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Die Abgeordneten zum Nationalrat Anna-Elisabeth Aumayr und Kollegen haben am

1.2.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 107/J betreffend

,,transeuropäische Wassernetze" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschIossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mit-

zuteiIen:

ad 1 und 2

Wasser ist nicht Gegenstand transeuropäischer Netzwerke der EU; den Fragen

kommt keine Aktualität zu. GrundsätzIich ist es meine Überzeugung, daß die Lösung

von Wassermangelproblemen national durch Einschränkungen und Maßnahmen zur

optimaIen Nutzung der gegebenen Ressourcen sowie höchstens in einem

überschaubaren regionalen Ausgleich gefunden werden muß.

ad 3

Da diesbezügIiche ÜberIegungen und Rahmenbedingungen nicht vorliegen, kann

hiezu keine Aussage gemacht werden.

ad 4 bis 6

Die RechtsgrundIage für Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Wasserressourcen

auf europäischer Ebene ist Art. 130 s, Abs. 2 EG-Vertrag. DiesbezügIiche

Entscheidungen können demnach nur nach dem Prinzip der Einstimmigkeit getroffen

werden. Eine Entscheidung über österreichische Wasserressourcen auf europä-

ischer Ebene ohne Zustimmung Österreichs ist daher ausgeschIossen. Eine Ände-

rung dieser Rechtslage steht derzeit nicht zur Diskussion, sie würde aber jedenfaIls

der Zustimmung aIler MitgIiedsstaaten der Europäischen Union bedürfen. Ein Über-

gang vom Einstimmigkeits- zum Mehrstimmigkeitsprinzip im Bereich der Bewirt-

schaftung von Wasserressourcen würde daher auch die Zustimmung Österreichs

erfordern. Österreich spricht sich aber gegen eine Änderung dieser RechtsgrundIage

und gegen ein Abgehen vom Einstimmigkeitsprinzip aus. Die diesbezügliche Haltung

ist auch in den LeitIinien der Bundesregierung zur Regierungskonferenz 1996 fest-

gehaIten.

AbschIießend möchte ich betonen, daß die Errichtung eines ,,transeuropäischen

Wassernetzes" nicht zur Diskussion steht. Eine verbindIiche Beteiligung Österreichs

an der Errichtung eines Netzwerkes sowie eine VerpfIichtung Österreichs zur Dotie-

rung des Netzwerks aus den eigenen Ressourcen ohne österreichische Zustimmung

wäre aber aus den genannten Gründen nicht mögIich.


HTML-Dokument erstellt 27.08.1996 um 11:35:31.