843/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 14.  Juni 1996 unter der Nr. 793/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend EU-Strukturpolitik und. österreichische Regionalpolitik gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.       Wieviele und welche Förderaktionen des Bundes und der Länder gibt es derzeit in Österreich, die von Brüssel genehmigt wurden?

 

2.       Auf welche Höhe belaufen sich die Fördermittel der einzelnen Aktionen?

 

3.       Für wieviele und welche Förderaktionen stehen seitens der EU noch Genehmigungen aus?

 

4.       Trifft es zu, daß öffentliche Stellen in Österreich im vergangenen Jahr bei Anträgen für EU­Förderungen "zu lax" reagiert haben, sodaß dadurch "drei Milliarden einfach verschenkt wurden", wie Dr. Breuss (Die Presse, 1 1. 12.1995) kritisiert hat?

          Wenn nein, wie erklären Sie sich die diesbezügliche Äußerung von Dr. Breuss?

          Wenn ja, warum kam es dazu bzw. wer ist dafür verantwortlich und welche Konsequenzen wurden gezogen?

 

5.       Was werden Sie unternehmen, daß heuer und in den nächsten Jahren EU-Förderungen seitens Österreichs optimal ausgenutzt werden?

 

6.       Trifft es zu, daß es, wie Staatssekretär Schlögl meinte, "eine Unübersichtlichkeit der heimischen Förderpolitik" gibt, "die zu Unzufriedenheit und Mißstimmung bei den Förderwerbern führe"?

          Wenn nein, worauf führen Sie diese Aussage von Staatssekretär Schlögl zurück?

          Wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie wann dagegen unternehmen?

 

7.       Die EU-Kommission hat in einem Richtlinien-Entwurf eine radikale Beschränkung der Fördermöglichkeiten in den Mitgliedstaaten angepeilt.  Welche Auswirkungen würden sich diesbezüglich für Österreich ergeben?

 

8.       Welche Haltung nimmt die österreichische Bundesregierung zu diesem Vorschlag der Kommission ein?

 

9.       Welche Haltung nimmt Österreich vor dem Hintergrund einer Osterweiterung der Europäischen Union hinsichtlich einer Neuordnung der EU-Strukturpolitik ein?

 

10.     Welche Maßnahmen wird Österreich ergreifen und welche Initiativen werden Sie setzen, damit sichergestellt wird, daß nicht die Netto-Zahler der EU allein die Osterweiterung finanzieren?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Mit Stand vom 27.  Juni 1996 wurden von der Europäischen Kommission bisher 12 Förderaktionen des Bunds und 20 Förderaktionen der Länder genehmigt (ohne Land- und forstwirtschaftliche Förderungen im engeren Sinne), das heißt, die Kommission hat gemäß den Verfahrensregeln für staatliche Beihilfen keine Einwendungen gegen diese Förderak-tionen erhoben.

Es handelt sich hierbei um folgende Aktionen:

 

1) Bund:

-   ERP-Technologieprogramm

-   ERP-KMU-Technologieprogramm 95/96

-   ERP-Regionalprogramm 95/96

-   ERP- Ostprogramm

-   ERP-Intemationalisierung

-   ERP-Infrastrukturprogramm-Jahresprogramm 95/96

-   ERP-Tourismusprogramm 95/96

-   Programm zur Förderung von Anschlußbahnen-Verkehrsförderung

-   Gewährung von Förderungen gemäß Innovations- und Technologieförderungsgesetz (ITFG)

-      Tourismus-Infrastruktur

-      Regionale Investitionsprämie RIP

-      Programm zur Unterstützung des Ausbaus von Anschlußbahnen

 

11) Länder:

 

-    Richtlinien über die Gewährung von nichtrückzahlbaren Zuschüssen

-    Allgemeine Richtlinien

-    Impulsprogramm "Dienstnehmerunterkünfte"

-    Schwerpunktprogramm "Sicherungsaktion Tourismus"

-    Impulsprogramm "Tourismus"

-    Impulsprogramm "Unternehmenserhaltende Maßnahmen" - Kärntner Sanierungsgesellschaft KSG

-    Allgemeine Förderungsbestimmungen

-    Landesinvestitionsförderung des Niederösterreichischen Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds (LIF)

-    Niederösterreichische Innovationsförderung

-    Investitionsprämie

-    Richtlinien der Betriebsansiedelungsaktion

-   Richtlinien zur Umsetzung von Maßnahmen entsprechend der Gemeinschaftsinitiativen

     RETEX/RESIDER

-   Innovationsprogramm des Landes Steiermark für die Tourismuswirtschaft

-    Forschungs- und Entwicklungsprogramm für KMU in der Steiermark

-    Unternehmensförderungsrichtlinie der Stadt Kapfenberg

-    Förderung von betrieblichen Abwassermaßnahmen mit Mitteln des Landes Steiermark

-    Betriebliche Forschung und Entwicklung des Landes Steiermark

-    Förderungen von Maßnahmen entsprechend der EU-Gemeinschaftsinitiative RECHAR II in der Steiermark

-    Förderungen von Maßnahmen entsprechend der EU-Gemeinschaftsinitiative RESIDER II in der Steiermark

-    Förderungen von Maßnahmen entsprechend der EU-Gemeinschaftsinitiative RETEX in der Steiermark

 

Zu Frage 2:

 

Die Höhe der für die einzelnen Aktionen im Bundeshaushalt budgetierten Mittel sind dem Bericht der Bundesregierung über gewährte Förderungen und geleistete Einnahmenverzichte des Bundes gemäß § 54 des Bundeshaushaltsgesetzes zu entnehmen.  Zu Angaben über Landesförderungen ist der Bund nicht berufen.

 

 

Zu Frage 3:

 

Bei der Europäischen Kommission laufen derzeit für 12 Förderaktionen des Bundes und für 28 Förderaktionen der Länder Notifikationsverfahren gemäß Art. 93 Abs. 3 EG-Vertrag, bei denen die Genehmigung ausständig ist.

Es handelt sich hierbei um folgende Aktionen:

 

1) Bund:

 

- ERP-Programm für die Landwirtschaft:

a)       Aktion für die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte - wie Sektorplanförderung

b)      Maßnahmen zur Erzeugung von Fernwärme aus Biomasse auf Basis

landwirtschaftlicher Vereinigungen

c)    Landmaschinen-Reparaturwerkstätten auf genossenschaftlicher Basis

d)    Förderung von der Produktion dienenden Gewächshäusern

-      ERP-Sonderprogramm für Investitionen zur Verbesserung der Be- und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gemäß VO EWG Nr.866/90 (Sektorplan)

-      ERP-Programm für Forstwirtschaft

-      Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft

-      § 13 Abs. 4 UFG Vergaberichtlinien 1995

-      Förderungsrichtlinien "Betriebliche Abwassermaßnahmen"

-      Richtlinien nach dem GSTVG 1971

-      Richtlinien nach dem GSTVG 1969 (neue Regionalförderungsgebiete)

-      TOP-Tourismus-Förderung

 

II) Länder:

 

-      Bodenbeschaffungsgesetze bestimmter österreichischer Bundesländer

-      Allgemeine Bestimmungen des Niederösterreichischen Fremdenverkehrsförderungsfonds

-      Tourismus 2001 -Investitionsförderung

-      Niederösterreichisches Gewerbe- und Industrieraumordnungsprogramm

-      Beteiligungshaftungen im Rahmen des Niederösterreichischen Beteiligungsmodells

-      Förderung der Regionalisierung in Niederösterreich

-      Landesregionalprämie

-      Allgemeine Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln

-      Salzburger Standortförderungsaktion (Förderung zur Erleichterung der Finanzierung von Gewerbe­ und Industriegrundstücksankäufen für die Ansiedlung und/oder Verlegung von Unternehmen sowie die Errichtung von Innovations-, Technologie- und Gründerzentren)

-      Förderungen von Maßnahmen entsprechend der EU-Gemeinschaftsinitiative KMU in der Steiermark

-      Beihilfenprogramm zur "Förderung vom Umweltmaßnahmen für KMU in der Steiermark"

-      Raumordnungsschwerpunktprogramm ROSP-Gesamtprogramm 1966-2000 und Allgemeine Richtlinien

-      Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten (ROSP)

-      Standortverlegung aus Gründen der Raumordnung (ROSP)

-      Errichtung von Wärmeversorgungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger (ROSP)

-      Sicherung des Erholungsangebots

-      Verkehrsleitende Maßnahmen im Zugangsbereich zu und innerhalb von Schutz- und stark frequentierten Erholungsgebieten (ROSP)

-      Unterstützung von landwirtschaftlichen Vermarktungsinitiativen (ROSP)

-      Verbesserung der Effizienz im touristischen Marketing (ROSP)

-      Weitere Energieförderungen (ROSP)

-      Verbesserung des Leistungsangebots des öffentlichen Personennahverkehrs

-      Modernisierungsprogramm der Tiroler Nebenbahnen (ROSP)

-      Sonderprogramm zur Stärkung der Tiroler Wirtschaft (Impulspaket Tirol)

-      "Tiroler Tourismusmilliarde"

-      Aktion zur Förderung betrieblicher Umweltschutzprojekte

-      Richtlinie für die Gewährung von Krediten zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur in Vorarlberg

-      Richtlinien über die Gewährung von Beiträgen für die Errichtung privater Anschlußbahnen

-      Wiener Innovations- und Technologieförderungsaktion

 

Zu Frage 4:

Bei jenen Förderungen, die von der Europäischen Kommission direkt (das heißt ohne Zwischen­schaltung österreichischer Förderstellen) an private Projektträger auf der Grundlage von Aus­schreibungen vergeben werden, war die Nachfrage aus Österreich bisher zum Teil unterdurchschnittlich.  Da jedoch in diesen Bereichen (z.B. Forschungsförderung, Aktionsprogramme) die Größenordnung der im günstigsten Fall erreichbaren Förderungen weit unter 3 Milliarden Schilling pro Jahr liegt, kann der "Verlust" von Förderungen durch unzureichende Inanspruchnahme im Jahr 1995 nur einen Bruchteil der von Dr. BREUSS genannten Summe betragen.

Die Abwicklung der Förderprogramme der EU-Strukturfonds ist trotz fristgerechter Vorlage der Entwürfe durch Österreich - wie auch bei allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ­erst nach Genehmigung der Programme durch die EU (großteils gegen Ende des Jahres 1995, zum Teil erst im ersten Halbjahr 1996) voll angelaufen.  Die in den Finanzplänen der Europäischen Union schematisch (und nicht dem aktuell zu erwartenden Bedarf entsprechend) dem Jahr 1995 zugeordne­ten Finanzierungstranchen entsprechen ungefähr der von Dr. BREUSS genannten Größenordnung; sie wurden jedoch nicht "verschenkt", sondern werden im Laufe des heurigen Jahrs ausgezahlt.  Während der Programmlaufzeit (bis Ende 1999) können die für Österreich reservierten Strukturfondsmittel nicht verfallen, erst die Endabrechnung per 3 1. Dezember 1999 wird zeigen, ob diese Mittel voll ausgeschöpft werden konnten.  Dies wird in erster Linie nicht von den öffentlichen Förderstellen, sondern von der Zahl und vom Umfang förderbarer Projekte und somit von der Initiative privater Investoren abhängen.

 

Zu Frage 5:

Die Koordinations- und Förderstellen des Bundes und der Länder sowie die Kreditinstitute fuhren immer wieder Informationsaktivitäten (Veranstaltungen, Broschüren etc.) durch, um den zum Teil nach wie vor unzureichenden Informationsstand der Bevölkerung zu verbessern.

 

Zu Frage 6:

 

Teilweise ja. Dies betrifft allerdings weniger die durchaus überschaubare Zahl an Bundesförderungen, sondern vielmehr die Förderungen der Länder, die außerhalb des Wirkungsbereichs des Bundes liegen.  Einige Länder haben bereits in Eigeninitiative eine Bereinigung ihrer Wirtschaftsförderung vorgenommen, in anderen Ländern wäre eine ähnliche Vorgangsweise wünschenswert.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Der angesprochene Entwurf wurde wegen seiner Praxisferne nicht nur von Österreich, sondern auch von allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgelehnt.

 

Zu den Fragen 9 und 1 0:

 

Eine offizielle Position wird bis zum Herbst 1996 erarbeitet werden.