868/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.  Maier und Genossen haben am 28.  Juni 1996 unter der Nr. 935/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Aktionsplan zur Krebsbekämpfung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

"l. Wird sich Österreich an Maßnahmen zur

       a)              Datenerhebung und Forschung

       b)              Aufklärung und Gesundheitserziehung

       c)              Früherkennung und Vorsorgeuntersuchungen

       d)              Ausbildung sowie Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung beteiligen?

 

2.       Wenn ja, an welchen Maßnahmen?

 

3.       Nach welchen Kriterien werden diese Maßnahmen in Österreich ausgewählt?

 

4.       Wie hoch ist der Kofinanzierungsanteil der EU und wie hoch sind die österreichischen Kosten?

 

5.       In welcher Form ist gedacht, die Ziele dieses Aktionsprogramms und die einzelnen Ergebnisse der Öffentlichkeit bzw. den darin ausgesuchten Zielgruppen zu übermitteln?

 

6.       Durch welche Personen wird Österreich im Ausschuß (Artikel 5) vertreten?

 

7.       Hat sich Österreich bereits in der Vergangenheit an derartigen internationalen Maßnahmen beteiligt?

 

8.       Welche Maßnahmen waren dies und wann wurden sie abgeschlossen?

 

9.       Welche Vorhaben im Rahmen dieses Programms wurden durch den Ausschuß bereits ausgewählt und beschlossen?

 

10.     Wurden im Rahmen dieses Programms finanzielle Beteiligungen für Maßnahmen, die von Österreich beantragt wurden, bereits durch den Ausschuß bewilligt?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Der Aktionsplan zur Krebsbekämpfung (1996-2000) stellt kein von der Kommission organisatorisch mit den Mitgliedstaaten durchzuführendes Maßnahmenpaket dar, an dem sich diese beteiligen können.  Es handelt sich um ein Finanzierungsmodell, bei dem Projekte, die in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, von der EU subventioniert werden können, wenn sie den Zielen des Programmes entsprechen und fachlich angenommen werden.  Entsprechend den Auswahlkriterien werden Projekte nur dann in Betracht gezogen, wenn sie inhaltlich den im Anhang des Beschlusses über einen dritten Aktionsplan zur Krebsbekämpfung angeführten Maßnahmen entsprechen und einen echten Mehrwert für die Europäische Gemeinschaft zeitigen.  Bei folgenden Elementen wird davon ausgegangen, daß das Projekt einen entsprechenden Mehrwert zeitigen kann:

            - Mitwirkung von mindestens drei Mitgliedstaaten

            - gemeinsame Durchführung in mehreren Mitgliedstaaten

            - Übertragung auf andere Mitgliedstaaten nach Anpassung an die jeweiligen Umstände

              und kulturellen Bedingungen (Pilotprojekte).

 

Es steht jedermann frei, ein entsprechend fundiertes Projekt bei der Europäischen Kommission einzureichen, ein österreichisches Auswahlverfahren ist dabei nicht erforderlich.

Die Höhe der im Falle der Annahme des Projektes gewährten finanziellen Beihilfe entspricht einem bestimmten Anteil der geschätzten Kosten des Projektes, der im Einzelfall festgelegt wird.

Im Projektvorschlag sind unter anderem auch die Verfahren für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse detailliert zu beschreiben.  Am wünschenswertesten ist entsprechend den Richtlinien eine Veröffentlichung der Ergebnisse in einer internationalen Zeitschrift.

 

Zu Frage 6:

 

Österreich ist im Ausschuß gem.  Art. 5 des Beschlusses des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29.  März 1996 über einen Aktionsplan zur Krebsbekämpfung innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit durch Bedienstete meines Ressorts (OR Dr. Wagner, OR Dr. Fally­Kausek) vertreten.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Österreich erhielt 1994 beim bereits auslaufenden -2. Aktionsplan (1990-1994) einen Beobachterstatus.  Eine aktive Mitarbeit Österreichs ist jedoch erst seit dem Beitritt zur Europäischen Union möglich.

 

Zu Frage 9:

 

Es wurden zahlreiche Projekte zu den im Anhang des 3.Aktionsplanes genannten Maßnahmen gefördert.

 

Zu Frage 10:

 

Im Jahre 1996 wurden keine österreichischen Projekte im Rahmen des Programmes finanziert.  Inwiefern in den kommenden Jahren Projekte eingereicht werden, die den Kriterien entsprechen und von der Kommission zur Mitfinanzierung ausgewählt werden, kann nicht gesagt werden.