88/AB

 

 

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Apfelbeck hat am 1.2.1996 ,,an die Bundes-

ministerin für UmweIt" eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 92/J betreffend ,,den

Förderungsbericht 1994" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersicht-

lichkeit - in Kopie beigeschIossene Anfrage beehre ich mich, zu den umweltrelevan-

ten Fragen folgendes mitzuteilen:

 

 

ad 7

 

Unter dem Ansatz 1/18606/21/Priv./7660/901 (Nicht einzeIn anzuführende Subven-

tionen) wurden Subventionen an private Institutionen - mit Ausnahme der Subven-

tionen an die Österreichische GeseIIschaft für Natur- und Umweltschutz und der

Nationalparksubventionen - abgewickeIt.

Eine AufIistung der im Jahr 1994 gewährten Subventionen ist als Anlage A ange-

schIossen.

 

ad 8

 

Unter dem Ansatz 1/18606/21/Priv./7660/900 sind die UntergIiederungen 901 (Frage

7) bis 925 zusammengefaßt.

 

ad 9

 

Unter dem Ansatz 1/1 8606/21/Priv./7663/901 wurden NationaIparkförderungen an

juristische Personen, unter dem Ansatz 1/18606/21/Priv./7683 wurden NationaI-

parkförderungen an physische Personen verrechnet. Eine Liste der NationaIpark-

förderungen 1994 ist aIs Anlage B angeschIossen.

 

ad 10

 

Gefördert werden im Bereich der Altlastensanierung und -sicherung:

 

- Maßnahmen zur AItIastensanierung und -sicherung,

- Errichtung, Erweiterung oder Verbesserung von AbfaIIbehandIungsanIagen,

- Sofortmaßnahmen zur unmitteIbaren Gefahrenabwehr und

- Studien und Projekte.

 

Die Förderung erfoIgt in der RegeI durch direkte Investitionszuschüsse und kann im

Ausmaß von bis zu 100 % der aIs umweItreIevant anerkannten Investitionskosten

erfolgen. Die AltIast muß jedenfalls vor dem 1. JuIi 1989 entstanden sein und spä-

testens bis zum 31. Dezember 1994 beim zuständigen Landeshauptmann als Ver-

dachtsfläche gemeIdet werden.

 

Im Jahr 1994 wurden für 13 Ansuchen Förderungen von öS 255 Mio zugesagt, im

Jahr 1995 wurden für 12 Projekte Förderungen in der Höhe von öS 608 Mio von der

Altlastensanierungskommission vorgeschlagen.

Die Finanzierung erfoIgt zweckgebunden über die AItIastenbeiträge. Das jährliche

Aufkommen für die Förderung beträgt derzeit rund öS 230 Mio, reicht jedoch nicht

mehr für die Altlastensanierung aus. Derzeit sind bereits Ansuchen mit einem

Investitionsvolumen in der Höhe von öS 2,3 Mrd. zur Begutachtung bei der Österrei-

chischen Kommunalkredit AG, der geschätzte Förderungsbedarf liegt für diese

Ansuchen bei etwa öS 1 Mrd. Die Einnahmen aus den Altlastenbeiträgen sind jedoch

bereits für die Jahre 1 996 und 1 997 durch bestehende Zusagen gebunden.

 

ad 11

 

Gefördert werden Maßnahmen zur Wasservorsorge, Wasserversorgung und Abwas-

serentsorgung. Aufgrund der neuen Richtlinien werden im Bereich der Abwasserent-

sorgung gut strukturierte Entsorgungsgebiete geringer gefördert (SockeIförderung

von 20 % der anerkannten Kosten) und Strukturnachteile im IändIichen Raum durch

höhere Fördersätze ausgegIichen (bis zu 60 % Spitzenförderung) , Projekte zur

Wasserversorgung werden generelI mit 20 % unterstützt.

 

Der Bundesminister für UmweIt ist ermächtigt, jährlich öS 3,9 Mrd Förderungsbarwert

für Ansuchen im Bereich der SiedIungswasserwirtschaft zu genehmigen. Das damit

gestützte Investitionsvolumen liegt bei rund öS 12 Mrd. Die Mitteldotierung wird im

Finanzausgleich festgelegt.

 

ad 12

 

Gefördert werden betriebIiche HersteIIungsmaßnahmen, die zur Verringerung oder

Beseitigung von UmweltbeIastungen (Luftverunreinigungen, klimareIevante Schad-

stoffe, Lärm und gefährIiche AbfäIIe) führen.

Der erzieIte ErfoIg muß jedenfaIIs die durch Gesetze oder Verordnungen festge-

setzten umweltrelevanten Verpflichtungen übersteigen. Eine wesentIiche Entlastung

der UmweIt insgesamt ist Voraussetzung für die Förderung. GenerelI gilt bei der

Proiektsprüfung der Grundsatz: Vermeiden vor Verwerten vor Entsorgen.

 

Das Ausmaß der Förderung - in Form eines Investitions- oder Zinsenzuschusses -

orientiert sich vor aIIem am Stand der Technik sowie am Grad der Emissionsmin-

derung und beträgt zwischen 10 % und 35 % des umweItrelevanten Investitions-

voIumens - je nach Innovationsgrad der AnIage.

 

Im Bereich der betriebIichen Umweltförderung stehen jährIich rund öS 450 Mio an

Förderungsmitteln zur Verfügung. 1994 wurden insgesamt 261 Projekte mit einem

FörderungsvoIumen von öS 542 Mio zugesagt, das InvestitionsvoIumen beträgt öS

2,5 Mrd. 1995 wurden 206 Projekte mit einer Förderung in Höhe von öS 383 Mio

zugesagt.

 

Eine rasche UmstelIung einzeIner Branchen auf umweItfreundliche TechnoIogien

wird durch bestimmte Förderungsaktionen (z.B. LackieranIagenaktion, Solaraktion,

Kraft-Wärme-KoppIungs-Aktion, UmsteIlung auf Fernwärme usw.) ermöglicht bzw.

initiiert.

 

lm Rahmen der Ostförderung wurden jährlich rund öS 150 Mio Förderungsgelder

des Umweltministeriums vergeben; das bis Ende 1995 in Summe zur Verfügung

stehende Budget (öS 748 Mio) wurde jedoch bereits an fixe Zusagen gebunden.

1994 wurden 40 Projekte mit einem FörderungsvoIumen in der Höhe von öS 170 Mio

positiv begutachtet, 1995 wurden insgesamt 35 Projekte mit einer Förderung von öS

137 Mio unterstützt.

 

 

Beilagen wurden nicht gescannt !!!