809/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 770/J-NR/1996
betreffend Jedidja Sekte, die die Abgeordneten Anschober und
FreundInnen am 13 . Juni 1996 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet :
1 . Wann wurde das Unterrichtsministerium konkret über den
Jedidja Fall in Aschach a.d. Donau informiert?
Antwort :
Ich wurde von der Elterninitiative am 21 . März 1996 erstmals
schriftlich informiert .
2 . Welche Konsequenzen werden aus diesem Fall konkret und im
Detail gezogen?
Antwort : .
Das Bundesschulaufsichtsgesetz regelt die Zuständigkeit der
Behörden für die Verwaltung und die Aufsicht des Bundes auf dem
Gebiet des Schulwesens . Die Bundesministerin für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten ist in oberster Instanz die sachlich
zuständige Schulbehörde des Bundes . Im vorliegenden Fall sind
der Bezirksschulrat und der Landesschulrat sachlich und örtlich
zuständig.
Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegen-
heiten stellte den Landesschulräten (Stadtschulrat) rechtliche,
pädagogische und psychologische Beratung zur Verfügung, damit
ohne Umwege die erforderlichen Maßnahmen gesetzt werden können.
In der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung ist eine
Anlauf- bzw. Koordinations- und Beratungsstelle eingerichtet .
Die Schulaufsicht wurde bei Dienstbesprechungen beauftragt, in
erhöhtem Maße wachsam zu sein.
.
3 . Welche Informationen über die Lehrtätigkeit weiterer Jedidja
Angehöriger liegen der Unterrichtsministerin vor?
Antwort :
Es liegen Informationen über zwei Lehrerinnen (Volks- und
Hauptschule) , die der Gemeinschaft Jedidj a angehören sollen,
vor.
4 . Welche Aktivitäten werden seitens des Unterrichtsministe-
riums in diesen Fällen eingeleitet?
Antwort :
Ich wurde darüber informiert, daß der Amtsführende Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich nach den derzeitig
gültigen dienstrechtlichen Bestimmungen handelt. Seitens meines
Ressorts sind keine weiteren Schritte diesbezüglich nötig.
5 . Liegen ähnliche Beobachtungen von der Tätigkeit von Angehö-
rigen anderer Sekten im Schulbereich vor? Wenn ja, welche
konkreten Einzelfälle sind dem Unterrichtsministerium
bekannt und welche Reaktionen und Konsequenzen wurden daraus
gezogen?
Antwort:
In der in der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung
eingerichteten Anlaufstelle zu Fragen destruktiver Kulte und
Ideologien liegen aus dem Schulbereich keine ähnlichen Beobach-
tungen vor.
6. Sind als Konsequenz aus diesen Beobachtungen und Vorfällen
auch Reformen im Bereich der Lehrerausbildung bzw. der Aus-
und Fortbildung von Lehrern bzw. von Schulärzten geplant?
Wenn ja, welche im Detail?
Antwort:
In Zentralveranstaltungen der Pädagogischen lnstitute wird die
Thematik von verschiedenen Perspektiven her, z.B. weltanschau-
lich, rechtlich, medizinisch, psychologisch und psychotherapeu-
tisch beleuchtet. In den Weiterbildungsseminaren für Schüler-
beraterInnen werden die Problemkreise '`psychische Krisen'' und
''Abhängigkeiten (z.B. destruktive Kulte und Sucht) '` berücksich-
tigt.
In der Lehrerausbildung für den Pflichtschulbereich sind sowohl
''Schulrecht'' als auch ''Pädagogische Psychologie" Pflichtgegen-
stände des Unterrichtskanons. Durch die Kombination von schul-
und familienrechtlichen Fragen und den Aspekten der Persönlich-
keitsbildung sollen die Lehramtsstudenten auch mit dieser
Problematik vertraut gemacht werden.
7. Wird bei der Approbierung von Schulbüchern auch eine mögli-
che Beeinflussung durch Sekten kontrolliert? Wenn ja, in
welcher Form? Wenn nein, soll dies in Hinkunft verändert
werden? Welche konkreten Einzelfälle sind in der jüngeren
Vergangenheit in Ihrem Ressort bezüglich Indoktrinierung von
Kindern durch Sektenmitgliedern angefallen? Welche konkreten
Fälle wurden dabei vorgelegt? Welche konkreten Maßnahmen
wurden diesbezüglich seitens Ihres Ressorts getroffen?
Antwort :
Die eingereichten Schulbücher bzw. Arbeitsunterlagen werden von
drei bis fünf Mitgliedern der Gutachterkommission sorgfältig
geprüft . Bei den ca . 3400 approbierten Schulbüchern ist in den
letzten Jahren keine einzige Beanstandung wegen einer Beein-
flussung durch Sekten erfolgt .
8 . Seit wann ist das Buch ``Ein schmutziges Geschäft`` von Roger
Day zugelassen? Wie beurteilen Sie nun nach Vorliegen diver-
ser Gutachten den Inhalt und die Unterrichtstauglichkeit
dieses Buches?
Antwort :
Das Buch ''Ein schmutziges Geschäft'' von Roger Day ist für den
Unterrichtsgebrauch nicht zugelassen. Nach Vorliegen der
Gutachten wurde der betroffenen Lehrerin die Verwendung dieses
Buches und anderer Bücher mit schriftlicher Weisung untersagt .
Sie wurde weiters verpflichtet, jedwede Literatur vor Einsatz
im Unterricht dem Schulleiter vorzulegen.