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Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Pollet-Kammerlander und

Genossen vom 28. Juni 1996, Nr. 913/J, betreffend Verhandlungen über einen neuen

Kreditrahmen des lMF für Krisenfälle, beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

Zu 1 .:

Österreich war in den Gesprächen durch Beamte aus dem Bundesministerium für Finanzen

und Angehörige der Oesterreichischen Nationalbank vertreten.

Zu 2.:

lnhalt der Gespräche war die Verdoppelung der GAB-Mittel (das heißt des Kreditrahmens

von 17 Mrd. Sonderziehungsrechten - SRZ) durch Einbeziehung zusätzlicher Staaten, um

bei kurzfristigen Liquiditätsschwierigkeiten eines oder mehrerer Länder, die geeignet sind,

das Funktionieren des Weltfinanzsystems zu gefährden, rasch reagieren zu können. Öster-

reich hat als stark außenhandelsverflochtenes Land ein besonderes lnteresse an einem

stabilen internationalen Umfeld.

Österreich teilt daher - so wie die anderen Kandidatenländer - die grundsätzliche Zielsetzung

dieser lnitiative der großen lndustriestaaten unter der Voraussetzung einer fairen Lastenauf-

teilung und auf der Basis gleicher Rechte und Pflichten.

Es wurde grundsätzlich Einigung über das Gesamtausmaß der Mittel und die Mechanismen

der lnanspruchnahme erzielt, wobei viele Detailfragen jedoch noch offen geblieben sind. Aus

diesem Grund konnten auch noch keine konkreten Vereinbarungen abgeschlossen werden.

Zu 3. und 4.:

Wie zu Frage 2 ausgeführt, handelt es sich nicht um eine Kapitalaufstockung, sondern um

eine Zusage, in Fällen einer Gefahr für die Stabilität des internationalen Finanzsystems,

einen Kredit zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund gibt es dadurch auch keine Aus-

wirkungen auf die österreichische Beitragsquote beim lWF.

Da weder der endgültige Teilnehmerkreis noch der Aufteilungsschlüssel feststehen, ist die

Höhe des österreichischen Anteils noch nicht absehbar. Der jeweilige Anteil soll grundsätz-

lich nach dem Anteil am lWF (der aktuellen Quote) und dem BlP-Schlüssel der Teilnehmer

gewichtet werden.

Zu 5.:

Voraussichtlich im September des Jahres werden weitere Gespräche geführt werden, ein

Abschluß bei der Jahreshauptversammlung im Herbst (1. bis 3. Oktober) wird angestrebt.

Weil es sich um eine multilaterale Vereinbarung handelt, kann diese vom lnterimsausschuß

des lWF nur zur Kenntnis genommen bzw. begrüßt werden.