893/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben am 5. Juli 1996 unter der Nr. 943/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die Luftwaffenbasis Aviano gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

 

1.                   Sind Ihnen die oben angeführten Informationen bekannt und wenn ja, wurden die Darstellungen des "Corriere della Serall vom Außenministerium überprüft?  Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

2.                   Welche Detailinformationen besitzt das Außenministerium über die Verlagerung der verschiedenen Atomwaffendepots im Mittelmeerraum nach Aviano?

 

3.                   Welche Information besitzt das Außenministerium" darüber, welche Mengen und Arten von Atomwaffen in Aviano lagern?

 

4.                   Wurde seitens der NATO bzw. seitens der italienischen Behörden Kontakt mit Österreich aufgenommen und wurden entsprechende Informationen übermittelt?

 

5.                   Welche Sicherheitsvorkehrungen sind diesbezüglich eingeleitet?

 

6.                   Welche Schritte werden seitens österreichischer Behörden zur Abwehr allfälliger Risiken dieser Atomkonzentration in Aviano erwogen?"

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu den Fragen 1) bis 4):

Der in der Anfrage erwähnte Artikel im "Corriere della Serall ist mir bekannt.

 

Die im genannten Artikel enthaltenen Informationen können vom Außenministerium allerdings nicht überprüft werden, weil Österreich in den - im ggstdl.  Artikel angesprochenen - Stationie­rungsbeschluß, der wohl auf NATO-internen Entscheidungen bzw. bilateralen Vereinbarungen zwischen den Vereinigten Staaten und Italien beruhen müßte, als Nicht-Mitglied der NATO in keiner Weise eingebunden ist.

 

"Detailinformationen" zu dieser Frage waren und sind von der NATO bzw.  Italien auch deshalb nicht erhältlich, weil die NATO und ihre Mitglieder Außenstehenden zur geographischen Verteilung ihrer luftgestützten Nuklearwaffen grundsätzlich keine Auskünfte erteilen (und hierzu völkerrechtlich auch nicht verpflichtet sind).

 

 

Zu den Fragen 5) und 6):

 

Es gab und gibt keinen wie immer gearteten Grund, die Verteidigungsanstrengungen der NATO als eine gegen Österreich gerichtete Bedrohung anzusehen, gegen die von österreichischer Seite "Sicherheitsvorkehrungen" zu treffen wären.

 

Unter dem Stichwort "Sicherheitsvorkehrungen" geht es für Österreich nach meiner Überzeugung heute vielmehr darum, als vollberechtigter Partner am Aufbau funktionsfähiger europäischer Sicherheitsstrukturen teilzuhaben.  Hierzu gehört natürlich auch die dynamische Entwicklung der Beziehungen zwischen Österreich und der NATO, wie sie z.B. in der aktiven Teilnahme an der NATO-Partnerschaft für den Frieden und in der Mitwirkung an der - auf der Grundlage eines Beschlusses des VN-Sicherheitsrates erfolgenden und unter NATO-Kommando stehenden - IFOR­Friedensmission in Bosnien zum Ausdruck kommt.