805/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 702/J-NR/1996
betreffend die Errichtung eines Bundesgymnasiums in Gallneu-
kirchen, die die Abgeordneten Robert Elmecker und GenossInnen
am 13 . Juni 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet :
1 . Wie konkret sind die Planungen, in Gallneukirchen, Bezirk
Urfahr-Umgebung, ein Bundesgymnasium zu errichten?
Antwort :
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gallneukirchen hat 1994 den
Grundsatzbeschluß gefaßt, eine Vorbehaltsfläche für die even-
tuelle Errichtung einer AHS vorzusehen, wobei diese Fläche
gemäß dem oberösterreichischem Raumordnungsgesetz (ROG) nur
6 Jahre als Vorbehaltsfläche gewidmet bleibt. Es haben bereits
einige oberösterreichische Gemeinden ihr Interesse an der
Errichtung einer AHS bekundet.
Eine Entscheidung hinsichtlich einer möglichen Gründung eines
neuen AHS-Standortes ist erst nach Abschluß von Kooperations-
gesprächen mit den in Frage kommenden Standortgemeinden
möglich. Eine Realisierung des vorgeschlagenen Standortes hängt
einerseits vom Bedarf, andererseits auch von den vorhandenen
Ressourcen ab, zumal eine Personalausweitung mit dem derzei-
tigen Programm der Bundesregierung nicht vereinbar ist.
2 . Wann ist mit der Umsetzung dieses Vorhabens zu rechnen und
in welchen Etappen?
Antwort :
Generell ist für die Realisierung eines Neubauprojektes ein
Zeitraum von vier bis fünf Jahren anzunehmen.
3 . Wie schaut der aktuelle Stand des Bundesschulbauentwick-
lungsplanes für Oberösterreich aus?
Antwort :
Vorrang haben derzeit zweifelsohne die Sanierungs- und Erweite-
rungsprojekte, Neubauprojekte sind derzeit aufgrund der Budget-
konsolidierungspolitik der Bundesregierung nicht realisierbar
und können daher nur längerfristig in Aussicht genommen werden.