873/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 843/J betreffend Sanierung von A 8 und A 25, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 18. Juni 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die A 25 vom Knoten A 1/A 25 bis zum Knoten Wels und die A 8 von der ASt. Ried bis zur ASt. Suben wurden bei der Erstherstellung ohne definitive Fahrbahndecke ausgeführt.
Grundgedanke war, Endsetzungen des Autobahndammkörpers abzuwarten, um anschließend eine bessere Ebenflächigkeit beim definitiven Deckenausbau erhalten zu können.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Verkehrsfreigaben erfolgten:
A 25 Knoten A 1/A 25 - Wels Ost 1976
Wels Ost - Knoten Wels 1977
A 8 Ried - Suben 1985
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Üblicherweise erfolgt die Aufbringung der definitiven Decke ca. 3 bis 5 Jahre nach Verkehrs- Freigabe, da dann die Endsetzungen des Autobahndammkörpers (siehe Antwort zu Frage 1) in der Regel abgeklungen sind. Ein Überschreiten dieses Zeitraumes ist - unter Beachtung der Dimensionierung des Straßenoberbaus und der Verkehrsbelastung - technisch durchaus möglich.
So wurde im gegenständlichen Fall die Aufbringung der definitiven Decke aus budgetären Gründen verschoben.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Auf der A 25 sind keine größeren Schäden aufgetreten. Eine gebrauchsbedingte Ausmagerung der bituminösen Tragschicht ist zwar -festzustellen, hat jedoch noch zu keinem Substanzverlust geführt.
Ebenso verhält es sich auf der A 8, wobei sich die dort um 4 cm dünnere bituminöse Tragschichte, bedingt durch die Zunahme das Schwerverkehrs, zwangsläufig rascher dem Ende der technischen Lebensdauer nähert.
Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:
Die bisher getätigten Aufwendungen resultieren aus der normalen Instandhaltungstätigkeit, wie z.B. Rissesanierung, Spurrinnenverfüllung und lokale Ausbesserungen.
Die Herstellung der endgültigen bituminösen Decke mußte - wie bereits in Frage 4 erwähnt - mangels der finanziellen Bedeckung bisher zurückgestellt werden. Diese Festlegung wurde stets im Zuge der jährlichen Besprechung des Bauprogrammes gemeinsam mit den Vertretern der Bundesstraßenverwaltung von Oberösterreich getroffen. Es wird nun beabsichtigt, die definitiven Fahrbahndecken in den nächsten Jahren herzustellen.
Dafür ist folgender Zeitplan vorgesehen:
A 25 Knoten Wels-Wels Ost 8,0 km 1996 75,0 Mio S
Wels Ost-Knoten A 1/A 25 11,0 km 1997 120,0 Mio S
A 8 Ried - Ort 11,0 km 1997 120,0 Mio S
Ort - Suben 10,0 km 1998 140,0 Mio S