867/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vom 11.  Juli 1996, Nr. 1046/J, betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

 

Zum Stichtag 1. Oktober 1995 betrug die Pflichtzahl

 

- im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

(Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen):            117

- bei den Österreichischen Bundesforsten:                      26

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Zum Stichtag 1. Oktober 1995 betrug die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen

- im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

(Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen):            77

- bei den Österreichischen Bundesforsten:                    32

 

Die Anzahl der offenen Pflichtstellen im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft betrug daher 40.  Bei den Österreichischen Bundesforsten gab es zum genannten Stichtag keine offenen Pflichtstellen, die errechnete Pflichtzahl wurde sogar überfüllt.

 

Zu den Fragen 4 und 6:

 

Da der Bund hinsichtlich der Ausgleichstaxen als Einheit auftritt und auch die Behinderten-Planstellen vom Bundeskanzleramt zugewiesen werden, darf ich auf die Beantwortung der an den Herrn Bundeskanzler gerichteten Anfrage, Nr. 1044/J verweisen.

 

Zu den Fragen 5, 7 und 8:

 

Es kann davon ausgegangen werden, daß ich nach wie vor bestrebt bin, bei Freiwerden geeigneter Planstellen prüfen zu lassen, ob ein Behinderter für dieses Arbeitsgebiet aufgenommen werden kann.