840/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Mag. Trattner und Kollegen haben am 13. Juni 1996 unter der Nr. 737/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Arbeitszeitmodell des Staatssekretärs Mag. Schlögl gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Welche Gruppen von öffentlich Bediensteten kommen für dieses Arbeitszeitmodell in Betracht?
2. Würden auch Neueinsteiger in dieses Modell eingebunden?
3 . Wie stellen Sie sich die Urlaubsregelung während der vier Jahre Dienstzeit bei verminderten Bezügen vor?
4. Wäre nach diesen Vorstellungen während des fünften, karenzierten Dienstjahres eine Nebenbeschäftigung (auch in Form von Werkverträgen) zulässig?
5. Wie würde sich dieses Modell bei den Exekutivbeamten in den ersten 5 Jahren auswirken, wenn alleine die ersten 2 Jahre für die Grundausbildung heranzuziehen sind?
6. Welche flankierenden Maßnahmen wären bei Verwirklichung dieses Modells erforderlich, um negative Auswirkungen auf den Dienstbetrieb zu verhindern?
7. Wie würde sich das arbeitsfreie Jahr bei der Berechnung der Zulagen und der Nebengebühren auswirken?
8. Welche Auswirkungen hätte die Karenzierung hinsichtlich der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge sowie des Pensionsbeitrages?
9. Ist das Modell ein taugliches Mittel um arbeitslose Junglehrer unterzubringen? Wenn ja, was macht der Junglehrer nach der Beendigung der Karenzierung und dem Wiedereintritt des "Altlehrers"?
10. Wie hoch schätzen Sie die Zahl der öffentlich Bediensteten, die dieses Modell in Anspruch nehmen werden?
11. Wie hoch schätzen Sie die Zahl der öffentlich Bediensteten, die nach dem fünften Jahr in die Privatwirtschaft wechseln?
12. Welche Einsparungen sind zu erwarten?
13. Soll dieses Jahresarbeitszeitmodell im Rahmen des von Staassekretär Mag. Schlögl in Aussicht genommenen Bundesangestelltengesetzes bzw. Bundesarbeitnehmergesetzes verwirklicht werden?
14. Welche anderen Maßnahmen betreffend eine Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst werden derzeit im Bundeskanzleramt überlegt?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend weise ich darauf hin, daß das von Staatssekretär Mag. Schlögl vorgeschlagene Arbeitszeitmodell den Intentionen der vom Nationalrat in seiner Sitzung am 27. Juni dieses Jahres gefaßten Entschließung entspricht, in der ich ersucht wurde, dem Nationalrat ehestens eine Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz vorzulegen, mit der ein zeitlich flexiblerer Personaleinsatz für Bundesbedienstete ermöglicht wird.
Die Ausarbeitung eines derartigen Gesetzesentwurfs setzt die finanzielle Bewertung von Lösungsvarianten gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen sowie die Abklärung und Verhandlung der mit diesem Modell in Zusammenhang stehenden Dienst-, Besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Diensts voraus. Vor deren Abschluß ist mir die Beantwortung der Fragen 5 bis 8 der gegenständlichen Anfrage nicht möglich. Zu den übrigen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Grundsätzlich alle.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3:
Die einjährige Freistellung soll keine Auswirkungen auf den in den Jahren der Volldienstleistung gebührenden Erholungsurlaub haben.
Zu Frage 4:
Während des Freistellungsjahrs soll jedenfalls das Ansammeln von Berufspraxis, die für eine erfolgreichere dienstliche Verwendung verwertbar ist, zulässig sein.
Zu Frage 9:
Das von Staatssekretär Schlögl vorgeschlagene Arbeitszeitmodell wäre jedenfalls geeignet, positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt zu erzielen. Auch in jenen Fällen, in denen Ersatzarbeitskräfte nicht in unbefristete Dienstverhältnisse übernommen werden können, ist eine ein- oder mehrjährige Beschäftigung ansonsten Arbeitsloser der Arbeitslosigkeit vorzuziehen.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Da die Beantwortung dieser Fragen von der konkreten Ausgestaltung des Arbeitszeitmodells abhängt, kann ich zur Zeit darüber keine Aussagen treffen.
Zu Frage 13:
Ich gehe davon aus, daß nach Gesprächen mit den Gewerkschaften über die Flexibilisierung der Arbeitszeit im Beamtenrecht im Sinne der zitierten Entschließung des Nationalrats diesbezügliche Regelungen auch in ein künftiges Bundesangestelltengesetz übernommen werden.
Zu Frage 14:
Im Rahmen der zur Ausarbeitung des Bundesangestelltengesetzes eingesetzten Arbeitsgruppe werden derzeit alle in öffentlicher Diskussion befindlichen Flexibilisierungsmaßnahmen auf ihre Übertragbarkeit in den öffentlichen Dienst geprüft.