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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 702/J-NR/1996

betreffend die Errichtung eines Bundesgymnasiums in Gallneu-

kirchen, die die Abgeordneten Robert Elmecker und GenossInnen

am 13 . Juni 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet :

1 . Wie konkret sind die Planungen, in Gallneukirchen, Bezirk

Urfahr-Umgebung, ein Bundesgymnasium zu errichten?

Antwort :

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gallneukirchen hat 1994 den

Grundsatzbeschluß gefaßt, eine Vorbehaltsfläche für die even-

tuelle Errichtung einer AHS vorzusehen, wobei diese Fläche

gemäß dem oberösterreichischem Raumordnungsgesetz (ROG) nur

6 Jahre als Vorbehaltsfläche gewidmet bleibt. Es haben bereits

einige oberösterreichische Gemeinden ihr Interesse an der

Errichtung einer AHS bekundet.

Eine Entscheidung hinsichtlich einer möglichen Gründung eines

neuen AHS-Standortes ist erst nach Abschluß von Kooperations-

gesprächen mit den in Frage kommenden Standortgemeinden

möglich. Eine Realisierung des vorgeschlagenen Standortes hängt

einerseits vom Bedarf, andererseits auch von den vorhandenen

Ressourcen ab, zumal eine Personalausweitung mit dem derzei-

tigen Programm der Bundesregierung nicht vereinbar ist.

2 . Wann ist mit der Umsetzung dieses Vorhabens zu rechnen und

in welchen Etappen?

Antwort :

Generell ist für die Realisierung eines Neubauprojektes ein

Zeitraum von vier bis fünf Jahren anzunehmen.

3 . Wie schaut der aktuelle Stand des Bundesschulbauentwick-

lungsplanes für Oberösterreich aus?

Antwort :

Vorrang haben derzeit zweifelsohne die Sanierungs- und Erweite-

rungsprojekte, Neubauprojekte sind derzeit aufgrund der Budget-

konsolidierungspolitik der Bundesregierung nicht realisierbar

und können daher nur längerfristig in Aussicht genommen werden.