849/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie (Beilage A) beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde vom 13.  Juni 1996,' Nr. 759/J, betreffend Schmuggel von Pestiziden nach Österreich, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Bevor ich auf Ihre Fragen näher eingehe, darf ich folgendes ausführen:

 

Einleitend ist festzuhalten, daß die nationalen Kompetenzen zur Kontrolle der Einfuhr, der Inverkehrbringung und der Zulassung" sowie der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Bund und Länder aufgeteilt sind.  Die Zuständigkeit zur Regelung der Inverkehrbringung und Zulassung liegt beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, mit der Kontrolle der Einfuhr von Pflanzenschutz­mitteln ist das Bundesministerium für Finanzen betraut und die Regelungen über die Anwendug von Pflanzenschutzmitteln obliegen in Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern.

 

Österreich ist mit 1. Jänner 1995 der EU beigetreten und war daher im Berichtsjahr 1994 noch nicht EU-Mitglied.  Da es für die Be­richtspflicht nach Art 17 der Richtlinie 91/414/EWG noch keine einheitlichen Vorgaben der Kommission gibt, welchen Inhalt und Umfang der einzelnen Berichte der Mitgliedstaaten für das Jahr 1994 sehr stark voneinander ab.  Nach derzeitigem Wissensstand haben einzelne mitgliedstaaten noch gar keinen Bericht für das Jahr 1994 an die Kommission geliefert.  Da die Berichte aufgrund ihrer unter­schiedlichen Ausführung nur schwer miteinander vergleichbar sind, wurde von der Kommission ein Guidance-Dokument erstellt, das aber erst im Entwurf vorliegt.  Die Angabe der Daten in Tabellenform soll einen Vergleich zwischen den einzelnen mitgliedstaaten erleichtern.

 

Zu Ihren Fragen im einzelnen:

 

zu den Fragen 1 bis 5:

 

Der "letzte" Kontrollbericht für das Jahr 1994 ist aufgrund der oben dargestellten zeitlichen Abfolge der erste Bericht, der nach Art 17 der Richtlinie 91/414/EWG erstellt wurde.  Die Kontrollen bezüglich Import, Inverkehrsetzung von Pflanzenschutzmitteln und die Kontrollen in den Betrieben wurden von den jeweils zuständigen Stellen nach den Bestimmungen der zu vollziehenden Bundes- oder Landesgesetze durchgeführt.  Die Details und das Ergebnis dieser Kontrollen sind der beiliegenden Kopie des Berichtes für das Jahr 1994 zu entnehmen (Beilage B).  Die im Bericht enthaltenen Aussagen über ein konkretesVerwaltungsstrafverfahren können aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht bekanntgegeben werden, die bezughabende Stelle wurde ausgelackt.

 

Zu Frage 6:

 

Wie oben dargestellt, obliegt die Kontrolle der Einfuhr an den EU-Außengrenzen dem Bundesministerium für Finanzen, für die Durchführung zuständig sind die Organe der Zollwache.  Im Hinblick auf eine effektivere Kontrolle wird eine noch stärkere Zusammenarbeit zwischen den für die Kontrolle insgesamt zuständigen Stellen anzustreben sein.  Dies ist auch im Entwurf des neuen Pflanzenschutzmittelgesetzes vorgesehen.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß bei Parallelimporten (darunter versteht man das Verbringen eines Pflanzenschutzmittels, das mit einem in Österreich bereits zugelassenen Pflanzenschutzmittel identisch ist) aus anderen EU-Mitgliedstaaten ein vereinfachtes Verfahren zur Feststellung der Identität anzuwenden ist.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und dem Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft liegen für das Jahr 1994 keine diesbezüglichen Daten vor.  Für das Jahr 1994 ist dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft auch kein Vorfall bekannt, daß atrazinhältige Stoffe nach Österreich "geschmuggelt" worden wären.  Für das Jahr 1995 ist bekannt, daß ein atrazinhältiger Stoff aus Frankreich nach Österreich verbracht wurde.

 

Zu Frage 9:

 

Im Jahr 1995 wurde versucht, die notwendige Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln zu intensivieren. zu diesem Zweck wurde ein Schema für routinemäßige Stichprobenkontrollen des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln sowohl für den Bereich des Großhandels als

 

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auch für den Detailvertrieb ausgearbeitet.  Besonderes Augenmerk wurde auf die Kontrolle des Inverkehrbringens nicht zugelassener Produkte gelegt.  Der bezughabende Bericht wird zur Zeit erstellt; es wird um Verständnis ersucht, daß eine genaue Gegenüberstellung der beiden Berichte zur Zeit noch nicht möglich ist.

 

Beilage wurde nicht gescannt