867/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vom 11. Juli 1996, Nr. 1046/J, betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Zum Stichtag 1. Oktober 1995 betrug die Pflichtzahl
- im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
(Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen): 117
- bei den Österreichischen Bundesforsten: 26
Zu den Fragen 2 und 3:
Zum Stichtag 1. Oktober 1995 betrug die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen
- im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
(Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen): 77
- bei den Österreichischen Bundesforsten: 32
Die Anzahl der offenen Pflichtstellen im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft betrug daher 40. Bei den Österreichischen Bundesforsten gab es zum genannten Stichtag keine offenen Pflichtstellen, die errechnete Pflichtzahl wurde sogar überfüllt.
Zu den Fragen 4 und 6:
Da der Bund hinsichtlich der Ausgleichstaxen als Einheit auftritt und auch die Behinderten-Planstellen vom Bundeskanzleramt zugewiesen werden, darf ich auf die Beantwortung der an den Herrn Bundeskanzler gerichteten Anfrage, Nr. 1044/J verweisen.
Zu den Fragen 5, 7 und 8:
Es kann davon ausgegangen werden, daß ich nach wie vor bestrebt bin, bei Freiwerden geeigneter Planstellen prüfen zu lassen, ob ein Behinderter für dieses Arbeitsgebiet aufgenommen werden kann.