854/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freunde und Freundinnen haben am 13. Juni
1996 unter der Nr. 769/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Vorlage des aktuellen CPT-Berichtes" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
" 1. In welchen Zeitraum erfolgte die Überprüfung durch das CPT?
2. Wann wurde der CPT-Bericht vorgelegt?
3. Wie lautet der CPT-Bericht im Wortlaut?
4. Wie lautet die Stellungnahme des Justizministeriums zu diesem Bericht im Wortlaut? Wann genau wurde sie erstellt?
5. Wie lautet die Stellungnahme des Innenministeriums zu diesem Bericht im Wortlaut? Wann genau wurde sie erstellt?
-6. Wie lautet die Stellungnahme der Bundesregierung im Wortlaut? Wann wurde sie erstellt?
7. Welche konkreten Konsequenzen werden aus den Vorwürfen dieses Berichtes gezogen.
8 . Ist eine umfassende Polizeireform als Konsequenz dieses Berichtes geplant? Wenn ja mit welchen konkreten Details, Umsetzungsschritten und Zeitplänen?
9. Ist eine Reform des Disziplinarrechtes als Konsequenz dieses Berichtes geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Details, Umsetzungsschritten und Zeitplanen?
1 0. Welche Details einer Ausbildungsreform bei der österreichischen Exekutive sind in welchen Detailschritten und Zeitplänen vorgesehen?
1 1. Wie lautet der derzeitige Diskussionsstand bezüglich einer neuen Sicherheitsakademie? Welche Budgetmittel sind 1996 sowie 1997 jeweils für die Planung dieser Akademie
vorgesehen? Welche Bausumme wird veranschlagt? In welchen Budgettöpfen ist die architektonische Planung der Sicherheitsakademie abgedeckt? Welches Detailkonzept hegt der Planung einer Sicherheitsakademie zugrunde?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der letzte Besuch des CPT erfolgte in der Zeit zwischen dem 26. September und dem
7.Oktober 1994.
Zu Frage 2:
Der Bericht des CPT wurde am 17. März 1995 verabschiedet und hegt meinem Hause seit 4. Mai 1995 vor.
Zu Frage 3:
Gemäß Art. 11 des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, BGBl. Nr. 74/1989, sind die Informationen, die das Komitee bei einem Besuch erhält, sein Bericht und seine Konsultationen mit der betreffenden Vertragspartei vertraulich. Es ist mir daher derzeit nicht möglich, den Inhalt des CPTBerichts bekannt zu geben. Die Veröffentlichung des Berichtes sowie der hiezu ergehenden Stellungnahme e wird erfolgen, sobald das Einvernehmen mit dem CPT hierüber hergestellt ist.
Zu Frage 4:
Das Bundesministerium für Inneres hat seinen Bericht in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz erstellt. Im übrigen betrifft diese Frage den Vollziehungsbereich des Bundesministers für Justiz, weshalb ich um Verständnis dafür bitte, daß ich hiezu nicht weiter antworten kann.
Zu Frage 5:
Aus den zu Frage 3 ausgeführten Gründen kann der Wortlaut der Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres bedauerlicherweise nicht wiedergegeben werden.. Der Endbericht des Bundesministeriums für Inneres wurde dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten am 2. Juli 1996 übermittelt, das den Bericht an das CPT weiterleitete. Diese Vorgangsweise entspricht dem Bundesministeriengesetz und internationalen Gepflogenheiten.
Zu Frage 6:
Die Abgabe der Stellungnahme zum Bericht des CPT ist Sache des sachlich betroffenen Ministers. Demnach gibt es keinen Bericht der Bundesregierung.
Zu Frage 7:
Das Bundesministerium für Inneres ist laufend bestrebt, Haftbedingungen internationalen Standards anzupassen. Dies geschieht selbstverständlich auch unabhängig von einer sachlichen Kritik des CPT. Es ist geplant, die medizinische Betreuung von inhaftierten Personen durch zusätzliches Sanitätspersonal zu verbessern. Ein Informationsblatt für Festgenommene wurde eingeführt. Des weiteren soll sich die Ausbildung und die berufsbegleitende Fortbildung von Beamten der Sicherheitswache und der Bundesgendarmerie verstärkt den Menschenrechten widmen und so ein vertieftes Problembewußtsein in diesem Bereich schaffen. Diesem Ziel soll auch die Abhaltung eines "Tages gegen Gewalt" dienen, dessen nähere Ausgestaltung zwar noch diskutiert wird, der aber jedenfalls der Diskussion über das Thema der Ausübung exekutiver Zwangsgewalt unter dem Aspekt der Menschenrechte dienen soff. Dieses Programm wird durch eine Reihe von baulichen Maßnahmen abgerundet, stößt allerdings auf die enger werdenden Grenzen des Budgets.
Zu Frage 8:
Eine umfassende Polizeireform als Konsequenz des CPT-Berichts ist weder notwendig noch geplant.
-Zu Frage 9-
Eine Reform des Disziplinarrechts kann nicht Angelegenheit des Bundesministers für Inneres sein; sie fiele in die Kompetenz des Bundeskanzlers.
Zu Frage 10
Bereits im Jahre 1992 wurde mit der Umsetzung einer Ausbildungsreform begonnen. Zunächst
wurden die Grundausbildungslehrgänge W2/SWD neu gestaltet, indem folgende
Lehrgegenstände eingeführt wurden: Einsatztaktik EDV, Seminar zum Thema "Lernen und
Lehren, "angewandte Psychologie", Rhetorik und Führungsausbildung. Im Rahmen des
Rechtsunterrichtes wird nunmehr besonderer Wert auf praxisorientierte Fächer gelegt Als
neue Unterrichtsformen wurden Seminare, Team-teaching sowie Übungen und Planspiele eingeführt. Zudem bildet die "Schulung am Arbeitsplatz" einen neuen Schwerpunkt in der Ausbildung. Eine zentrale Lehrmittelstelle und eine Schulbibliothek sollen eingerichtet werden. Generell soll die Infrastruktur in den Schulabteilungen verbessert werden. Die psychologische Betreuung für Exekutivbeamte soll insbesondere durch Supervisionen fordert werden, wobei auch der psychologischen Betreuung nach einem Schußwaffengebrauch besondere Beachtung geschenkt wird.
Auf diesen Reformen aufbauend wurde auch der weiterführende Grundausbildungslehrgang
W3 (E 2c) modernisiert. Folgende Gegenstände wurden eingeführt: Einsatztaktik, Bürotechnik
und polizeiliche Datenverarbeitung (EDV), Rhetorik und Konflikthandhabung sowie ein
Seminar "Intervention in Krisenfallen - Gewalt in der Familie'. Die kriminalpolizeiliche
Schulung wurde ausgebaut.
Mit der Planung der Neugestaltung der Ausbildung für Kriminalbeamte wurde im Jahre 1994 begonnen; Die Reformen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Grundsätzlich sollen die Auswahl der Teilnehmer verbessert, zur Ausbildung spezialisierte und moderne Lehr- und Lernbehelfe eingesetzt sowie die sozialkommunikativer Kompetenz der Teilnehmer verbessert werden. Die berufsbegleitende Fortbildung soll generell gefördert werden.
Im Laufe dieses Jahres soll auch die E1 Ausbildung neu gestaltet werden. Besonderer Wert soll hier auf Projekt- und Gruppenarbeiten sowie auf die Abhaltung von Seminaren gelegt werden. Die pädagogische Ausbildung, die Führungskräfte-, Medien- und Fremdsprachenausbildung sollen intensiviert werden. Grundsatzangelegenheiten der Europäischen Union werden in die Ausbildung eingebunden. Die Praxisarbeit wird erhöhte Bedeutung erhalten. Die Reformen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, wobei man sich durchaus bewußt ist, daß eine ständige Anpassung der Ausbildung an geänderte Verhältnisse notwendig sein wird.
Zu Frage 11:
Dem Koalitionsabkommen entsprechend wird an einem bausteinartigen Aufbau der
Sicherheitsakademie gearbeitet. Erster Baustein ist die Führungskräfteausbildung. Diese
Ausbildung wird. elf Ausbildungswochen dauern. Jährlich sind zwei Lehrgange mit je 20
Teilnehmern geplant. Der erste Lehrgang wird im September dieses Jahres beginnen. Ziele der
Führungskräfteausbildung sind insbesondere: verstärkte Demokratisierung der Sicherheitsexekutive, Öffnung nach außen und innen, Professionalisierung der Arbeit der Führungskräfte, Weiterentwicklung der Organisation und die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung der Teilnehmer insbesondere im Wege der Selbsterfahrung. Als zweiter Baustein ist eine neue Lehreraus- und -fortbildung vorgesehen. Die diesbezüglichen Planungsarbeiten sind bereits angelaufen. Die Umsetzung ist in der zweiten Hälfte des Jahres 1997 vorgesehen. Den dritten Baustein bildet die Gründung eines Instituts für berufsbegleitende Fortbildung und polizeiliche Forschung. Auch dafür wurden in diesem Jahr bereits erste Vorarbeiten geleistet.
Im Jahre 1996 werden die Ausgaben für den Aufbau der Sicherheitsakademie voraussichtlich etwa 2.000.000,- Schilling betragen. Für das Jahr 1997 werden ca. 6.000.000,-- Schilling benötigt werden.
In der jetzigen Phase der Realisierung der Sicherheitsakademie hegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Ausbildungsstruktur mit den Ausbildungsinhalten. Im Lichte der gegebenen Budgetsituation w wird über bauliche Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein.