821/AB

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom

27. Juni 1996, Nr. 881/J, betreffend Absetzbarkeit von Geschäftsessen, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1 .:

Nach den vorliegenden lnformationen werden vom Gastgewerbe, entgegen den seinerzeit

getroffenen Aussagen, derzeit keine spürbaren Umsatzeinbrüche bei den Geschäftsessen

beklagt. Auch nach den Unterlagen des Bundesministeriums für Finanzen sind keine signi-

fikanten Umsatzeinbrüche festzustellen.

 

Zu 2. und 3.:

Eine exakte Berechnung der Mehreinnahmen, die sich aus der Halbierung des absetzbaren

Aufwandes für Bewirtungsspesen ergeben. kann nicht vorgenommen werden. Grobe

Schätzungen haben sich seinerzeit auf ein Mehraufkommen in Höhe von rund 0,5 Mrd. S

belaufen. Derzeit gibt es keinen Anlaß, diese Schätzungen zu korrigieren.

 

Zu 4.:

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen verursacht diese gesetzliche Regelung

weder in der Verwaltung noch in den Betrieben einen nennenswerten Mehraufwand, da es

sich dabei lediglich um die Halbierung eines Aufwandes handelt, der bisher zur Gänze ab-

zugsfähig war. lnsbesondere hat sich gegenüber der vorher geltenden Rechtslage bei der

Abgrenzung zu den Repräsentationskosten keine Änderung ergeben.

 

 

Zu 5. und 6.:

 

Vom Bundesministerium für Finanzen ist keine Neuregelung geplant. ln Zeiten der Verfol-

 

gung eines strikten Budgetsparkurses wäre es sicherlich auch für die Bevölkerung unver-

 

ständlich, gerade derartige Aufwendungen wieder zur Gänze abzugsfähig zu machen.