807/AB

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 748/J-NR/1996

betreffend Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich Sekten und

destruktiven Kulten, die die Abgeordneten Karl Öllinger und

FreundInnen am 13 . Juni 1996 an mich richteten, wird wie folgt

beantwortet :

 

 

1 . Wann wird die geplante Arbeitsgruppe einberufen?

 

Antwort :

Die Arbeitsgruppe ''Sekten'' tagte am 27 . Juni 1996 im Bundes-

ministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten.

 

 

2 . Wann wird von den zuständigen Bundesbehörden eine geeignete

Broschüre zur Prävention und Information insbesondere für

Jugendliche und junge Erwachsene herausgegeben?

 

Antwort :

Für die Herausgabe einer Informationsbroschüre zeichnet das

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie verantwort-

lich, deren Erscheinen ist für Herbst 1996 vorgesehen.

3 . Inwiefern wird die Aufklärungsarbeit an den Schulen und in

Bildungseinrichtungen wirksam gefördert und verbessert

werden?

 

Antwort :

Die Aufklärungsarbeit an Schulen wird durch thematische Bear-

beitung im Rahmen des Religionsunterrichtes , durch die

Referatstätigkeiten der Sektenbeauftragten und der Gesellschaft

gegen Sekten- und Kultgefahren sowie von ReferentInnen aus dem

medizinischen, psychologischen und geisteswissenschaftlichen

Bereich insbesondere in Bildungseinrichtungen gefördert . Das

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

unterstützt gemeinsam mit den genannten Beratungsstellen Unter-

richtsproj ekte durch Informationsangebote in der Planungs- und

Durchführungsphase . Beabsichtigt ist weiters die Entwicklung

von Unterrichtsmaterialien und didaktischen Handreichungen für

LehrerInnen.

 

 

4 . Welche rechtlichen Maßnahmen werden zum Schutz potentieller

Opfer und zum Schutz der um Aufklärung bemühten Personen

ergriffen?

 

5 . Inwiefern wurden die strafrechtlichen Bestimmungen überprüft

und was war das Ergebnis dieser Prüfungen?

 

Antwort :

Rechtliche Maßnahmen zum Schutz potentieller Opfer sowie die

Überprüfung der strafrechtlichen Bestimmungen liegen im Kompe-

tenzbereich des Bundesministers für Justiz . Ich verweise daher

auf die Beantwortung dieser Fragen durch den Bundesminister für

Justiz .