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Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner, lng. Meischberger, Dr. Krüger und

KolIegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Gutachten, Umfragen

und Studien in den -Jahren 1992 bis 1995, gerichtet und foIgende Fragen gestellt:

 

''1 . Wieviele und welche Gutachten, Umfragen und Studien wurden in den Jah-

ren 1992/1993/1994/1995 von Ihrem Ministerium in Auftrag gegeben?

 

2. Welche Kosten sind lhrem Ressort durch diese Gutachten, Umfragen und

Studien entsta.nden? - .

 

3. Welche lnstitute und Firmen wurden mit der Erstellung der jeweiligen Gutach-

ten, Umfragen und Studien beauftragt?

 

4. Welchen Niederschlag fanden die Ergebnisse der Gutachten, Umfragen und

Studien in der politischen Arbeit bzw. im Rahmen der Verwaltungstätigkeit lh-

res Hauses?"

 

 

lch beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1 bis 3:

a) lm Jahr 1992 gab das Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit dem Bundes-

kanzleramt (vertreten durch den Bundesminister für Föderalismus und Verwal-

tungsreforrn) eine Studie zur Einführung eines Controlling-Systems für Gerichte

und Staatsanwaltschaften in Auftrag. Auftragnehmer war das Managementbera-

tungsunternehmen ROl Seidel und Partner Management Consultants. Die Kosten

der Studie wurden zur Gänze vom Bundeskanzleramt getragen.

b) lm Jahr 1995 gab das Bundesministerium für Justiz ein Gutachten über die Anfor-

derungen an ein neues Außerstreitverfahrensrecht in Auftrag. Auftragnehmer war

ein Ordinarius für ziviIgerichtIiches Verfahren. Das Honorar betrug 84.000,-- S.

c) Darüber hinaus wurden von anderen Stellen im Einvernehmen oder im Zusam-

menwirken mit dem Bundesministerium für Justiz Studien in Auftrag gegeben, die

inhaltlich den Vollziehungsbereich des Bundesministers für Justiz berührten und

daher der Vollständigkeit halber im folgenden aufgelistet werden. Es handelte

sich dabei um

- die vom lnstitut für Rechts- und Kriminalsoziologie durchgeführte Begleitfor-

schung zum Modellprojekt des außergerichtlichen Tatausgleichs bei Erwachse-

nen (im Auftrag des Vereins für Bewährungshilfe und SoziaIe Arbeit),

- ein Beratungsprojekt betreffend ControlIing im Verein für Sachwalterschaft und

PatientenanwaItschaft (im Auftrag des Bundeskanzleramts),

- ein in einem Gesetzesprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ver-

wendetes Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit einzelner Bestimmungen

der Notariatsordnung (im Auftrag der Österreichischen Notariatskammer) und

- eine vom IMAS-lnstitut für Markt- und SozialanaIysen GmbH durchgeführte

Meinungserhebung über das Jus-Studium aus der Sicht der judiziellen Rechts-

berufe (im Auftrag der Anwaltsakademie und der Österreichischen Notariats-

akademie).

 

Zu 4:

Die Ergebnisse der zu 1a) angeführten Studie waren Grundlage für die Entwicklung

einer Personalanforderungsrechnung für Bezirksgerichte; dabei handelt es sich um

ein lnstrument zur Optimierung des Einsatzes der Arbeitskapazität von Richtern und

RechtspfIegern.

Das Gutachten des Ordinarius für zivilgerichtliches Verfahren (1 b) und das daraus

gehaltene Referat bei der Österreichischen Richterwoche 1995 dienen als Grundla-

ge für die Arbeiten an der Reform des Außerstreitverfahrens.