881/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr und Genossen haben am 5.7.1996 unter der Nummer 948/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel für behinderte Menschen in die EU-Verträge gerichtet, die den folgenden Wortlaut hat:

 

 

1.    Wie konnte es dazu kommen, daß entgegen allen Vorschlägen und Forderungen seitens der österreichischen Bundesregierung die Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel in ihr Positionspapier zur Regierungskonferenz verweigert wurde?

 

2.    Sind Sie bereit, alles in Ihrer Macht stehende zu tun um zu erreichen, daß von den Verdrehtem Österreichs im Rahmen der Verhandlungen der Regierungskonferenz die Auf­nahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel für behinderte Menschen in die EU­Verträge gefordert wird?  Wenn nein, was sind die Gründe dafür?"

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

ad 1.

 

Die "Österreichischen Grundsatzpositionen" wurden von der Bundesregierung nach einem intensiven Abstimmungsprozeß zwischen allen Bundesministerien, den Ländern, den Sozial­partnern, dem Städtebund, dem Gemeindebund, dem Rechnungshof und der Österreichischen Nationalbank angenommen.  Bereits zu diesem Zeitpunkt war aber klar, daß sich die Regie­rungskonferenz über mehr als ein Jahr erstrecken dürfte.  Es konnte also nur darum gehen, österreichische Grundsätze zu formulieren, ohne in allzu detaillierter Weise auf alle Fragestel­lungen einzugehen.  Aus diesem Grund wurde im Ministerratsbeschluß vom März 1996 auch festgehalten, daß die österreichischen Ausgangspositionen in gewissen Bereichen naturgemäß entsprechend weiter zu konkretisieren sein würden.

Die in der vorliegenden Anfrage zitierte Passage, wonach sich Österreich für eine bessere Absicherung der Interessen der Behinderten einsetzen wird, kann also keineswegs als Absage der Bundesregierung an eine Nicht-Diskriminierungsklausel verstanden werden.

 

 

ad 2.

 

Vielmehr haben sich die österreichischen Vertreter im bisherigen Verlauf der Regierungskon­ferenz bereits wiederholt für die Verankerung einer entsprechenden Nicht-Diskriminierungs­klausel im Primärrecht der Europäischen Union eingesetzt.  Auch ich habe diese Forderung auf Außenministerebene nachdrücklich vertreten.

 

Auf dieses Anliegen wurde auch im Zwischenbericht der italienischen Präsidentschaft über den Stand der Beratungen der Regierungskonferenz vom Juni 1996 ausdrücklich hingewiesen. (Der Zwischenbericht an den Europäischen Rat wurde gemäß Art. 23e B-VG auch National- und Bundesrat übermittelt.)

 

Verständlicherweise ist es derzeit noch zu früh, Prognosen über die Erfolgsaussichten der österreichischen Vorschläge abgeben zu können, da die Regierungskonferenz voraussichtlich nicht vor Mitte 1997 abgeschlossen sein wird.  Das Engagement für die Anliegen behinderter Menschen wird von der österreichischen Delegation aber auf allen Ebenen weitergeführt wer­den.