845/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.Ing. Schöggl, Dipl.Ing. Prinzhorn, Dr. Grollitsch. Dipl.Ing. Hofmann haben am 27. Juni 1996 unter der Nr. 867/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Technologiemilliarde gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. In welcher Form soll die Mittelaufbringung für die "Technologiemilliarde" erfolgen?
2. Welche Institutionen oder Firmen sollen finanzielle Zuwendungen aus der "Technologiemilliarde" erhalten?
3. Wie sieht der Verteilungsschlüssel aus?
4. Bis wann werden die Mittel aus der "Technologiemilliarde" den vorgesehenen Empfängern zur Verfügung stehen?
5. Existieren Überlegungen, eine Schwerpunktbildung bei der "Technologiemilliarde" vorzunehmen?
6. Wie wird sichergestellt, daß die Vergabe von Mitteln aus der "Technologiemilliarde" ohne. politische Einflußnahmen nach objektiven Kriterien erfolgt?
7. Welche Kriterien werden dies sein?
8. Können Sie sich den Einsatz der "Technologiemilliarde" als "Stiftungskapital" entsprechend dem Vorschlag des FFF vorstellen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Mittelaufbringung für die"Technologiemilliarde" wird aus Privatisierungserlösen erfolgen.
Zu Frage 2:
Diese Mittel sind vor allem zur Aufstockung des Volumens des Innovations- und Technologiefonds (ITF) vorgesehen. Dieser Fonds leistet einen wesentlichen Beitrag zur Intensivierung der angewandten Forschung und technologischen Innovation der österreichischen Wirtschaft und damit zur Stärkung der Wettbewerbsposition österreichischer Unternehmen auf dem Weltmarkt. Der Innovation- und Technologiefonds ist als übergreifendes strategisches Instrument für die Technologiepolitik des Bundes anzusehen. Gemäß ITF-Gesetz ist ein Kuratorium eingerichtet, für die laufende Arbeit besteht ein ITF-Ausschuß. Dem Kuratorium gehören der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst an, ferner parlamentarische Vertreter der beiden mandatsstärksten Parteien und Vertreter der Wirtschaftskammer und der Bundesarbeitskammer. Es empfiehlt die generelle Widmung der Mittel und legt Schwerpunkte und Richtlinien fest. Analog durch beamtete Vertreter beschickt, erledigt der ITF-Ausschuß die Detailaufgaben. Die tatsächliche Mittelvergabe hängt aber letztlich davon ab, wer sich um diese Mittel bewirbt und die dazu gesetzten Bedingungen erfüllt. Eine Vorweg-Aufteilung auf Unternehmen usw. gibt es beim Innovations- und Technologiefonds nicht.
Zu Frage 3:
Mit der Abwicklung der Förderungsfälle (Geschäftsführung) sind der Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft und der ERP-Fonds betraut. Über die Verteilung der geplanten "Technologiemilliarde" auf den ITF-Fonds und für andere Zwecke sowie innerhalb des ITF-Fonds auf die beiden Teile der Geschäftsführung und die dahinter stehenden unterschiedlichen Schwerpunkte laufen auch den Sommer über intensive Beratungen. Diese sind noch nicht abgeschlossen. Bezüglich jener Mittel, die zur Aufstockung des ITF-Fonds Verwendung finden werden, wird man davon ausgehen können, daß die Verteilung - nach Abzug der Teilmittel, um die die Dotation von ESA-Wahlprogrammen zunächst gekürzt werden mußte und die nun aber rückerstattet werden können - zwischen den beiden ITF-Fondsteilen (Geschäftsführung des Innovations- und Technologiefonds beim ERP-Fonds und beim FFF) voraussichtlich wieder 1: 1 betragen wird.
Zu Frage 4:
Da die Dotierung der Technologiemilliarde aus Privatisierungserlösen erfolgt, wäre es wenig sinnvoll, dafür ein bestimmtes Datum ohne Rücksicht auf die Marktumstände festzulegen.
Angestrebt wird aber jedenfalls ein baldiger Termin, möglichst noch im laufenden Kalender Jahr. Es ist nicht vorgesehen, die einfließenden Mittel dann noch längere Zeit zu thesaurieren; vielmehr sollen sie der Wirtschaft rasch zu Gute kommen.
Zu Frage 5:
Im Mittelpunkt der laufenden Überlegungen stehen die Anliegen der Internationalisierung und der Stärkung von Technologietransfereinrichtungen sowie ITF-Schwerpunktaufgaben und die Anliegen der Beteiligungsfinanzierung. Für die Schwerpunktbildung innerhalb des eigentlichen Innovations und Technologiefonds gelten die Verfahrensregeln des ITF-Gesetzes. Die zusätzlichen Mittel sollen im Prinzip mehr Tiefgang als eine zusätzliche Verbreiterung ermöglichen.
Forschungs- und Technologieschwerpunkte des Innovations- und Technologiefonds sind derzeit: Energietechnik (läuft bis Ende 1997), Flexible computerintegrierte Produktion (dieser Schwerpunkt läuft Ende August 1996 aus), Softwaretechnik (bis Mitte 1998), Verkehrstechnik (bis Ende 1997) und das gesondert abgewickelte Seed-Financing-Programm (bis Ende 1997). Zusätzlich laufen erst seit kurzem die Schwerpunkte "Technologien für die Informationsgesellschaft" und "Technologietransfer". Fortsetzungssprojekte aus bereits ausgelaufenen Schwerpunktbereichen können im Innovation- und Technologiefonds unter erhöhten Qualifikationskriterien ausnahmsweise berücksichtigt werden. In allen Schwerpunkten werden besonders auch internationale Kooperationsprojekte berücksichtigt.
Zu Frage 6:
Die Verteilung der Mittel auf die bestimmten Zwecke ist selbstverständlich eine politische Entscheidung und erfolgt daher, wie es gesetzlich vorgesehen ist, unter Mitwirkung politischer Entscheidungsträger. Auf die konkrete Mittelvergabe für einzelne Projekte bzw. an einzelne Projektwerber wird kein politischer Einfluß genommen. Vielmehr gibt es Vergabe-kommissionen, die die Projekte nach Vorlagen aufgrund objektiver Kriterien beurteilen. Dies gilt für den Innovations- und Technologiefonds und ebenso auch für allenfalls betroffene weitere Abwicklungsstellen, über deren Dotationen aber erst zu befinden sein wird (vergleiche etwa auch Seed-Financing, das nicht von ITF-Organen direkt abgewickelt wird, sondern ITF-Mittel über Einschaltung der Innovationsagentur GmbH. zum Einsatz bringt).
Zu Frage 7:
Bezüglich der Vergabekriterien verweise ich beim ITF-Fonds auf die gemäß § 7 ITF-Gesetz erstellten Richtlinien, die über die beiden Teile der Fondsgeschäftsführung zugänglich sind und auch in die üblichen Merkblätter der Kreditapparate aufgenommen wurde. Die Richtlinien des Innovations- und Technologiefonds - und auch der übrigen in Frage kommenden Einrichtungen wurden der Wettbewerbsbehörde der EU-Kommission notifiziert bzw. mit ihr abgestimmt und halten sich daher im Rahmen der internationalen Vorschriften.
Zu Frage 8:
Das österreichische Wirtschaftsförderungsinstrumentarium ist aus historischen Gründen und auch aufgrund der föderalistischen Struktur unseres Staates komplexen aufgebaut als das mancher vergleichbarer Staaten. Die Bundesregierung hat daher in ihrem Programm für die laufende Legislaturperiode die Absicht erklärt, die Wirtschaftsförderungen in sinnvoller Weise zu straffen und zu vereinfachen. Diesem Zweck wurde es wohl nicht entsprechen, durch die Schaffung einer Technologiestiftung noch eine zusätzliche Struktur aufzubauen. Vielmehr ist eben vorgesehen, wie bereits BM Mag. KLIMA in seiner Budgetrede am 20. März 1996 dargelegt hat, die Mittel vor allem zur Aufstockung des Volumens des bereits bestehenden Innovations- und Technologiefonds zu verwenden. Dadurch bleibt die Flexibilität in der Wahl der Einsatzbereiche erhalten, die das ITF-Gesetz in seiner jüngsten Fassung festgeschrieben und erweitert hat. Der FFF ist an dieser Struktur durch den ITF/FFF-Teil maßgeblich beteiligt und dies soll auch so beibehalten werden.