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Die Abgeordneten zum Nationalrat Anna-Elisabeth Aumayr und Kollegen haben am
1.2.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 107/J betreffend
,,transeuropäische Wassernetze" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschIossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mit-
zuteiIen:
ad 1 und 2
Wasser ist nicht Gegenstand transeuropäischer Netzwerke der EU; den Fragen
kommt keine Aktualität zu. GrundsätzIich ist es meine Überzeugung, daß die Lösung
von Wassermangelproblemen national durch Einschränkungen und Maßnahmen zur
optimaIen Nutzung der gegebenen Ressourcen sowie höchstens in einem
überschaubaren regionalen Ausgleich gefunden werden muß.
ad 3
Da diesbezügIiche ÜberIegungen und Rahmenbedingungen nicht vorliegen, kann
hiezu keine Aussage gemacht werden.
ad 4 bis 6
Die RechtsgrundIage für Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Wasserressourcen
auf europäischer Ebene ist Art. 130 s, Abs. 2 EG-Vertrag. DiesbezügIiche
Entscheidungen können demnach nur nach dem Prinzip der Einstimmigkeit getroffen
werden. Eine Entscheidung über österreichische Wasserressourcen auf europä-
ischer Ebene ohne Zustimmung Österreichs ist daher ausgeschIossen. Eine Ände-
rung dieser Rechtslage steht derzeit nicht zur Diskussion, sie würde aber jedenfaIls
der Zustimmung aIler MitgIiedsstaaten der Europäischen Union bedürfen. Ein Über-
gang vom Einstimmigkeits- zum Mehrstimmigkeitsprinzip im Bereich der Bewirt-
schaftung von Wasserressourcen würde daher auch die Zustimmung Österreichs
erfordern. Österreich spricht sich aber gegen eine Änderung dieser RechtsgrundIage
und gegen ein Abgehen vom Einstimmigkeitsprinzip aus. Die diesbezügliche Haltung
ist auch in den LeitIinien der Bundesregierung zur Regierungskonferenz 1996 fest-
gehaIten.
AbschIießend möchte ich betonen, daß die Errichtung eines ,,transeuropäischen
Wassernetzes" nicht zur Diskussion steht. Eine verbindIiche Beteiligung Österreichs
an der Errichtung eines Netzwerkes sowie eine VerpfIichtung Österreichs zur Dotie-
rung des Netzwerks aus den eigenen Ressourcen ohne österreichische Zustimmung
wäre aber aus den genannten Gründen nicht mögIich.
HTML-Dokument erstellt 27.08.1996 um 11:35:31.