833/AB
Die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
13. Juni 1996 unter der Nr. 755/J folgende schriftliche parla-
mentarische Anfrage an mich gerichtet :
1 . Was ist der Inhalt des Konzeptes , von dem Familienministerin
Sonja Moser am 21. August 1995 sprach?
2 . Warum wird dieses Konzept nicht umgesetzt?
3 . Warum bleibt der Selbstbehalt bei Schulbüchern "bis aufweite-
res " , obwohl immer davon die Rede war, daß dies nur eine
Übergangslösung sei?
4 . Warum wird vom Familienminister der Vorschlag des Vorsitzenden
des Unterrichtsausschusses bezüglich der Einführung einer
Schulbuchautonomie für die Schulen nicht umgesetzt?
5 . Warum wurde von Ihrer Seite, wie in der Ausschußfeststellung
zum Strukturanpassungsgesetz festgelegt wurde, bis dato kein
Initiativantrag eingebracht?
6. Kann die Regelung, die sie am 11. Juni vorgeschlagen haben,
als "grundsätzliche Neuordnung" bezeichnet werden? Wird sie
als Initiativantrag bzw. Regierungsvorlage von Ihnen einge-
bracht werden?
7 . Teilen Sie die Auffassung vieler Schulen, die behaupten, daß
derzeit ohnehin nur mehr die absolut notwendigen Schulbücher
bestellt werden würden?
8. Gibt es Untersuchungen Ihres Ministeriums , die belegen, daß
weitere Schulbücher eingespart werden können?
9 . Wenn ja: Wie sehen die konkreten Ergebnisse dieser Untersuch-
ungen aus, für welche Schultypen wurden sie durchgeführt?
10. In welchen Unterrichtsgegenständen werden derzeit noch zu
viele Schulbücher verwendet? (Bitte geben Sie konkret die
Fächer an! )
11. Wenn nein: Wie kommen Sie zur Einschätzung, daß die Schulen
tatsächlich fünf bzw. zehn Prozent für andere Unterrichts-
mittel verwenden werden können?
12. Können Sie garantieren, daß durch die Einsparung von Schul-
büchern keine zusätzlichen Kosten für die SchülerInnen wegen
der Bezahlung von Kopien als Unterrichtsbehelf entstehen?
13. Wie stehen Sie zur Problematik der möglichen Urheberrechts-
verletzung bei Kopien?
Zu diesen Fragen beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. :
ie damalige Familienministerin Dr. Moser hatte einen Entwurf für
eine Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes ausarbeiten
lassen, der eine Öffnung der Schulbuchaktion für Unterrichtsmittel
nach eigener Wahl der Schulen wie Lernspiele, Datenträger, audio-
visuelle Materialien vorsah.
Zu 2., 5. und 6. :
Die Unterrichtsmittel nach eigener Wahl der Schulen werden ab dem
Schuljahr 1997/98 zur Verfügung stehen. Der entsprechende Novel-
lierungsentwurf zum Familienlastenausgleichsgesetz wurde bereits
der verfassungsmäßig vorgesehenen Bearbeitung zugeleitet.
Zu 3. :
ie beabsichtigte Lenkungsfunktion des Selbstbehaltes, daß sich
Schüler gebrauchte Schulbücher beschaffen, um ihren Selbstbehalt
zu vermindern, ist aufgegangen, und es sind dadurch Kostenein-
sparungen von ca. 4 % für das Schuljahr 1995/96 zu erwarten.
urch die Möglichkeit, den Selbstbehalt auch im Pflichtschul-
bereich ab dem Schuljahr 1996/97 individuell - d.h. für gebrauchte
Schulbücher ist z.B. kein Selbstbehalt zu bezahlen - zu ermitteln,
sollte es auch innerhalb der Schulgemeinschaft zu organisieren
sein, finanziell schwächer gestellte Schuler vom Selbstbehalt zu
entlasten.
iese Entwicklung ergibt derzeit keine Veranlassung, den Selbst-
behalt abzuschaffen.
Zu 4. :
Die wirtschaftliche Förderung für Familien mit Schülern durch die
unentgeltliche Übereignung der notwendigen Unterrichtsmittel ist
nur in der derzeitigen Form über den Familienlastenausgleich mög-
lich. Die von Ihnen angesprochene "Schulbuchautonomie" kann in
Form von finanziellen Zuwendungen an die Schulen nicht verwirk-
licht werden, weil die "Schule" eine unselbständige Anstalt ist
und keine Rechtspersönlichkeit hat.
Zu 7 . - 11. :
Nach der derzeit geltenden Rechtslage dürfen im Rahmen der Schul-
buchaktion immer nur die für den Unterricht notwendigen Unter-
richtsmittel bestellt werden. Das sind Schulbücher, die regelmäßig
im Unterricht verwendet werden oder die für die häusliche Arbeit
unerläßlich sind.
Bei der Einschätzung der Notwendigkeit von Schulbüchern gibt es
natürlich unterschiedliche Auf fassungen bei Lehrern, Schülern und
Eltern. Diese Unterschiede machen sich im Bestellverhalten der
Schulen bemerkbar. Es gibt Schulen, die mit ihren Bestellungen um
mehr als 10 % unter den Limits bleiben.
Durch die Öffnung der Schulbuchaktion für Unterrichtsmittel nach
eigener Wahl der Schulen soll jenen Lehrern, die nicht ausschließ-
lich mit approbierten Schulbüchern arbeiten wollen, die Möglich-
keit eingeräumt werden, auch audio-visuelle Unterrichtsmittel,
Lernspiele, therapeutische Unterrichtsmittel für Schüler mit
keinem sonderpädagogischen Förderbedarf und automatisationsunter-
stützte Datenträger zu verwenden. Die Schulen müssen dadurch nicht
auf Unterrichtsmittel verzichten, sondern können zwischen mehreren
Alternativen auswählen.
Zu 12. u. 13. :
Das Vervielfältigungsverbot für Schulbücher ist durch die
UrhG-Nov. 1996 eindeutig geregelt . Die Schulbücher werden einen
Hinweis auf dieses Vervielfältigungsverbot enthalten, sodaß keine
Probleme mit Urheberrechtsverletzungen entstehen dürften.