850/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold und Kollegen vom 13. Juni 1996, Nr. 782/j, betreffend Herkunftsnachweis bei Rindern, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Deutschland hat im Jahr 1995 das sogenannte "Begleitpapier" für -Ainder eingeführt. Dieses "Begleitpapier" muß jedes Tier lebenslang begleiten und ist auch die Voraussetzung etwa für die Beantragung der Sonderprämie für männliche Rinder.
Bayerische Rindermäster verlangen daher beim Kauf österreichischer Kälber die genauen Daten wie Vorbesitzer, Ohrmarkennummer und Geburtsdatum, um das "Begleitpapier" ausgestellt bzw. das "Begleitpapier" vom Viehhändler mitgeliefert zu bekommen, da dessen Ausstellung mit Kosten verbunden ist.
Zu Frage 2:
Die genaue Zahl der aus diesem Grund nicht exportierten Tiere kann nicht festgestellt werden, da es keine Statistiken hierüber gibt. Recherchen der zuständigen Fachabteilung haben aber ergeben, daß es nur geringe Probleme mit Lieferungen von Lebendrindern nach Bayern aus diesem Grunde gibt.
zu Frage 3:
Seit Inkrafttreten der neuen Tierkennzeichnungsverordnung, BGBl. Nr. 413/1995 ist jeder Rinderhalter verpflichtet, ein Bestandesverzeichnis zu führen. Aus diesem Bestandesverzeichnis gehen die Zu-und Ankäufe, aber auch die Zugänge durch Geburten mit genauem Geburtsdatum und Ohrmarkennummer hervor. Mit einer Kopie des Bestandesverzeichnisses wäre es daher möglich, die Herkunft der Rinder nachzuweisen.
Bei der Lieferung von männlichen Rindern (Kälbern) nach Bayern, aus denen der Großteil der Versendungen besteht, wird auf Antrag ein "Amtliches Handelsdokument" (AHD) durch die zuständige Bezirksbauernkammer ausgestellt. Das AHD enthält ebenfalls alle notwendigen Angaben zum Herkunftsnachweis.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz. Aus der Sicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft ist es derzeit nicht notwendig, angesichts der obzitierten Tierkennzeichnungsverordnung den Tierpaß wieder einzufahren.
Zu Frage 6:
Der wesentliche Sinn eines Gütezeichens ist es, eine
Differenzierung des Angebotes einfach aber doch deutlich sichtbar zu machen. Das derzeit von der AMA verwendete Zeichen ist ein kombiniertes Herkunfts- und Gütezeichen, das neben der Herkunft aus Österreich auch bestimmte Qualitätsmerkmale garantiert. Schon alleine aus diesem Grund ist eine Auswei tung des AMA-Gütesiegels auf die gesamte heimische Rinderproduktion nicht möglich, da ja nicht die gesamte Rindfleischproduktion den für dieses Zeichen definierten Qualitätskriterien entspricht.
Im Zuge der BSE-Krise hat sich gezeigt, daß die Herkunftsfrage beim
Konsumentenverhalten eine noch größere Rolle als bisher spielt. Die AMA wurde daher von mir mit der Entwicklung eines Herkunftszeichens beauftragt, wobei das beim bereits bestehenden AMA-Herkunfts- und Gütesiegel bestehende Sicherungssystem der Herkunft Ausgangsbasis für die weiteren Arbeiten sein soll. Durch dieses Herkunftszeichen, welches von den Klassifizierungsdiensten bzw. von den Beschautierärzten auf jedem Schlachtkörper angebracht werden soll, ist für den Abnehmer die Sicherheit der österreichischen Herkunft gegeben. Die Verhandluhgen mit allen Marktbeteiligten sind noch nicht abgeschlossen. Ich bin aber zuversichtlich, daß dieses Herkunftssystem bald startbereit sein wird.
Zu Frage 7:
Der Agrarministerrat von 01. bis 03.04.1996, der nur dem Thema BSE gewidmet war, hat in seinen Schlußfolgerungen unter anderem festgehalten, daß die Europäische Kommission Vorschläge für ein Kennzeichnungssystem für Rindfleisch vorlegen soll.
Da bis zur Einführung eines EU-weiten Kennzeichnungssystem noch Zeit vergehen dürfte, beabsichtigt Österreich mit dem schon beschriebenen Herkunftszeichen auf freiwilliger Basis einen Schritt zu setzen. Es wird nun an den Detailvermarktern liegen, dieses Zeichen auch zu nützen und damit die den Konsumenten angebotene Ware zu kennzeichnen.