818/AB

 

 

 

Die Abgeordn.eten zum Nationalrat Koller, Dr. Pumberger haben am

13 . Juni 1996 unter der Nr. 780/J an mich beiliegende

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Schließung

steirischer Krankenhäuser gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

 

Zu den Fragen 1 . 4 bis 8 und 10 :

 

Ein zentrales Anliegen der Gesundheitsreform ist die

Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der österreichischen

Bevölkerung durch leistungsfähige, bedarfsgerechte und in ihrem

Leistungsspektrum aufeinander abgestimmte Krankenanstalten.

 

Um diesem Anspruch auch in Zukunft gerecht werden zu können,

wurde von mir die Ausarbeitung eines Entwurfes eines

Österreichischen Krankenanstaltenplanes in Auftrag gegeben, der

Anfang 1995 fertiggestellt wurde.

 

Ziel des gesamtösterreichischen Krankenanstaltenplanes ist es,

sinnvolle Standorte für einzelne Fachrichtungen festzulegen, so

daß die Infrastruktur sowohl in wirtschaftlicher als auch in

medizinischer Sicht optimal genutzt werden kann und die

 

Akutkrankenanstalten eine gleichmäßige und bestmöglich

erreichbare Versorgung der österreichischen Bevölkerung

gewährleisten.

 

Privatkrankenanstalten ( in der Anfrage sind dies das Sanatorium

Bad Aussee und das Sanatorium Drumbl in Graz ) bzw.

Krankenanstalten, deren Träger die AUVA ist ( hier das UKH

Kalwang ) werden voraussichtlich nicht in den ÖKAP aufgenommen

bzw. im ÖKAP dargestellt werden. Bezüglich der anderen

Krankenanstalten werden neue Funktionsbestimmungen und

Strukturveränderungen berücksichtigt und in Verhandlungen mit

den Ländern festgelegt .

 

Im übrigen verweise ich auch auf die Beantwortung des Herrn

Bundesministers für Arbeit und Soziales zu der an ihn

gerichteten Anfrage Nr. 779 /J.

 

Zu Frage 2 :

 

Planungsgrundlagen für den ÖKAP bilden

* geographische Kriterien ( zentralörtliche Gliederung des

Bundesgebietes , Verkehrsinfrastruktur )

* die soziographische Struktur und Entwicklung der

österreichischen Bevölkerung ( Volkszählung 1991 ,

Fremdenverkehrsstatistik und Bevölkerungsprognose des

Österreichischen Statistischen Zentralamtes )

* sämtliche verfügbaren Daten zur Erfassung des stationären

Behandlungsgeschehens ( Bettenkapazitäten,

Betteninanspruchnahme , Patientenstruktur , Diagnosen- und

Leistungsstruktur ) und

* ein vom ÖBIG entwickeltes Erreichbarkeitsmodell , das mit den

krankenhausbezogenen Daten verknüpft wurde.

 

Zu Frage 3 :

 

Öffentliche Krankenanstalten müssen keine Bilanz legen, über

die Bilanzen von privaten Krankenanstalten liegen mir keine

Informationen vor.

 

Zu Frage 9 :

 

Es ist mir bekannt , daß das Marienkrankenhaus Vorau ein

Ordenskrankenhaus ist . Derzeit wird vom Verfassungsdienst des

Bundeskanzleramtes eine Überprüfung der Zulässigkeit der

Abänderung bzw. Zurücknahme von krankenanstaltenrechtlichen

Bewilligungen durchgeführt .

 

Zu den Fragen 11 und 12 :

 

Ich habe das Marienkrankenhaus Vorau noch nicht besucht , bin

aber vor kurzem zu einem Besuch eingeladen worden .