809/AB

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 770/J-NR/1996

betreffend Jedidja Sekte, die die Abgeordneten Anschober und

FreundInnen am 13 . Juni 1996 an mich richteten, wird wie folgt

beantwortet :

 

 

1 . Wann wurde das Unterrichtsministerium konkret über den

Jedidja Fall in Aschach a.d. Donau informiert?

 

Antwort :

Ich wurde von der Elterninitiative am 21 . März 1996 erstmals

schriftlich informiert .

 

 

2 . Welche Konsequenzen werden aus diesem Fall konkret und im

Detail gezogen?

 

Antwort : .

Das Bundesschulaufsichtsgesetz regelt die Zuständigkeit der

Behörden für die Verwaltung und die Aufsicht des Bundes auf dem

Gebiet des Schulwesens . Die Bundesministerin für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten ist in oberster Instanz die sachlich

zuständige Schulbehörde des Bundes . Im vorliegenden Fall sind

der Bezirksschulrat und der Landesschulrat sachlich und örtlich

zuständig.

 

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegen-

heiten stellte den Landesschulräten (Stadtschulrat) rechtliche,

pädagogische und psychologische Beratung zur Verfügung, damit

ohne Umwege die erforderlichen Maßnahmen gesetzt werden können.

In der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung ist eine

Anlauf- bzw. Koordinations- und Beratungsstelle eingerichtet .

Die Schulaufsicht wurde bei Dienstbesprechungen beauftragt, in

erhöhtem Maße wachsam zu sein.

 

.

3 . Welche Informationen über die Lehrtätigkeit weiterer Jedidja

Angehöriger liegen der Unterrichtsministerin vor?

 

Antwort :

Es liegen Informationen über zwei Lehrerinnen (Volks- und

Hauptschule) , die der Gemeinschaft Jedidj a angehören sollen,

vor.

 

 

4 . Welche Aktivitäten werden seitens des Unterrichtsministe-

riums in diesen Fällen eingeleitet?

 

Antwort :

Ich wurde darüber informiert, daß der Amtsführende Präsident

des Landesschulrates für Oberösterreich nach den derzeitig

gültigen dienstrechtlichen Bestimmungen handelt. Seitens meines

Ressorts sind keine weiteren Schritte diesbezüglich nötig.

 

 

5 . Liegen ähnliche Beobachtungen von der Tätigkeit von Angehö-

rigen anderer Sekten im Schulbereich vor? Wenn ja, welche

konkreten Einzelfälle sind dem Unterrichtsministerium

bekannt und welche Reaktionen und Konsequenzen wurden daraus

gezogen?

 

Antwort:

In der in der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung

eingerichteten Anlaufstelle zu Fragen destruktiver Kulte und

Ideologien liegen aus dem Schulbereich keine ähnlichen Beobach-

tungen vor.

 

 

6. Sind als Konsequenz aus diesen Beobachtungen und Vorfällen

auch Reformen im Bereich der Lehrerausbildung bzw. der Aus-

und Fortbildung von Lehrern bzw. von Schulärzten geplant?

Wenn ja, welche im Detail?

 

Antwort:

In Zentralveranstaltungen der Pädagogischen lnstitute wird die

Thematik von verschiedenen Perspektiven her, z.B. weltanschau-

lich, rechtlich, medizinisch, psychologisch und psychotherapeu-

tisch beleuchtet. In den Weiterbildungsseminaren für Schüler-

beraterInnen werden die Problemkreise '`psychische Krisen'' und

''Abhängigkeiten (z.B. destruktive Kulte und Sucht) '` berücksich-

tigt.

In der Lehrerausbildung für den Pflichtschulbereich sind sowohl

''Schulrecht'' als auch ''Pädagogische Psychologie" Pflichtgegen-

stände des Unterrichtskanons. Durch die Kombination von schul-

und familienrechtlichen Fragen und den Aspekten der Persönlich-

keitsbildung sollen die Lehramtsstudenten auch mit dieser

Problematik vertraut gemacht werden.

 

 

7. Wird bei der Approbierung von Schulbüchern auch eine mögli-

che Beeinflussung durch Sekten kontrolliert? Wenn ja, in

welcher Form? Wenn nein, soll dies in Hinkunft verändert

werden? Welche konkreten Einzelfälle sind in der jüngeren

Vergangenheit in Ihrem Ressort bezüglich Indoktrinierung von

Kindern durch Sektenmitgliedern angefallen? Welche konkreten

Fälle wurden dabei vorgelegt? Welche konkreten Maßnahmen

wurden diesbezüglich seitens Ihres Ressorts getroffen?

 

Antwort :

Die eingereichten Schulbücher bzw. Arbeitsunterlagen werden von

drei bis fünf Mitgliedern der Gutachterkommission sorgfältig

geprüft . Bei den ca . 3400 approbierten Schulbüchern ist in den

letzten Jahren keine einzige Beanstandung wegen einer Beein-

flussung durch Sekten erfolgt .

 

 

8 . Seit wann ist das Buch ``Ein schmutziges Geschäft`` von Roger

Day zugelassen? Wie beurteilen Sie nun nach Vorliegen diver-

ser Gutachten den Inhalt und die Unterrichtstauglichkeit

dieses Buches?

 

Antwort :

Das Buch ''Ein schmutziges Geschäft'' von Roger Day ist für den

Unterrichtsgebrauch nicht zugelassen. Nach Vorliegen der

Gutachten wurde der betroffenen Lehrerin die Verwendung dieses

Buches und anderer Bücher mit schriftlicher Weisung untersagt .

Sie wurde weiters verpflichtet, jedwede Literatur vor Einsatz

im Unterricht dem Schulleiter vorzulegen.