832/AB

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

726/J betreffend Änderung der Fördergesetze und -richtlinien,

welche die Abgeordneten Peter Marizzi und Genossen am 13.6.1996

an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit

in Kopie beigelegt ist , stelle ich fest :

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage :

 

Das Förderwesen weist in Österreich traditionellerweise eine sehr

dezentrale Struktur auf . Es existieren sowohl bundes- als auch

landesseitig eine große Anzahl von Förderungsbestimmungen ( Sonderge

setze sowie -richtlinien ) . Die im Zuständigkeitsbereich des Bundes-

ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten liegenden Förde-

rungsregelungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf Klein- und

Mittelbetriebe , Tourismus und Forschung und Technologie . Hier

sind insbesondere die Leistungen der BÜRGES-Förderungsbank hervor-

zuheben , die Förderungsprogramme für das Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten vor allem im gewerblichen und

touristischen Bereich abwickelt . Bei den F&Te - Förderungen fun-

giert der FFF ( Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche

Wirtschaft ) als Abwicklungsstelle. Die primären Ziele der ho .

Förderungsmaßnahmen liegen in allen Bereichen vor allem in der

Verbesserung der Wettbewerbsposition von in Österreich ansässigen

Unternehmen , da eine stabile Wettbewerbsposition als eine der

wichtigsten Voraussetzungen für einen dauerhaften Betriebsstand-

ort und somit auch als Sicherung von Arbeitsplätzen in Österreich

gesehen wird .

Antwort zu den Punkten 4 bis 9 der Anfrage :

 

Die entsprechenden Regelungen im Bereich der Wirtschaftsförderung

sowie der Technologieförderung beinhalten für den Zweck der

Förderung ausreichende Bedingungen, welche die Einhaltung des

Zwecks der Förderung sicherstellen. So ist z . B. vorgesehen, daß

sowohl das Investitionsproj ekt als auch die bisherige und

zukünftige Entwicklung des förderungswerbenden Unternehmens

anhand entsprechender Unterlagen umfassend zu dokumentieren ist

oder es ist jeder Förderungsempfänger verpflichtet , die mit

Unterstützung des FFF bzw. ITF erzielten Forschungsergebnisse

einer bestmöglichen Verwertung im Rahmen der gewerblichen Wirt-

schaft Österreichs zuzuführen. Hiezu können die Fonds die Förde-

rungen von Vereinbarungen mit dem Förderungsempfänger über die

Verwertung geförderter Neuentwicklungen abhängig machen. Soweit

der Förderungsempfänger nicht selbst für eine geeignete wirt-

schaftliche Verwertung des geförderten Vorhabens bzw. für An-

meldung und Verwertung von darauf basierenden Schutzrechten

sorgt , ist die Förderungsstelle zu diesbezüglichen Vorschlägen

und/oder Auflagen gegenüber dem Förderungsempfänger berechtigt .

 

Für den Fall der Betriebseinstellung , der entgeltlichen Ver-

äußerung , sofern dabei der Betriebsgegenstand geändert wurde,

der Eröffnung eines Konkursverfahrens sowie für den Fall

mißbräuchlicher Verwendung von Fördermitteln, ist in den gegen-

ständlichen Regelungen die Einstellung bzw. in gewissen Fällen

Rückforderung der gewährten Förderungsbeträge vorgesehen.