892/AB

 

 

Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Kollegen vom 27. Juni 1996, Nr. 875/J-NR/1996, betreffend "Kosten der Integrationsleistungen für Konventionsflüchtlinge und bosnische Kriegsvertriebene", -beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß sich die zielgruppenspezifische Integrationsarbeit für Konventionsflüchtlinge, bosnische Kriegsvertriebene und Asylwerber jeweils in Umfang und Intensität der Leistung unterscheidet.

 

Konventionsflüchtlinge erhalten die umfassendste Integrationshilfe.

 

Nur ihnen stehen die Integrationswohnheime, der Besuch von Deutsch-Integrationskursen und die Einweisung in Wohnungen offen.  Bosnische Kriegsvertriebene erhielten vom Bundesministerium für Inneres im Jahre 1994 ausschließlich Unterstützung im Rahmen der Bund-Länder-Unterstützungsaktion.  Ihnen konnte der Besuch von einfachen Deutschkursen, nicht aber von Deutsch­Integrationskursen ermöglicht werden.  Für sie wurde im Einvernehmen mit den Ländern ein eigenes Deutschkursmodell entwickelt, das die Anzahl der bosnischen Kriegsvertriebenen in Österreich in bezug auf die Finanzierbarkeit der Kurskosten berücksichtigt.  Asylwerber werden nicht integriert, erhalten jedoch über die Beratungs- und Betreuungseinrichtungen Information,

 

Beratung und Betreuung in bezug auf ihren Status, ihre Perspektiven auf dem österreichischen Arbeits- und Wohnungsmarkt und Hilfestellung in Problemsituationen.  Deutschkurse werden für diese Gruppe nur vereinzelt und auf Beschäftigungstherapie abzielend angeboten.

In der Einleitung zu Ihrer Anfrage liegt ein Mißverständnis vor: Es wurden nicht 40.000 bosnische Kriegsvertriebene in Wohnungen für die Dauer von 6 Monaten in Verbindung mit einem Deutsch-Integrationskurs untergebracht.  Vielmehr handelt es sich bei Unterbringung in Integrationswohnheimen des Bundesministeriums für Inneres nur um Konventionsflüchtlinge, die familiengerecht in Zimmern mit Gemeinschaftsküchen in den Stockwerken untergebracht wurden und nicht um die Zurverfügungstellung von Wohnungen.

 

 

Zu Frage 1:

 

170 Konventionsflüchtlinge haben 1994 einen Deutsch-Integrationskurs besucht.  Bosnische Kriegsvertriebene nahmen an den oben dargestellten Deutschkursen teil.

 

Zu Frage 2:

 

Die Kosten der Deutsch-Integrationskurse für Konventionsflüchtlinge betrugen S 5,073.815,--, die Kosten der Deutschkurse für bosnische Kriegsvertriebene betrugen für das Bundesministerium für Inneres S 2,139.211,-- (d.s. 50 % der Gesamtkosten).

 

Zu Frage 3:

 

193 Konventionsflüchtlinge, von denen 170 den Deutsch-Integrationskurs besuchten, wurden 1994 in die Integrationswohnheime eingewiesen.  Bosnischen Kriegsvertriebenen stand diese Wohnmöglichkeit nicht offen.

 

Zu Frage 4:

 

 

Der Betrieb der beiden Integrationswohnheime, die ausschließlich Konventionsflüchtlingen zur

Verfügung stehen, betrug im Jahr 1994 (inklusive sozialer Betreuung, Kindergarten, Lernaufsicht

für schulpflichtige Kinder) rund S 9,5 Mio.

 

 

Zu den Fragen 5, 7 und 8:

 

1994 wurden Projekte folgender Beratungs- und Betreuungseinrichtungen vom 'Bundesministerium

für Inneres gefördert bzw. als Werkleistung (x) zugekauft:

 

     Fonds zur Integration von Flüchtlingen (x)                                                          ÖS         1,080.072,--

     Gesellschaft österr.-arabischer Beziehungen                                                       ÖS            318.046,--

     Club International                                                                                             ÖS            350.000,--

     Unterstützungskomitee für politisch verfolgte Ausländer                                      ÖS            294.224,--

     Zentralstelle für Flüchtlingsbetreuung                                                                  ÖS         2,048.975,--

     Oberösterreichische Volkshilfe                                                                          ÖS         3,576.625,--

     Linzer Volkshilfe (Kinderbetreuung)                                                                  ÖS            930.084,--

     Caritas Graz-Seckau                                                                                        ÖS         1,620.870,--

     Evangelische Superintendentur Kärnten                                                             ÖS            544.932,--

     Caritas Salzburg                                                                                               ÖS            376.642,--

     Caritas Feldkirch                                                                                              ÖS            469.434,--

     Gesamtkosten                                                                                                   ÖS       11,609.904,--

 

 

Zu Frage 6:

 

Die Aufgabe der Beratungs- und Betreuungseinrichtungen besteht in der Hilfestellung zur raschen

Integration von Flüchtlingen und Fremden im allgemeinen und insbesondere in der Hilfestellung zur

Integration in die Arbeitswelt, zum sozialen und psychischen Problemen von Flüchtlingen und Ausländern bzw. der Weitervermittlung betroffener Personen an kompetente Einrichtungen, in der Aufklärung von Fremden über ihre realen Perspektiven am Arbeitsmarkt, ihre Rechte und Pflichten in der österreichischen Gesellschaft - je nach deren Rechtsstatus - und schließlich in der Organisation von Veranstaltungen mit der österreichischen Bevölkerung zur Förderung des gegenseitigem Verständnisses.

 

Eine wesentliche Aufgabe der Beratungs- und Betreuungsorganisationen liegt auch in der Rückkehrberatung.

 

 

Zu Frage 9:

 

Die "Unterstützung" bosnischer Kriegsvertriebener umfaßt nachstehende, im Rahmen der Bund-Länder-Unterstützungsaktion erbrachte Leistungen:

 

Unterbringung und Verpflegung in einem Quartier oder einen Betrag zur Unterbringung und Verpflegung in Höhe von S 1.500,-- pro Person und Monat,

 

-      Krankenhilfe nach den Richtlinien der Sozialhilfe,

 

-      Schülertransport,

 

-      Mietkostenzuschuß für Familien- oder Wohngemeinschaften von mindestens

3 Personen in maximaler Höhe von Ös 3.600,--/monatlich pro Wohneinheit für eine maximale Dauer von 6 Monaten,

 

-      einmalige Rückkehrhilfe von S 1.500,-- pro Person,

 

-      Deutschkurse.

 

Zu Frage 10:

 

       Im Jahr 1994 wurden gemäß Rechnungsabschluß (gerundet) folgende Kosten

       abgedeckt:

 

       für Verpflegung und Unterkunft:

               in Großquartieren:                                                                  Ös 460,727.000,--

               in Privatquartieren:                                                                  Ös 205,929.000,--

 

       für Krankenhifeleistungen in Groß- und

       Privatquartieren:                                                                            Ös 195,778.000,--

 

       für Schülerfreifahrten in Groß- und

       Privatquartieren:                                                                            Ös    2,484.000,--

 

       für Deutschkurse:                                                                           Ös    2,139.000,--

 

Der Gesamtaufwand des Bundes betrug daher                                    Ös 867,057.000,--.

 

Zu Frage 11:

 

Im Rahmen dieser Integrationsmaßnahme fielen keine Kosten an, da es sich hier im wesentlichen

um dem Innenressort seit langem zur Verfügung stehende Flüchtlingswohnungen handelt, die nach Freiwerden wieder an Flüchtlinge vergeben werden.

 

Zu Frage 12:

 

Den 864 Flüchtlingen stehen in den 317 Wohnungen insgesamt 14.146 M2 zur Verfügung.

 

Zu Frage 13:

 

284 Wohnungen wurden unbefristet vergeben, 21 Wohnungen auf 6 Monate

und 12 Wohnungen auf 3 Jahre.

 

Zu Frage 14:

 

Die Flüchtlinge bezahlen ihre Miete selbst.

Der Fonds zur Integration von Flüchtlingen, der finanzielle Zuwendungen des UNHCR und des Bundesministeriums für Inneres erhält, gewährt an hilfsbedürftige Flüchtlinge auf Antrag bei Wohnungsbezug Unterstützung für die erste Monatsmiete und mietrechtsgesetzkonforme Kautionen.