852/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 728/i betreffend Neubau der Veterinärmedizinischen Universität (VMU), welche die Abgeordneten DI Prinzhorn, KR Schöll, Dr. Graf und Kollegen am 13.6.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Das damalige Bundesministerium für Bauten und Technik (Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten) plante ursprünglich, einen öffentlichen Architektenwettbewerb auszuschreiben. Es war jedoch aufgrund der Spezialkenntnisse von Architekt Prof. Dr. Stein beabsichtigt, daß dieser zu rund einem Drittel an der Planung beteiligt wird. Dies war aus Sicht des Ministeriums unerläßlich, weil Prof. Dr. Stein durch umfassende Planungen und Abwicklung von Vorhaben für die Veterinärmedizinische Universität die notwendigen Zusammenhänge genau kannte und zu erwarten war, daß er die Zielsetzung am besten sicherstellen konnte. Diese Vorgangsweise wurde von der Bundesingenieurkammer abgelehnt. Daraufhin entfiel der geplante Wettbewerb, Prof. Dr. Stein wurde direkt mit der Gesamthochbauplanung beauftragt, was auch den Intentionen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung entsprach.
Nach den heutigen Erfahrungen mit dem Projekt war dies ein Vorteil gegenüber einem Wettbewerb. Der überwiegende Inhalt der Planung setzt Kenntnisse über die Funktionen und Zusammenhänge sowie Arbeitsweisen in diesem speziellen auch europaweit nur sehr selten vorkommenden Fachgebiet voraus, die weder durch ein Raum-und Funktionsprogramm als Wettbewerbsbasis noch durch baukünstlerische Qualität ersetzt werden können.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Vor Baubeginn wurden die Nettobaukosten auf Preisbasis April 1990 mit öS 2.500 Mio. veranschlagt und als Kostenrahmen vorgegeben. Die Nettobaukosten, einschließlich seither angelaufener Baupreissteigerungen, werden voraussichtlich mit rund öS 3.130 Mio. abgerechnet werden. Die seinerzeitigen veranschlagten Nettobaukosten wurden unter Berücksichtigung der Preisgleitung somit eingehalten.
Die Planungs- und Nebenkosten sowie das Bauträgerhonorar erfordern ca. öS 1.000 Mio., die Bauzinsen bis zur Fälligkeit (9 Monate nach Übernahme) werden ebenfalls ca. öS 1.000 Mio. betragen, sodaß sich die Gesamterrichtungskosten bei Fälligkeit auf ca. öS 6.200 Mio. inkl. USt belaufen werden.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Wie unter Punkt 2 der Anfrage ausgeführt, liegt eine wesentliche Überschreitung der Nettobaukosten auf Preisbasis 1990 nicht vor.
Die Gesamtbaukosten zur Fälligkeit erhöhten sich aufgrund der längeren Bauzeit und der Änderung des ursprünglich beabsichtigten Zahlungsplanes des Bundes. Aufgrund des restriktiven Hochbaubudgets und der durch das BIG-Gesetz vorgegebenen geänderten Ref inanzierung in Form von Mieten über mindestens 20 Jahre, wurden vom Wirtschaftsministerium keine Zahlungen geleistet. Das hat naturgemäß Bauzinsen und Zwischenfinanzierungskosten erforderlich gemacht.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Grundstückskosten (ohne Zinsaufwand) betrugen rund öS 180 Mio.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Für die Zwischenf inanzierung der Grundstückskosten wurden rund öS 35 Mio. aufgewendet. Bei einer direkten Zahlung der Grundstückskosten aus dem laufenden Hochbaubudget hätte das Hochbaubudget entsprechend aufgesteckt werden und dafür der Finanzminister zusätzliche Kredite aufnehmen müssen. Der Unterschied läge -lediglich darin, daß der Zinsaufwand nicht projektsbezogen ausgewiesen wurde, sondern dem Staatsschuldendienst zugeschlagen worden wäre. Anfang der 80er Jahre mußten zahlreiche Liegenschaften für die Unterrichts- und Wissenschaftsverwaltung erworben werden. Da diese Ankäufe nicht beliebig verschiebbar waren und mehrere hundert Millionen Schilling betrugen, wurde vom Bundesministerium für Finanzen - zur Entlastung des Jahresbudgets - einer Abstattung in Halbjahresraten zugestimmt.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Derzeit läuft der vereinbarte Probebetrieb der VMU. In diesem Abschnitt werden geringe Mängel sichtbar, die dann von den ausführenden Firmen im Zuge der Gewährleistung behoben werden.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Haustechnikarbeiten wurden vom Bauträger öffentlich ausgeschrieben und nicht freihändig vergeben.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Wie bereits unter Punkt 2 der Anfrage festgestellt, werden die gesamten Errichtungskosten ohne Einrichtung über den Bauträger vorfinanziert bzw. fremdfinanziert. Gemäß dem abgeschlossenen Bauträgervertrag hat die Rückzahlung in 20 Halbjahresraten nach Fälligkeit des Entgeltes, das sind 9 Monate nach Übergabe, zu erfolgen. Durch die Übertragung an die BIG kommt diese Rückführung nicht zum Tragen, sondern erfolgt eine Umschuldung und Refinanzierung Ober Mieten. Die tatsächlichen Finanzierungserfordernisse richten sich nach der Schlußrechnung, dem Zinssatz und der Rückführungsdauer. Hierüber ist derzeit noch keine endgültige Festlegung möglich. Bis Ende 1996 beträgt der Finanzierungsaufwand rund öS 1.000 Mio. netto. Bei einer angenommenen Refinanzierung Ober 20 Jahre, beginnend mit Mietenzahlungen erst ab 1998, einer mittelrückführung bis Mitte 2016 und einem angenommenen durchschnittlichen Zinssatz von 7 %, würden die weiteren Finanzierungskosten rund öS 4.500 Mio. betragen. Soferne die derzeit günstigen Kreditzinsen gehalten werden können, wird dieser Aufwand entsprechend geringer anfallen.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Für die Finanzierung der Einrichtung ist nicht das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, sondern das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst (früher Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) zuständig.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Entsprechend dem BIG-Gesetz erfolgt die Refinanzierung in Form eines Hauptmietzinses, der neben dem Annuitätenerfordernis auch den zu erwartenden Instandhaltungsaufwand abzudecken hat. Der endgültige Hauptmietzins kann erst nach Abrechnung und Vereinbarung der Abgeltung für den mietzinsfreien Zeitraum festgelegt werden. Unter Zugrundelegung einer Mietzinsfreistellung bis Ende 1997, einer Rückführung bis 2016 einer Indexierung des Normmietenanteils entsprechend dem BIG-Modell und einer durchschnittlichen Verzinsung von 7 % würde der monatliche Hauptmietzins ab Jahresbeginn 1998 ca. öS 41 Mio. netto betragen.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Die Betriebskosten sind vom Bundesministerium Wissenschaft, Verkehr und Kunst (früher BMWF) zu bedecken. Der Betriebskostenaufwand für 1997 wird auf rund öS 130 Mio. geschätzt.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Bei Baubeginn im Juli 1990, nach Rechtskraft der Baubewilligung, versprach der Bauträger trotz Problemen bei der Planung der Hausund Medizintechnik, die Bauarbeiten laut den Vertragsterminen (50 Monate) rechtzeitig abschließen zu können. Mitten in der Rohbauphase mußte die Arge BT, nach Zurückbleiben insbesondere der Haus- und Medizintechnik, eine Bauverzögerung mit rund 16 Monaten ankündigen.
Diese Bauverzögerung mitten in der Rohbauphase konnte seitens des Bundesministeriums f ür wirtschaf tliche Angelegenheiten nur mehr zur Kenntnis genommen werden, da keine Ersatzvornahme nach Kündigung des Bauträgers den rechtzeitigen Termin mehr hätte retten können, der angerichtete Schaden (Konkurse, Prozesse, Einarbeitungskosten neuer Manager etc.) jedoch unabsehbare Auswirkungen gehabt hätte.
Auf Verlangen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde die Führung des Managements beim Bauträger ausgewechselt und die Mannschaft erheblich verstärkt, was letztlich zu einer zügigen Fortsetzung der Bauarbeiten führte.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Die ersten Übersiedlungen (l. Studienabschnitt) wurden bereits im Sommer 1995 begonnen, der 2. Studienabschnitt nahm seine Tätigkeit nach den Osterferien 1996 im Neubau auf. Der Neubau der Veterinärmedizinischen Universität Wien, der nach dem AKH Wien das größte Bauvorhaben Österreichs der letzten Jahre ist (die oberirdische Kubatur ist größer als die des Projektes "Neue NÖ Landeshauptstadt St. Pölten"), wird mit Fertigstellung des Mensagebäudes im Juli/August des laufenden Jahres vollständig fertiggestellt und besiedelt sein.