesellschaft führt derzeit Gespräche mit
Finanziers über die Aufnahme der zur Finanzierung des Neubaues
erforderlichen Mittel . Aufgrund des gegebenen Verhandlungsstandes
bestehen keine Schwierigkeiten, rechtzeitig vor dem beabsichtig-
ten Baubeginn, die notwendige Finanzierungsvereinbarung zu
finalisieren.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :
Durch die Mittelaufnahme und den Abschluß einer die Refinanzie-
rung der Fremdmittel sichernden Mietvereinbarung zwischen dem
Bund und der Bundesimmobiliengesellschaft ist die Finanzierung
des Neubaues gesichert .
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :
Der Mietvertrag zwischen der Bundesimmobiliengesellschaft und dem
Bund ( vertreten durch das Bundesministerium für Wissenschaft ,
Forschung und Kultur ) wurde am 13 . 12 . 1995 abgeschlossen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :
Durch den Mietvertrag ( Frage 3 ) ist die Rückzahlung der für den
Neubau erforderlichen Mitte gesichert . Zusätzliche Mittel sei-
tens des Landes Tirol oder der Stadt Innsbruck sind für den Neu-
bau der Sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Innsbruck nicht erforderlich.