822/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Pollet-Kammerlander und
Genossen vom 28. Juni 1996, Nr. 913/J, betreffend Verhandlungen über einen neuen
Kreditrahmen des lMF für Krisenfälle, beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
Zu 1 .:
Österreich war in den Gesprächen durch Beamte aus dem Bundesministerium für Finanzen
und Angehörige der Oesterreichischen Nationalbank vertreten.
Zu 2.:
lnhalt der Gespräche war die Verdoppelung der GAB-Mittel (das heißt des Kreditrahmens
von 17 Mrd. Sonderziehungsrechten - SRZ) durch Einbeziehung zusätzlicher Staaten, um
bei kurzfristigen Liquiditätsschwierigkeiten eines oder mehrerer Länder, die geeignet sind,
das Funktionieren des Weltfinanzsystems zu gefährden, rasch reagieren zu können. Öster-
reich hat als stark außenhandelsverflochtenes Land ein besonderes lnteresse an einem
stabilen internationalen Umfeld.
Österreich teilt daher - so wie die anderen Kandidatenländer - die grundsätzliche Zielsetzung
dieser lnitiative der großen lndustriestaaten unter der Voraussetzung einer fairen Lastenauf-
teilung und auf der Basis gleicher Rechte und Pflichten.
Es wurde grundsätzlich Einigung über das Gesamtausmaß der Mittel und die Mechanismen
der lnanspruchnahme erzielt, wobei viele Detailfragen jedoch noch offen geblieben sind. Aus
diesem Grund konnten auch noch keine konkreten Vereinbarungen abgeschlossen werden.
Zu 3. und 4.:
Wie zu Frage 2 ausgeführt, handelt es sich nicht um eine Kapitalaufstockung, sondern um
eine Zusage, in Fällen einer Gefahr für die Stabilität des internationalen Finanzsystems,
einen Kredit zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund gibt es dadurch auch keine Aus-
wirkungen auf die österreichische Beitragsquote beim lWF.
Da weder der endgültige Teilnehmerkreis noch der Aufteilungsschlüssel feststehen, ist die
Höhe des österreichischen Anteils noch nicht absehbar. Der jeweilige Anteil soll grundsätz-
lich nach dem Anteil am lWF (der aktuellen Quote) und dem BlP-Schlüssel der Teilnehmer
gewichtet werden.
Zu 5.:
Voraussichtlich im September des Jahres werden weitere Gespräche geführt werden, ein
Abschluß bei der Jahreshauptversammlung im Herbst (1. bis 3. Oktober) wird angestrebt.
Weil es sich um eine multilaterale Vereinbarung handelt, kann diese vom lnterimsausschuß
des lWF nur zur Kenntnis genommen bzw. begrüßt werden.