874/AB

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 850/J betreffend Frachtnachlässe der ÖBB für den Import ausländischen Zements, welche die Abgeordneten DI Prinzhorn, Meisinger, Haigermoser und Kollegen am l9. Juni 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Siehe beiliegende Tabellen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die inländische Zementproduktion ist von 1990 mit ca. 4,9 Mio. to bis 1995 mit rund 3,8 Mio. to um rund 22 % zurückgegangen.  Haupt­grund für diesen Rückgang war insbesondere die Ostöffnung.  Die Importe aus Osteuropa sind laut offizieller Außenhandelsstatistik

 

von 1990 von etwa 9.000 to bis 1994 auf 761.000 to angewachsen.  Dazu wurden nicht unbeträchtliche Lieferungen aus Italien durchgeführt.  Allein im Jahr 1995 mußte die inländische Produktion um fast 1 Mio. to zurückgenommen werden.  Der Inlandsverbrauch ist nach einem leichten Anstieg in den letzten Jahren 1995 um rund 10 % auf etwa 5 Mio. to zurückgegangen.  Die Importe betragen derzeit ca. 25 % am österreichischen zementverbrauch. 1995 kamen die Lieferungen vor allem aus der Slowakei (390.000 to), Italien (250.000 to), Rumänien und Tschechien (je 170.000 to) sowie aus Ungarn (100.000 to).  Diese Entwicklung hat nicht nur zu einer deutlichen Senkung der Kapazitätsauslastung der österreichischen Zementwerke von 79 % 1990 auf 62 % 1995 geführt, sondern auch einen Preisrückgang um 17 % von 1990 auf 1995 bewirkt.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Es ist bekannt, daß die Importeure zumindest ähnlich hohe Begünstigungen bei den Frachttarifen erhalten, wie sie der österreichischen Zementindustrie gewährt werden.  Dadurch entsteht eine De facto-Gleichstellung der Tarifgestaltung der heimischen Grundstoffindustrie mit zahlreichen kleinen Zementimporteuren.

 

Die ÖBB sind seit ihrer Ausgliederung aus dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst ein privatwirtschaftlich geführtes, eigenständiges Unternehmen, auf deren Tarifgestaltung -das Wirtschaftsministerium keinen Einfluß hat.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten sind keine Beschwerden der österreichischen Zementindustrie über Wettbewerbsnachteile bekannt.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Nein.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Ich werde bemüht sein, alles Mögliche zu tun, um der heimischen Industrie, insbesondere auch der österreichischen Zementindustrie, jene Bedingungen zu gewähren, um Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Mitkonkurrenten auszuschließen.

 

BEILAGEN (TABELLEN) NICHT GESCANNT !!!