885/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia HAIDLMAYR und Genossen haben am 12.  Juli 1996 unter der Nr. 1150/J-NR/1996 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

 

1.    Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1995?

2.    Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1 angeführten Bereich im Kalenderjahr 1995?

3.    Wie hoch war/ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen in ihrem Bereich für 1995?

4.    Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?

 

5.    Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel voranzugehen?  Wenn nein, warum nicht?

6.    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser causa im vergangenen Jahr gesetzt?

7.    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?

8.    Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1):

 

Die Pflichtzahl im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten betrug im Jahre 1995 fünfzig (50).

 

Zu Frage 2):

 

Im Jahre 1995 waren im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten tatsächlich siebenunddreißig (37) Pflichtzahlen besetzt.

 

Zu Frage 3):

 

Im gleichen Zeitraum waren dreizehn (13) Pflichtzahlen nicht besetzt, also offen.

 

Zu Frage 4):

 

Dazu darf auf die Beantwortung durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 5) bis 8):

 

Ich darf die Fragen, die für den Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten nur sehr schwer getrennt behandelt werden können, zu einer Antwort zusammenfassen:

 

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten muß mit dem ihm zur Verfügung stehenden Personal sämtliche Personalerfordernisse sowohl im Inland wie aber auch an den Vertretungsbehörden und Kulturinstituten im Ausland abdecken.  Es ist daher zur Aufrechterhaltung des Dienstes gezwungen, von allen Bediensteten die Bereitschaft für je­weils mehrjährige Auslandsverwendungen grundsätzlich einzufordern.  Dabei ist es unumgänglich notwendig, daß die jeweiligen Bediensteten, an den sowieso nur mit dem Mindestpersonalstand ausgestatteten Vertretungsbehörden und Kulturinstituten - hier haben die eingeleiteten Sparmaßnahmen eine zusätzliche Verknappung erbracht - uneingeschränkt nicht nur geistig sondern auch körperlich zu den verschiedensten anfallenden Tätigkeiten herangezogen werden können.  Aus diesen Umständen sowie aus der Tatsache, daß z.B. die ärztliche Versorgung in den meisten Ländern wesentlich schlechter als in Österreich und darüber hinaus sehr oft in den Empfangsstaaten keinerlei behindertengerechte Infrastruktur vorhanden ist, ergibt es sich, daß im Bereich des Auswärtigen Dienstes die Einstellung von Behinderten, so notwendig und wünschenswert dies auch ist, nur beschränkt möglich ist und ein schwerwiegendes dienstliches und menschliches Problem darstellt.  Die Tatsache, daß zahl­reiche Bedienstete aus verschiedenen berücksichtigungswürdigen Gründen, wie z.B. Erkrankung infolge des Dienstes (Tropen u.s.w.) nicht mehr das Mobilitätsprinzip, welches für jeden Auswärtigen Dienst notwendig ist, einbezogen werden können, wodurch sich außerordentliche Probleme bei der Postennachbesetzung ergeben, kommt hier noch erschwerend hinzu.

 

Trotz all dieser Probleme habe ich Weisung gegeben, Bewerbungen von Behinderten weiterhin mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und nach Möglichkeit Einstellungen vorzunehmen.  In diesem Zusammenhang muß ich aber auch auf das Problem hinweisen, daß die vorgesehenen, notwendigen und strengen ressortspezifischen Auswahlverfahren (Verordnung zur Feststellung der Eignung für die Verwendung im Höheren, Gehobenen und Mittleren Dienst des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - BGBl 120/89 vom 3. März 1989), die für alle Verwendungsgruppen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zwingend vorgeschrieben sind, Behinderte offenbar so entmutigen, daß sich für diese Tests kaum entsprechende Interessenten bewerben.  Dies stellt einen Umstand dar, auf den das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bedauerlicherweise keinen Einfluß hat.

 

Abschließend möchte ich jedoch nochmals mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß ich ungeachtet all dieser Hindernisse den Auftrag gegeben habe, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Verpflichtungen des Behinderteneinstellungsgesetzes weitgehendst zu entsprechen.