882/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Helmut Haigermoser und Kollegen haben am 10.  Juli 1996 unter der Nr. 1005/J-NR/1996 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die Begnadigung ehemaliger österreichischer Südtirolaktivisten gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.       Wieviele solche Einzelfälle von noch immer nicht begnadigten oder mit einem Einreiseverbot belegten ehemaligen österreichischen Südtirolaktivisten gibt es?

2.       Welche konkreten Vorstöße haben Sie seit dem Staatsbesuch 1993 unternommen, um diese Begnadigungen zu erreichen?

3.       Werden die vereinbarten, mindestens einmal jährlich stattfindenden Treffen zwischen den Außenministern von Ihrer Seite auch dazu verwendet, dieses Problem einer baldigen Lösung zuzuführen?

 

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

 

ad 1):

 

Es handelt sich um 14 ehemalige Südtirolaktivisten österreichischer Staatsangehörigkeit, hinsichtlich welcher seit 1992 auf eine Begnadigung hingearbeitet wird.  Diese 14 Personen können nicht nach Italien einreisen, weil ihnen dort die Verhaftung droht, während die internationale Fahndung gegen sie per Jänner 1993 eingestellt wurde.

 

Die administrativen Einreiseverbote gegen ehemalige Südtirolaktivisten österreichischer-Nationalität, die nicht dem im Absatz 1) erwähnten Personenkreis angehören, wurden seitens des italienischen Innenministeriums im Laufe des Jahres 1993 aufgehoben, sofern nicht im Einzelfall aus italienischer Sicht ein konkreter Einreiseverbotstatbestand fortbesteht.

 

ad 2):

 

Bereits unmittelbar nach Paketabschluß und Abgabe der Streitbeilegungserklärung gab es durch mein Ressort zahlreiche Interventionen in der Begnadigungsfrage, darunter insbesondere:

 

-        Schreiben von Bundesminister Mock an Außenminister Scotti vom 24.7.1992

 

-        Aufgreifen des Problems beim Treffen von Bundesminister Mock mit Außenminister

          Colombo am Tonale-Paß am 22.8.1992

 

-        Erörterung der Frage auf Beamtenebene anläßlich der Verhandlungen über einen

          österreichisch-italienischen Freundschaftsvertrag in der zweiten Jahreshälfte 1992

 

Seit dem Staatsbesuch von Präsident Scalfaro im Jänner 1993 fanden insbesondere die nachstehend angeführten weiteren Interventionen i.G. statt, wobei die Begnadigungsfrage sowohl mündlich anläßlich der zahlreichen bilateralen Begegnungen angesprochen als auch in verschiedenen Schreiben nochmals auf eine Lösung gedrängt wurde:

 

-      anläßlich des Treffens zwischen Generalsekretär Schallenberg und Staatssekretär

       Azzarà am 22./23.11.1993 in Rom

-      anläßlich des Treffens von Bundesminister Mock mit Außenminister Martino am

       5. Juli 1994 in Wien

 

-      anläßlich des Treffens von Generalsekretär Schallenberg mit Staatssekretär Caputo am

       8.11.1994 in Wien

 

-      im Schreiben von Bundesminister Mock an Außenministerin Agnelli vom 3.3.1995

 

-      anläßlich meines Treffens mit Außenministerin Agnelli am 19.5.1995 in Rom

 

-      anläßlich meines Treffens mit Außenministerin Agnelli in Wien am 11.1.1996

 

-      anläßlich des Treffens von Generalsekretär Rohan mit Generalsekretär Biancheri am           24.1.1996 in Rom

 

-      anläßlich des Treffens von Staatssekretärin Ferrero-Waldner mit Staatssekretär Ferraris

       am 10.5.1996 in Rom

 

-      anläßlich meines Treffens mit Außenminister Dini am 31.5.1996 in Wien

 

-      in meinem Schreiben an Außenminister Dini vom 7.6.1996

 

-      anläßlich des Treffens von Staatssekretärin Ferrero-Waldner mit Staatssekretär Fassino am            24.7.1996 in Wien.

 

Darüber hinaus ist die Begnadigungsfrage ein ständiges Thema der Gespräche der beiden Koordinatoren im Rahmen des Umfassenden Politischen Dialogs.

 

ad 3):

 

Ja. Wie Sie aus Beantwortung der Frage 2) ersehen, nütze ich jede sich mir bietende Gelegenheit - auch bei multilateralen Begegnungen mit meinem italienischen Kollegen um dieses Problem einer baldigen Lösung zuzuführen.