858/AB

 

 

Zur gegenständlichen Anfrage wird mitgeteilt:

 

Frarge 1:

Wie hoch waren die Ausgaben der aktiven Arbeitsmarktförderung im Jahr 1995 und -welche Mittel stehen ihr dieses Jahr zur Verfügung?

 

Antwort

1995 standen für Initiativen und Maßnahmen der-aktiven Arbeitsmarktpolitik öS 5.544 Mio. (incl. der Mittel des Europäischen Sozialfonds) zur Verfügung. 1996 stehen öS 6.569 Mio. (incl. der Mittel des Europäischen Sozialfonds) zur Verfügung.

Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Vojahr um rund 20 %.

 

Frage 2:

Wie hoch ist der Anteil der Mittel für die aktive Arbeitsmarktrörderung im OECD Vergleich?

 

Antwort:

Der Anteil der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik, gemessen als Prozentanteil am jeweiligen Brutto-Inlandsprodukt, stellt sich im internationalen Vergleich wie folgt dar:

 

Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik am BIP in %

 

Belgien                        1,26

Dänemark                    1,81

Deutschland                 1,32

Finnland                       1,7

Frankreich                    1,21

Grichenland                  0,39

Holland                        1,21

Irland                           1,47

Italien                          0,9

Japan                           0,09

Luxemburg                   0,24

Österreich                    0,35

Portugal                       0,84

Schweden                    2,95

Spanien                                    0,53

United Kingdom           0,59

USA                            0,24

 

 

 

 

Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen sind die bloßen Ländervergleiche nur wenig aus-sagekräftig. Daher sind die Maßnahmen und Initiativen aktiver Arbeitsmarktpolitik in Beziehung zum Niveau der Arbeitslosigkeit zu setzen. Dann liegt Österreich - genormt auf die internationale Arbeitslosenquote - gleichauf mit Frankreich, Finnland oder Irland.

 

Frage 3:

Halten Sie die, der aktiven Arbeitsmarktförderung zur Verfügung stehenden Mittel für ausreichend, um der steigenden Arbeitslosigkeit erfolgversprechend begegnen zu können?

Frage 4:

Werden Sie sich für eine zukünftige Aufstockung der Mittel für die aktive Arbeitsmarktförderung einsetzen?

Frage 5

 

Wenn ja, wie könnten zusätzliche Mittel finanziert werden?

Frage 6

 

Wenn nein, verfügen Sie über andere Konzepte außerhalb der aktiven Arbeitsmarktförderung, die zum Abbau und/oder zur Verhinderung des Anstieges der Arbeitslosigkeit wirksam beitragen können?

 

Antwort:

Im Zentrum der Politik meines Ressorts steht das Ziel der Vollbeschäftigung.  Die Erwerbsarbeit für jeden einzelnen bildet die Voraussetzung für seine berufliche und Lebensperspektive; Vollbeschäftigung ist zugleich der Garant für die Weiterentwicklung der Systeme der sozialen Sicherheit und für die demokratische Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft.

 

Die arbeitsmarktpolitischen Strategien müssen in diesem Zusammenhang in ihrem Verhältnis zur generellen Beschäftigungspolitik der Bundesregierung gesehen werden:

 

Für den' Wirtschaftsstandort Österreich ist der Ausbau der Infrastruktur zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ebenso unverzichtbar wie die Investition in Umwelttechnologien und -schutz zur Erhaltung des Lebensraumes. Investitionen in die Verbesserung der Verkehrssysteme, in die Weiterentwicklung der Telekommunikation, in die Errichtung eines leistungsfähigen Schienen- wie Straßennetzes, aber auch in die Verineidung von schädlichen Abfallstoffen als Folge industrieller Produktion bilden einen wesentlichen Bestandteil einer zukunftsorientierten, modernen Beschäftigungsstrategie. Deshalb werden in Verknüpfung des Grundsatzes der Standortverbesserung mit dem Beschäftigungsziel zusätzliche Mittel im Bereich des Bundeshochbaus bereitgestellt; eine Initiative zur Lückenschließung im hochrangigen Straßennetz umgesetzt;

 

ein Schwerpunkt in der Verbesserung der Umweltinfrastruktur

dieÖsterreichischen Bundesbahnen bzw. die Hochleistungs-AG und BEG ein Eisenbahn- Infrastrukturprogramm realisieren

 

 

 

Aufgrund dieser Jährlichen Zusatzinvestitionen sind etwa 19.000 zusätzliche Arbeitsplätze zu erwarten.

 

 

 

Diese Beschäftigungseffekte werden durch die Reduzierung der Saisonschwankungen in der Baubeschaffung abgefedert; die Gespräche über Maßnahmen zur Verbesserung der Jahresbeschäftigung in der Baubranche sind abgeschlossen; die Vereinbarung der beiden Kollektivvertragspartner über die Verlängerung der Arbeitsverhältnisse und ihre Verankerung im Kollektivvertrag sowie die begleitenden legistischen Adaptierungen werden aktuell umgesetzt

 

Für die Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich ist aber auch eine offensive, unternehmensorientierte Betriebspolitik unverzichtbar. Derzeit erlebt Österreich u.a. aufgrund des  Beitrittes zur Europäische Union und der Ostöffnung den stärksten, wirtschaftlichen Strukturwandel seit dem 2. Weltkrieg.  Trotzdem ist es gelungen, den Abbau von Industriearbeitsplätzen wesentlich geringer zu halten als in vergleichbaren OECD-Staaten.  Durch gezielte Ansiedlungspolitik anläßlich des EU-Beitrittes, der zweifellos der wichtigste standortverbessernde Faktor war, konnten Industrieinvestitionen, zum Teil gegen stärkste Konkurrenz aus dem Ausland, nach Österreich gebracht werden.

Diese Ansiedlungen können mit Hilfe eines breit gefächerten Förderungsinstrumentariums des Bundes, z.13. Garantien der Finanzierungsgarantie-Gesellschaft (FGG), Bereitstellung von ERP-Krediten und von Zuschüssen im Rahmen der Regionalen lnnovationsprämie, Unterstützungen des lnnovations- und Technologiefonds, Förderungsleistungen des Forschungsförderungsfonds und der Bürges-Förderungsbank unterstützt werden. Üblicherweise wird das Förderungsinstrumentarium des Bundes durch entsprechende Lndesprogramme ergänzt und verstärkt.  Zentrale Bedeutung für die Förderung von industriellen Großprojeken in Problemregionen hat insbesondere auch das betriebliche Förderungsinstrument meines Ressorts - vor allem § 51a Arbeitsmarktförderungsgesetz erlangt, da dieses bundesweit das einzige ist, das ohne Einzeinotifikation durch die EU­Wettbewerbsbehörde rasch und unbürokratisch eingesetzt werden kann; bekannte Projekte mit weitreichender überregionaler Bedeutung sind beispielsweise die Förderungen von Lyoccil Lenzing, Philips Lebring oder aber das Elektronikuntemehmen AMS in Unterpremstätten. darüber hinaus ist es mit  diesem Förderungsinstrument auch möglich, gefährdete Arbeitsplätze in erhaltungswürdigen Betrieben zu sichern.  Der dadurch initiierte Investitionsumfang von insgesamt 48,4 Mrd. sichert und schafft rund 67.000 Arbeitsplätze in den nächsten Jahren.

 

Die österreichische Arbeitsmarktpolitik ergänzt diese generelle beschäffigungspolitische Strategie.  Das Arbeitsmarktservice hat im Laufe des Jahres 1995 rd. 666.000 Kunden beraten, betreut und die entsprechenden Vennittlungsangebote gesetzt sowie Vermittlungsunterstutzende Maßnahmen eingeleitet. 697.000 arbeitslose Personen konnten 1995 - ihre Arbeitslosigkeit beenden.

 

Im Jahr 1995 betrugen die Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik rd. 5,5 Mrd. öS.  Insgesamt wurden damit rd. 170.000 Förderfälle finanziert.  Ohne die vom Arbeitsmarktservice realisierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit ihren international beachtlichen Beschäftigungs- und Entlastungseffekten wäre die Arbeitslosenquote 1995 anstelle von 6,6 % um rd. 0,7 Prozentpunkte höher ausgefallen.  Das heißt, rd. 26.000 Personen konnten im Jahresdurchschnitt aufgrund von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen vor Arbeitslosigkeit bewahrt werden; die Ausgaben der Gebarung Arbeitsmarktpolitik (Arbeitslosenversicherung) wären danüt um rund 4 Mrd. öS höher ausgefallen.  Unter Berücksichtigung der darüberhinausgehenden volkswirtschaftlichen Effekte (zusätzliche Beitragseinnahmen der einzelnen Sozialsysteme, Lohnsteuer, sonstige Abgaben sowie die Erhöhung des Konsums der privaten Haushalte) ergibt sich ein weit darüber hinausreichenden positiver gesmtwirtschaftlicher Effekt.

 

Ein Besonderer Schwerpunkt lag dabei in der laufenden Verbesserung der berufsbezogenen Qualifikation der Arbeitskräfte. Für Qualifizierungsmaßnahmen wurden im Jahr 1995 rd. 3,6 Mrd.öS an budgetären Mitteln verwendet.  Im Jahresdurchschnitt befanden sich 17.700 Personen in einer Schulungsmaßnahme, davon waren 2.200 Personen in Arbeitsstiftungen, insbes. der Lebensnittel- und Speditionsbranche, integriert.  Die Wiederbeschäftigung von älteren Arbeitslosen sowie die Arbeitsaufnahme von Frauen mit Kinderbetreungspflichten konnten im \Vergleich zum Vorjahr verbessert werden.

 

Im Rahmen der auf Wiedererringung eines hohen Beschäftigungsniveaus ausgerichteten Beschäftigungpolitik der Bundesregierung verfolgt die österreichische Arbeitsmarktpolitik in Abstimmung mit der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik der Europäischen Union und unter Zuziehung der Mittel des Europäischen Sozialfonds in den nächsten Jahren folgende grundsätzlichen Ziele:

 

1.Aktivierung der Versorgung

II.Vermittlung vor Administration von Leistungsanweisungen

III.Förderung der Ausbildung/Arbeitsaufnahme vor Ausbezahlung von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe

IV.Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen vor Arbeitslosigkeit

Diese Zielvorgaben richten sich in besonderer Weise auf folgende arbeitsmarktpolitische ZieIgruppen:

 

·           Jugendliche - Jugendvollbeschäftigung

·           Langzeitarbeitslose - Aktivierung von Notstandshilfebezieherlnnen

 

Für das Jahr 1996 stehen für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen unter voller Äusschöpfung der finanziellen Mittel des Europäischen Sozialfonds im Zuge der Kofinanzierung von arbeitsmarktpolitischen Initiativen insgesamt 6,6 Mrd. öS zur Verfügung, das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vojahr von 1,1 Mrd. öS.

 

Frage 7:

Welche Projekte, Institutionen usw. wurden 1995 im Zuge von

Qualifizierungsmaßnahmen gefördert, wie hoch waren die jeweils vergebenen

Fördersummen und wieviele Personen wurden dabei im Rahmen der einzelnen

Förderungen begünstigt?

 

Frage 8

 

Welche Projekte, Institutionen USW. wurden 1995 im Zuge von

Beschäftigungsmaßnahmen gefördert, wie hoch waren die jeweils vergebenen

Fördersummen und wieviele Personen wurden dabei im Rahmen der emze neu

Förderungen begünstigt?

 

Antwort:

Die Auswertungen über die im Zuge von Qualifiziemngs- und Beschäftigungsmaßnahmen geförderten Projekte, Institutionen und Betriebe wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu. ngestellt.  Da das'Datenmateiial sehr umfangreich ist (rund 17 kg Papier) und die Anfclligung von Kopien aus verwaltungstechnischen und Kostengründen nicht zweckmäßig ist. wird es nicht mitübermittelt, liegt aber im Bundesrninisterium für Arbeit und Soziales.  Abteilung 111/S/4 (Mag.  Horvath), zur Einsichtnahme auf

 

Frage 9:

 

Verfügt die aktive Arbeitsmarktpolitik über ein Vergabesystem, welches die Verteilung der Fördermittel auf Empfänger und nach Höhe regelt?

 

Frage 10:

 

Wenn ja. wie sind diese Kriterien gestaltet? 

 

Frage 11:

Wenn nein. wer entscheidet im konkreten Fall über Bewilligung bzw.  Ablehnung und die Höhe der Fördermittel?

 

Antwort:

Ja.

Grundlage für die Entscheidung sind die diesbezüglichen Förderungsrichtlinien, welche gemäß § 34(7) AMSG %,om Verwaltungsrat des AMS Österreich beschlossen werden und in denen die näheren Voraussetzungen sowie Art und Höhe der jeweiligen Beihilfe festgelegt werden.  Die maßgeblichen Förderungsmaterien bezeichnen dabei:

-           die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung,

- den förderbaren Personenkreis (wie z. B. Langzeitarbeitslose, Frauen mit Kinderbetreuungspflichten, Ältere, Behinderte) bzw. förderbaren Schulungs- oder Beschäftigungsaufwand,and (Dauer und Höhe der Förderung),

-           die näheren Förderungsvoraussetzungen (u.a. Angemessenheit der nachzuweisenden Kosten, rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsmarktservice vor Maßnahmenbeginn, Substitutionsausschluss, begleitende Betreuung durch das Arbeitsmarktservice),

-           Prüfung der arbeitsmarktpolitischen Wirksamkeit und

-           Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Fördergelder.

 

Frage 12.-

Wie hoch war 1995 der prozentuelle und zahlenmäßige Anteil von Langzeitarbeitslosen an der Gesamtarbeitslosigkeit und wie hoch war der Anteil der Fördernlittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose gemessen an der im gleichen Jahr zur Auszahlung gekommenen Gesamt-Fördersumme?

 

Antwort:

1995 waren 37.654 Personen länger als 1 Jahr arbeitslos, d. s. 17,5 % des Jahresdurchschnittsbestandes an vorgemerkten arbeitslosen Personen.

Für langzeitarbeitslose Personen wurden im Jahr 1995 26 % der Fördermittel für aktive Arbeitsmarktpolitik verwendet.

 

Frage 13:

Welche Maßnahmen werden Sie 1996 im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Eindämmung der Saisonarbeitslosigkeit ergreifen?

 

Frage 14,

Halten Sie Modelle der Saisonverlängerung im Bau- und Gastgewerbe für geeignet, um die Saisonarbeitslosigkeit zu verringern?

Frage 15:

Wenn ja, wie werden Sie die dazu notwendigen finanziellen Mittel aufbringen?

 

Frage 16:

 

Wenn nein, welche anderen Maßnahmen werden Sie im Bereich der Saisonarbeitslosigkeit ergreifen, und wie werden Sie diese finanzieren?

 

Antwort:

In diesem Zusammenhang kann ich auf eine Reihe von mir initiierten Maßnahmen hinweisen. Nach Sozialpartnergesprächen wurde bereits ein neuer Kollektivvertrag für den Baubereich ausvcrhandelt. mit dem eine Verlängerung der Beschäftigungsverhältnisse und damit eine Verringerung der Saisonarbeitslosigkeit in dieser Branche erreicht wird. Ähnliche Regelungen werden im Bereich des Fremdenverkehrs angestrebt.  Darüberhinaus werden zur Verringerung der Saisonarbeitslosigkeit und zur Stabilisierung des Beschäftigungsniveaus in den Saisonbranchen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finanziert.  Unter den Bedingungen, daß die Teilnahme an den Maßnahmen außerhalb der Saison stattfindet, das Dienstverhältnis während der Teilnahme aufrecht bleibt und ein Zusatzkollektivvertrag abgeschlossen wurde, der die arbeits- und entgeltrechtlichen Bedingungen der Teilnahme regelt, fördert das Arbeitsmarktservice Qualifzierungsmaßnahmen und berufsbezogene schulische Ausbildungen für Beschäftigte in den Saisonbranchen.

 

Frage 17:

Ist Ihnen bekannt, daß, laut Aussage des Vorstandes Herbert Buchinger in einem Kurier-'Interview vom 23.  Mai 1996, das Arbeitsmarktservice im Falle einer Saisonverlängerung bereit wäre, "die Hälfte des Betrages, den sich die Arbeitslosenversicherung erspart, an Fördermitteln bereitzustellen" (Zitat).

Frage 18:

Warum wurde das Arbeitsmarktservice trotz dieser Vorschläge nicht in die

Verhandlungen der Sozialpartner betreffend ein Modell der Saison-Verlängerung am

Bau und im Tourismus miteinbezogen und werden Sie sich für die Beteiligung des

Arbeitsmarktservice an diesen Verhandlungen umgehend einsetzen?

 

Antwort:

Aufgrund der überproportionalen Ausgaben der Arbeitslosenversicherung für die Saisonbranchen im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen und der berechneten Effekte der Jahresarbeitszeitmodelle, hätte eine zusätzliche Bedeckung des branchenspezifischen Defizits aus den Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik kontraktive volkswirtschaftliche Effekte.  Im übrigen habe ich das Arbeitsmarktservice laufend über den jeweiligen Stand der Verhandlungen informiert und meine dabei verfolgten arbeitsmarktpolitischen Vorstellungen mit dem Arbeitsmarktservice abgestimmt.