833/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am

13. Juni 1996 unter der Nr. 755/J folgende schriftliche parla-

mentarische Anfrage an mich gerichtet :

 

1 . Was ist der Inhalt des Konzeptes , von dem Familienministerin

Sonja Moser am 21. August 1995 sprach?

 

2 . Warum wird dieses Konzept nicht umgesetzt?

 

3 . Warum bleibt der Selbstbehalt bei Schulbüchern "bis aufweite-

res " , obwohl immer davon die Rede war, daß dies nur eine

Übergangslösung sei?

 

4 . Warum wird vom Familienminister der Vorschlag des Vorsitzenden

des Unterrichtsausschusses bezüglich der Einführung einer

Schulbuchautonomie für die Schulen nicht umgesetzt?

 

5 . Warum wurde von Ihrer Seite, wie in der Ausschußfeststellung

zum Strukturanpassungsgesetz festgelegt wurde, bis dato kein

Initiativantrag eingebracht?

 

6. Kann die Regelung, die sie am 11. Juni vorgeschlagen haben,

als "grundsätzliche Neuordnung" bezeichnet werden? Wird sie

als Initiativantrag bzw. Regierungsvorlage von Ihnen einge-

bracht werden?

 

7 . Teilen Sie die Auffassung vieler Schulen, die behaupten, daß

derzeit ohnehin nur mehr die absolut notwendigen Schulbücher

bestellt werden würden?

 

8. Gibt es Untersuchungen Ihres Ministeriums , die belegen, daß

weitere Schulbücher eingespart werden können?

 

9 . Wenn ja: Wie sehen die konkreten Ergebnisse dieser Untersuch-

ungen aus, für welche Schultypen wurden sie durchgeführt?

 

10. In welchen Unterrichtsgegenständen werden derzeit noch zu

viele Schulbücher verwendet? (Bitte geben Sie konkret die

Fächer an! )

 

11. Wenn nein: Wie kommen Sie zur Einschätzung, daß die Schulen

tatsächlich fünf bzw. zehn Prozent für andere Unterrichts-

mittel verwenden werden können?

 

12. Können Sie garantieren, daß durch die Einsparung von Schul-

büchern keine zusätzlichen Kosten für die SchülerInnen wegen

der Bezahlung von Kopien als Unterrichtsbehelf entstehen?

 

13. Wie stehen Sie zur Problematik der möglichen Urheberrechts-

verletzung bei Kopien?

 

 

 

Zu diesen Fragen beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu 1. :

ie damalige Familienministerin Dr. Moser hatte einen Entwurf für

eine Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes ausarbeiten

lassen, der eine Öffnung der Schulbuchaktion für Unterrichtsmittel

nach eigener Wahl der Schulen wie Lernspiele, Datenträger, audio-

visuelle Materialien vorsah.

 

 

Zu 2., 5. und 6. :

Die Unterrichtsmittel nach eigener Wahl der Schulen werden ab dem

Schuljahr 1997/98 zur Verfügung stehen. Der entsprechende Novel-

lierungsentwurf zum Familienlastenausgleichsgesetz wurde bereits

der verfassungsmäßig vorgesehenen Bearbeitung zugeleitet.

 

 

Zu 3. :

ie beabsichtigte Lenkungsfunktion des Selbstbehaltes, daß sich

Schüler gebrauchte Schulbücher beschaffen, um ihren Selbstbehalt

zu vermindern, ist aufgegangen, und es sind dadurch Kostenein-

sparungen von ca. 4 % für das Schuljahr 1995/96 zu erwarten.

 

urch die Möglichkeit, den Selbstbehalt auch im Pflichtschul-

bereich ab dem Schuljahr 1996/97 individuell - d.h. für gebrauchte

Schulbücher ist z.B. kein Selbstbehalt zu bezahlen - zu ermitteln,

sollte es auch innerhalb der Schulgemeinschaft zu organisieren

sein, finanziell schwächer gestellte Schuler vom Selbstbehalt zu

entlasten.

 

iese Entwicklung ergibt derzeit keine Veranlassung, den Selbst-

behalt abzuschaffen.

 

Zu 4. :

Die wirtschaftliche Förderung für Familien mit Schülern durch die

unentgeltliche Übereignung der notwendigen Unterrichtsmittel ist

nur in der derzeitigen Form über den Familienlastenausgleich mög-

lich. Die von Ihnen angesprochene "Schulbuchautonomie" kann in

Form von finanziellen Zuwendungen an die Schulen nicht verwirk-

licht werden, weil die "Schule" eine unselbständige Anstalt ist

und keine Rechtspersönlichkeit hat.

 

 

Zu 7 . - 11. :

Nach der derzeit geltenden Rechtslage dürfen im Rahmen der Schul-

buchaktion immer nur die für den Unterricht notwendigen Unter-

richtsmittel bestellt werden. Das sind Schulbücher, die regelmäßig

im Unterricht verwendet werden oder die für die häusliche Arbeit

unerläßlich sind.

 

Bei der Einschätzung der Notwendigkeit von Schulbüchern gibt es

natürlich unterschiedliche Auf fassungen bei Lehrern, Schülern und

Eltern. Diese Unterschiede machen sich im Bestellverhalten der

Schulen bemerkbar. Es gibt Schulen, die mit ihren Bestellungen um

mehr als 10 % unter den Limits bleiben.

 

Durch die Öffnung der Schulbuchaktion für Unterrichtsmittel nach

eigener Wahl der Schulen soll jenen Lehrern, die nicht ausschließ-

lich mit approbierten Schulbüchern arbeiten wollen, die Möglich-

keit eingeräumt werden, auch audio-visuelle Unterrichtsmittel,

Lernspiele, therapeutische Unterrichtsmittel für Schüler mit

keinem sonderpädagogischen Förderbedarf und automatisationsunter-

stützte Datenträger zu verwenden. Die Schulen müssen dadurch nicht

auf Unterrichtsmittel verzichten, sondern können zwischen mehreren

Alternativen auswählen.

 

 

Zu 12. u. 13. :

Das Vervielfältigungsverbot für Schulbücher ist durch die

UrhG-Nov. 1996 eindeutig geregelt . Die Schulbücher werden einen

Hinweis auf dieses Vervielfältigungsverbot enthalten, sodaß keine

Probleme mit Urheberrechtsverletzungen entstehen dürften.