839/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am 11. Juli 1996 unter der Nr. 1040/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1995?
2. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1 angeführten Bereich im Kalenderjahr 1995?
3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1995?
4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?
5 . Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel voranzugehen? Wenn nein, warum nicht?
6. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr gesetzt ?
7. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?
8. Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Eine Beantwortung ist mir nicht möglich, da meinem Wirkungsbereich kein eigener Personalstand zugeordnet ist. Ich verweise daher auf die Beantwortung der an den Herrn Bundeskanzler gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1044/J.
Zu Frage 4:
Der Dienstgeber Bund wird als eine Einheit angesehen und gegenüber dem Ausgleichstaxfonds vom Bundeskanzler vertreten. Ich darf auch hier auf die Antwort des Herrn Bundeskanzlers zur Anfrage Nr. 1044/J verweisen.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Weder ist mir, wie erwähnt, ein eigener Personalstand zugeordnet, noch gehören Fragen der Behinderten zu dem mir übertragenen Wirkungsbereich. Ich setze mich aber immer, wo es mir möglich ist, für die Interessen der Behinderten ein.