875/AB

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 883/J betreffend Förderungen für Investitionen zum Luftgütesanierungsprogramm im Raum Leoben, welche der Abgeordnete Wallner und Genossen am 27.6.1996 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Die Voest-Alpine Stahl Donawitz Gesellschaft mbH hat ein Projekt zur Entstaubung des Stahlwerkes entsprechend dem Luftgütesanierungsprogramm für den Raum Leoben ausgearbeitet und bei den entsprechenden Förderstellen eingereicht.  Als erster Schritt zur Realisierung dieses Projektes wurde der Umbau eines Abhitzekessels in Angriff genommen.  Durch diese Maßnahme soll die Emission des sichtbaren roten Staubes bis Ende des Jahres 1996 eliminiert sein.

 

Parallel dazu werden laut Mitteilung der Voest-Alpine Stahl Donawitz Gesellschaft mbH an die Bezirkshauptmannschaft Leoben in Umsetzung des Sanierungsprogrammes derzeit weitere Schritte an der Primärseite der Sinteranlage gesetzt (zB.: Zwei-Schicht-Sintern), um auch dort das Emissionsverhalten laufend zu verbessern.

 

Da sich für die Rauchgasreinigungsanlagen bei Sinteranlagen bis jetzt noch kein Stand der Technik herausgebildet hat, konzentrieren sich derzeit alle Bemühungen auf die Primärseite des Sinterprozesses.  Die weitere Realisierung des ausgearbeiteten Projektes zur Entstaubung des Stahlwerkes wird von der noch unklaren Gewährung von Fördermittel abhängig gemacht.

Laut Bezirkshauptmannschaft Leoben wird die erste Phase (Hallenentstaubung Stahlwerk) einen Gesamtinvestitionsaufwand von rund öS 250 Mio. umfassen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage.-

 

Seitens des Bundesministeriums für wirtschafliche Angelegenheiten wurden keine Förderungen in diesem Bereich für Umweltmaßnahmen vergeben.

 

Antwort zu Punkt 5 und 6 der Anfrage:

 

Grundsätzlich wird der Zugriff auf verschiedene Förderungsmöglichkeiten als Vorteil gesehen, da die Förderungen nach Bedarf einsetzbar sind.  Diese unterschiedlichen Zugänge zur Förderung von Umweltmaßnahmen sind daher nicht als Verhinderung von notwendigen Investitionen zu bewerten, sondern als Möglichkeit, damit unterschiedlichen Bedürfnissen zu begegnen.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage-.

 

Investitionen in diesem Bereich werden bei Richtlinienkonformität, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, berücksichtigt werden, auch wenn keine Kofinanzierung durch die EU erfolgt.