871/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

betreffend die schriftliche Anfrage der Abg.

Meisinger, Dr. Haider und Kollegen vom 18.  Juni 1996,

Nr. 836/J-NPJ 1996, "die personellen Beziehungen zwischen dem

Bundesministerium für öffentl. Wirtschaft und Verkehr bzw. dem

Bundesministerium für Wirtschaft, Verkehr und Kunst sowie der

Austria Rail Engineering (ARE) und der Firma SIEMENS»

 

Einleitend möchte ich grundsätzlich festhalten, daß die ARE ein Unternehmen im Interesse der ÖSTERREICHISCHEN BUNDESBAHNEN (OBB) und der GESAMTEN ÖSTERREICHISCHEN EISENBAHNINDUSTRIE ist, das selbstverständlich jedem interessierten Unternehmen jederzeit offen stand und steht.  Die ARE konnte als "Cluster-Leitgesellschaft“ für die österreichische Eisenbahnindustrie bereits große Erfolge auf den Weltmärkten erzielen; die Funktion der ARE als Akquisitionsspeerspitze der österreichischen Eisenbahnindustrie liegt im Interesse der österreichischen Exportwirtschaft und damit im Interesse der österreichischen Bundesregierung.

 

Zu Frage 1:

"War bzw. ist Dr. Kurt Wolf Beamter im Verkehrsministerium?

Sollte Dr. Wolf dem Verkehrsministerium nicht (mehr) angehören, warum gab Dr.Wolf  in einer von ihm selbst unterfertigten Anwesenheitsliste vom 30.  November 1995 du BMöWuV als Dienststelle an?

 

Dr. Kurt Wolf ist nicht Beamter im Verkehrsministerium, er wird aber fallweise als Berater für eisenbahnindustrielle und gegebenerfalls ausserwirtschaftsrelevanten Fragen in diesem Zusammenhang herangezogen.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Wie ist es zu vertreten, daß in der im wesentlichen von einem einzigen Konzern bestimmten Eisenbahngesellschaft ARE Dr. Gernot Grimm vom Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst als Aufsichtsratsvorsitzender wirken kann?

 

Wann Dr. Grimm diese erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung seiner Dienststelle gemeldet und wurde geprüft, ob ihn diese Nebenbeschäftigung an der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung einer Befangenheit hervorruft oder sonstige wesentlichen dienstlichen Interesses gefährdet?

Wenn ja, welches Ergebnis brachte die Prüfung und welche Erwägungen waren dafür maßgeblich?  Wenn nicht, warum nicht?

 

Das BMWVK ist als Aufsichtsbehörde und auch aus allgemeinen verkehrspolitischen Überlegungen daran interessiert, daß die österreichischen Eisenbahnen und die österreichische Eisenbahnindustrie auch international entsprechend repräsentiert wird.  Daher ist zu vertreten, daß ein Mitarbeiter Aufsichtsbehörde als Aufsichtsorgan (Aufsichtsrat) wirkt, wenngleich die Funktion sich aus dem Gesellschaftsrecht ergibt.

 

Herr Dr. Grimm hat am 18.  September 1990 eine Meldung über diese Nebenbeschäf­tigung abgegeben.  Da diese Nebenbeschäftigung ihn „weder an der Erfüllung seiner“ dienstlichen Aufgaben behindert noch die Vermutung einer Befangenheit hervorruft oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet" war die Ausübung dieser Nebenbeschäftigung auch nicht zu untersagen. (§ 56 BDG).

 

Zu den Fragen 4 a und b:

Bezieht Dr. Grimm für seine Tätigkeit in der ARE ein Gehalt bzw. Aufwandsentschädigungen? Steht Dr. Grimm ein Dienstwagen zur Verfügung ?

 

Diese Fragen liegen im Bereich der Geschäftsgebarung der ARE, wobei die handelsrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelten.

 

Zu Frage 4c:

Wie ist es zu rechtfertigen, daß Herr Dr. Grimm für Tätigkeiten, die ihm als Leiter der Außenwirtschaftsabteilung des Verkehrsministeriums ohnehin obliegen und für die er von der Republik Österreich entsprechend bezahlt wird, zusätzlich Einkommen von der ARE lukriert?

 

Die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates (Vorsitzender) der ARE ergibt sich im Besonderen aus dem allgemeine geltenden Gesellschaftsrecht und ist mit der Aufgabenstellung seiner Tätigkeit im jetzigen BMWVK nicht ident.

 

 

 

Zu Frage 5 a und b:

Welche Unternehmen aus dem Bereich der österreichischen Eisenbahnindustrie wurden von Dr. Grimm bzw. der ARE von der Anwesenheit einer Delegation des Ministeriums für Transport der Demokratischen Volksrepublik Algerien in der 25.  Kalenderwoche in Österreich informiert?

Welche Unternehmen aus dem Bereich der österreichischen Eisenbahnindustrie wurden von Dr.Grimm bzw. der ARE eingeladen, an den Gesprächen mit der algerischen Delegation in der 25.  Kalenderwoche 1996 in Wien teilzunehmen?"

 

Alle in Frage kommenden Unternehmen der österreichischen Eisenbahnindustrie wurden von der Anwesenheit einer Delegation des Ministeriums für Transport der Demokratischen Volksrepublik Algerien informiert und eingeladen an den Gesprä­chen teilzunehmen.

 

Zu Frage 6:

"In welcher Beziehung zur ARE stand bzw. steht der Ihrem Ministerium angehörende

Dr. Erich Wittmann?

 

Ist Herr Dr. Wittmann als Vorgesetzter des Dr. Grimm in die Tätigkeit Der ARE - in welcher Form auch immer - eingebunden?"

 

Dr. Erich Wittmann steht in keiner Beziehung zur ARE.

 

Zu Frage 7:

In der Anlage 2 zum Entwurf des Protokolls über die 1 Tagung des gemischten -algerischen Ausschusses wird Dr. Wittmann, als „Vizeminister“ bezeichnet.

Auf welche gesetzlichen Bestimmungen gründet sich die Verwendung dieser in Österreich unbekannten Bezeichnung?

Haben Sie die Erlaubnis zur Verwendung dieses verfassungsmäßig nicht vorgesehenen „Titels“ erteilt?

Werden Sie die weitere Verwendung derartiger „Phantasietitel“ durch Bedienstete Ihres Hauses in Zukunft verhindern ?

 

Im internationalen Verkehr ist der östereichische Titel eines Sektionschefs unbekannt, tw. sogar irreführend (so ist in der Schweiz ein Sektionschef ein Unterabteilungsleiter). Es ergibt sich daher auch de - auch von anderen Ressorts gehandhabte- Notwendigkeit, österreichische Hierarchien funktional und dem jeweiligen Partnerland verständlich zu übersetzen

 

Zu Frage 8:

"Frau Claudia Unger, Bedienstete Ihres Ministeriums, stellte im Vorjahr - unterstützt von Herrn Dr. Grimm - Honorarnoten an die ARE.

Ist Ihnen diese Angelegenheit bekannt?  Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Funktion ist Frau Unger für die ARE tätig?

 

Eine Nachfrage hat ergeben, daß es sich hierbei um fallweise und geringfügige Schreibarbeiten für die ARE handelt, welche die Genannte in ihrer Freizeit, außerhalb des Ministeriums erledigt hat.

 

Zu Frage 9 und 1.0-

"Haben Sie Kenntnis davon ob andere Bedienstete Ihres Hauses bzw. der OBB bezahlte Tätigkeiten für die ARE leisten, und wenn ja, welche und wieviele Personen sind in bezahlten Funktionen für die ARE tätig?

Haben Sie Kenntnis davon, ob Bedienstete Ihres Hauses bzw. der OBB für die Firma SIEMENS Österreich bezahlte Tätigkeiten ausführen, und wenn ja, wieviele und welche Personen sind in welchem Umfang für SIEMENS direkt tätig?»

 

Solche Tätigkeiten sind mir von Bediensteten des BMWVK nicht bekannt.

 

Die Österreichischen Bundesbahnen teilen mir mit, daß 2 Bedienstete der ÖBB (aus dem techn. Bereich) gegen Refundierung der Bezüge für Tätigkeiten bei der ARE dienstfrei gestellt sind.  Es üben aber keine Bediensteten der OBB bezahlte Tätigkeiten für die FA.  SIEMENS aus und sind auch keine Bediensteten der OBB für -die FA.  SIEMENS direkt tätig.