835/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Anschober, Wabl, Freundinnen und

Freunde haben am 14.6.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 807/J

betreffend ,,unhaltbare Kürzung von Nachbarrechten in Verfahren zur Genehmigung

von Abfallbehandlungsanlagen" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes

mitzuteilen:

 

ad 1

 

Nachbarrechte wurden nicht reduziert, es wurden lediglich der VerwaItungsaufwand

sowie die Kosten für Behörden minimiert.

 

ad 1 b)

 

Repräsentative Erfahrungen nach dem UVP-G sind frühestens in 3 bis 4 Jahren zu

erwarten.

 

ad 2

 

 

Derzeit sind Verfahren nachfolgend angeführter Firmen anhängig:

 

- ÖSTAB

- SMA

- Steiner Bau

- Lobbe

- OÖ Lavu

- ASA Oberösterreich Holding GesmbH

- Müllbeseitigungs GesmbH.

 

lm Verfahren Sommer Metall Austria GesmbH Kombianlage kommt die Regelung

 

des § 29 Abs. 5a AWG betreffend Zustellung des Bescheides zur Anwendung.

 

 

ad 3

 

 

Da ein Entwurf des BundeskanzIeramtes für eine Novelle der

 

Verwaltungsverfahrensgesetze noch aussteht, war das Bundesministerium für

 

Umwelt, Jugend und Familie gezwungen, im Rahmen der AWG-Novelle

 

gesetzgeberische Maßnahmen einzuIeiten.

 

 

Das AWG-Modell soIl zur Probe für eine Massenverfahrensregelung im AVG dienen.

 

Mit lnkrafttreten einer AVG-Regelung tritt das AWG-Modell außer Kraft.

 

 

ad 4

 

 

Aufsichtsbehörde bezügIich der Deponie ist das Bundesministerium für Land- und

 

Forstwirtschaft. Fragen in dieser AngeIegenheit wären daher an den Bundesminister

 

für Land- und Forstwirtschaft zu richten.

 

ad 5a)

 

Der Antrag umfaßt die Behandlung einer bestimmten Menge an Deponiegas aus

Hausmülldeponien. Für die beantragte Anlage ist es unerheblich, von welcher

Hausmülldeponie das Gas stammt.

 

ad 5b)

 

Verbrennungsrückstände dieser Anlage gehen anteilig in eine Deponie, in eine

Quecksilberhütte und in eine Untertagedeponie.

 

ad 6)

 

Die bisher rechtskräftig genehmigten Anlagen der Müller Guttenbrunn GesmbH

unterliegen der GewO bzw. dem WRG. Die Aufsicht obliegt somit dem

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bzw. dem Bundesministerium

für Land- und Forstwirtschaft.

 

ad 7

 

Mein Ressort tritt für die Schaffung eines einheitIichen Umweltanlagenrechts und die

Ausweitung des UmweItkontrollgesetzes ein.

 

ad 8

 

Ja, es wurden Vorkommnisse über andere Anlagen vorgebracht, die sich aber nicht

auf den ordnungsgemäßen Betrieb der beantragten Anlage beziehen.

ad 9a)

Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie kann unter Beachtung der

Grenzen der in § 29 Abs. 2 AWG genannten Materiengesetze auf diese

Einwendungen eingehen.

ad 9b)

Mit Schreiben vom 25. März 1 996 erging ein diesbezügIicher Auftrag nach

Umweltkontrollgesetz an den Landeshauptmann von Niederösterreich und an den

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft.

ad 10

Drei bis vier Wochen.

ad 11

In einem Verfahren erfoIgte die EinIadung zur Verhandlung an ca. 22.000 Parteien.

Nach derzeitiger RechtsIage müßten bei zwei Verfahren ZusteIlungen in dieser

Größenordnung erfolgen.

ad 12

6 1/2 Monate.

ad 13

Mehrere Monate.

ad 14

 

Bedruckung der Rsb,

Einkuvertierung S 80.000,--

Postgebühren: 1 Rsb 49,-- S 980.000.--

Gesamt: S 1.060.000.--

 

ad 15a)

 

Durch Vorschreibung von Auflagen, insbesondere betreffend Störfälle, werden

ökoIogische Schäden hintangehalten.

 

ad 15b)

 

Ca. öS 1,5 Milliarden.

.

ad 15c)

 

Die bisher angelaufenen Kosten des Umweltministeriums betragen derzeit ca.

öS 5 Millionen, dies beinhaltet jedoch keine Personalkosten.

 

ad 16a)

 

Kosten für den Transport der Computer, Drucker und sonstiger UnterIagen (ca.

S 11.000,--), Reisekosten und Bezahlung der Arbeitszeit der beteiligten Beamten.

 

ad 16b)

 

Festzuhalten ist, daß bei einem Verfahren dieser Größenordnung die

VerhandIungsführung schwierig ist. Der erste Verhandlungstermin fand nicht wie

in der Anfrage angeführt im ,,September 1994" sondern im September 1995 statt,

das ergänzende Gutachten von lng. Helmut Kager lag im Bundesministerium für

Umwelt, Jugend und Familie ab 7. Dezember 1995 vor.

 

ad 16c)

 

Der GasthaussaaI hat Platz für 700 Personen. Aufgrund der Erfahrungen in der

mündlichen Verhandlung vom 4. - 8. September 1995 war nicht mit einer größeren

Menge an Verhandlungsteilnehmern zu rechnen.

 

ad 17a)

 

Dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie sind daraus keine Kosten

erwachsen.

 

ad 17b)

 

VeranIaßt wurden die Filmaufzeichnungen, die während der Verhandlung nach

Protesten sofort abgebrochen wurden, von den öffentlichen Sicherheitsorganen.

Dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend. und Familie sind daraus keine Kosten

erwachsen.

 

ad 18a)

 

Im SMA Verfahren haben im Jahre 1992 ca. 21.000 Parteien Einwendungen

erhoben. Die damaIige Verhandlungsleitung obIag dem Landeshauptmann von

Niederösterreich. Ob und welche Schritte damals zur Schaffung eines

,,Vertrauensverhältnisses" unternommen wurden, ist mir nicht bekannt.

 

Erst im Jahre 1995 übernahm das Bundesministerium für Umwelt die

Verfahrensleitung. Es gab von Anfang an auch Gespräche mit der Bürgerinitiative.

Die Kontakte mit den Vertretern des Betreibers bewegen sich in dem für

Großverfahren angemessenen Ausmaß.

 

ad 18b)

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie hat die Frage der

Zuständigkeit geprüft und bejaht. Näheres dazu kann dem Bescheid entnommen

werden.

 

Eine ,,peinlich falsche Berechnung des PCB-Wertes durch den

Luftsachverständigen" ist nicht gegeben. Eine Nachprüfung hat ergeben, daß

seitens des Luftsachverständigen der Wert exakt berechnet wurde, hingegen der

Sachverständige der Bürgerinitiative die diesbezügliche Formel falsch angewendet