818/AB
Die Abgeordn.eten zum Nationalrat Koller, Dr. Pumberger haben am
13 . Juni 1996 unter der Nr. 780/J an mich beiliegende
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Schließung
steirischer Krankenhäuser gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu den Fragen 1 . 4 bis 8 und 10 :
Ein zentrales Anliegen der Gesundheitsreform ist die
Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der österreichischen
Bevölkerung durch leistungsfähige, bedarfsgerechte und in ihrem
Leistungsspektrum aufeinander abgestimmte Krankenanstalten.
Um diesem Anspruch auch in Zukunft gerecht werden zu können,
wurde von mir die Ausarbeitung eines Entwurfes eines
Österreichischen Krankenanstaltenplanes in Auftrag gegeben, der
Anfang 1995 fertiggestellt wurde.
Ziel des gesamtösterreichischen Krankenanstaltenplanes ist es,
sinnvolle Standorte für einzelne Fachrichtungen festzulegen, so
daß die Infrastruktur sowohl in wirtschaftlicher als auch in
medizinischer Sicht optimal genutzt werden kann und die
Akutkrankenanstalten eine gleichmäßige und bestmöglich
erreichbare Versorgung der österreichischen Bevölkerung
gewährleisten.
Privatkrankenanstalten ( in der Anfrage sind dies das Sanatorium
Bad Aussee und das Sanatorium Drumbl in Graz ) bzw.
Krankenanstalten, deren Träger die AUVA ist ( hier das UKH
Kalwang ) werden voraussichtlich nicht in den ÖKAP aufgenommen
bzw. im ÖKAP dargestellt werden. Bezüglich der anderen
Krankenanstalten werden neue Funktionsbestimmungen und
Strukturveränderungen berücksichtigt und in Verhandlungen mit
den Ländern festgelegt .
Im übrigen verweise ich auch auf die Beantwortung des Herrn
Bundesministers für Arbeit und Soziales zu der an ihn
gerichteten Anfrage Nr. 779 /J.
Zu Frage 2 :
Planungsgrundlagen für den ÖKAP bilden
* geographische Kriterien ( zentralörtliche Gliederung des
Bundesgebietes , Verkehrsinfrastruktur )
* die soziographische Struktur und Entwicklung der
österreichischen Bevölkerung ( Volkszählung 1991 ,
Fremdenverkehrsstatistik und Bevölkerungsprognose des
Österreichischen Statistischen Zentralamtes )
* sämtliche verfügbaren Daten zur Erfassung des stationären
Behandlungsgeschehens ( Bettenkapazitäten,
Betteninanspruchnahme , Patientenstruktur , Diagnosen- und
Leistungsstruktur ) und
* ein vom ÖBIG entwickeltes Erreichbarkeitsmodell , das mit den
krankenhausbezogenen Daten verknüpft wurde.
Zu Frage 3 :
Öffentliche Krankenanstalten müssen keine Bilanz legen, über
die Bilanzen von privaten Krankenanstalten liegen mir keine
Informationen vor.
Zu Frage 9 :
Es ist mir bekannt , daß das Marienkrankenhaus Vorau ein
Ordenskrankenhaus ist . Derzeit wird vom Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramtes eine Überprüfung der Zulässigkeit der
Abänderung bzw. Zurücknahme von krankenanstaltenrechtlichen
Bewilligungen durchgeführt .
Zu den Fragen 11 und 12 :
Ich habe das Marienkrankenhaus Vorau noch nicht besucht , bin
aber vor kurzem zu einem Besuch eingeladen worden .