894/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde vom 28.  Juni 1996, Nr. 901/J, betreffend Zusammenhang zwischen Pestiziden und Fehlbildungen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu Frage 1:

 

Das Pflanzenschutzmittel "Benlate" wurde im Jahre 1970 in Österreich zugelassen.  Die Einstufung eines Pflanzenschutzmittels, das vor Inkrafttreten des derzeit geltenden Pflanzenschutzmittelgesetzes (PMG), BGBl 476/1990 idF 300/1995, zugelassen wurde, ist nach den Übergangsbestimmungen des § 35 Abs 2 PMG zu beurteilen.

 

Demnach hat die Einstufung entsprechend den Bestimmungen der §§ 2 Abs 5 und 17 Chemikaliengesetz, BGBl 326/1987 idF 759/1992, und den darauf beruhenden Verwaltungsakten zu erfolgen. § 17 leg cit sieht vor, daß der Hersteller oder Importeur einen Stoff oder die Zubereitung gemäß den Ergebnissen der aufgrund des Chemikaliengesetzes und seiner Verordnungen vorgeschriebenen Prüfungen, nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen oder praktischen Erfahrungen oder aufgrund sonstiger Tatsachen und Umstände einzustufen hat.

 

Aufgrund der genannten Bestimmungen wurde das Pflanzenschutzmittel "Benlate" als "mindergiftig" in Verbindung mit dem Risikosatz "Irreversibler Schaden möglich" eingestuft.

 

Zu Frage 2:

 

Der Wirkstoff Benomyl, das ist die Wirkstoffbasis von "Benlatel“, wird derzeit im Rahmen eines Arbeitsprogrammes der Europäischen Gemeinschaft einer umfassenden Bewertung unterzogen (Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 der Kommission vom 11.  Dezember 1992, gestützt auf die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15.  Juli 1991 über das Inverkehr-bringen von Pflanzenschutzmitteln).  Das Ergebnis dieser Bewertung wird für Herbst 1996 erwartet.  Als berichterstattender Mitgliedstaat wurde Deutschland nominiert.  Vorerst erscheint es zweckmäßig, das Ergebnis dieser Untersuchungen abzuwarten.

 

Zu Frage 3:

 

Die dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft seit dem Jahre 1991 vorliegenden jährlichen Meldungen über die Mengen der Wirkstoffe der in den Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel @'§ 20 Abs 1 PMG) zeigen einen ständigen Absatzrückgang von "Benlatel“.  Der abnehmende Einsatz dieses Pflanzenschutzmittels in der Pflanzenproduktion (es ist als Fungizid im Gemüse-, Obst-, Wein-, Rüben- und Getreidebau zugelassen) wird nicht zuletzt darauf zurückgeführt, daß das genannte Präparat durch Pflanzenschutzmittel neuerer Generation abgelöst wird.  Wurden im Jahre 1991 noch rund 3400 kg des Wirkstoffes Benomyl in Pflanzenschutzmitteln in Verkehr gebracht, waren es im Jahre 1995 nur rund 1300 kg.  Zahlen über die Mengen, die tatsächlich ausgebracht wurden, liegen dem Bundesmini­sterium für Land- und Forstwirtschaft nicht vor.  Ergänzend wird bemerkt, daß die Zuständigkeit zur Regelung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei den Ländern liegt.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Wie oben dargestellt, werden Stoffe und Zubereitungen von Pflanzenschutzmitteln, die in Verkehr gebracht werden, aufgrund der vorgeschriebenen Prüfungen (insbesondere toxikologischen und ökotoxikologischen Prüfungen) bewertet und nach den Bestimmungen des Chemikaliengesetzes gekennzeichnet.  Entsprechend diesen Bestimmungen wird "Benlate" mit den Kennzeichnungselementen

 

-      Leichtentzündlich" (R 11) und

 

-      Mindergiftig" (Gefahrensymbol Andreaskreuz mit Kennbuchstaben Xn) in Verbindung mit dem Risikosatz

 

-      Irreversibler Schaden möglich" (R 40) eingestuft und gekennzeichnet.

 

Außerdem sind die Sicherheitsratschläge

 

-      Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen" (S 2),

 

-      Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten", (S 13),

 

-      Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen" (S 20/21) und

 

-      Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen" (S 46)

 

vermerkt.

 

Das Pflanzenschutzmittelgesetz sieht vor, daß Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln von amtswegen mit Bescheid aufzuheben sind, wenn sie nicht oder nicht mehr den Zulassungsvoraussetzungen entsprechen (§ 10 PMG).  Nach den derzeit vorliegenden Informationen (u.a. aus Großbritannien, Deutschland) liegt kein wissenschaftlich begründeter Verdacht vor, daß das Pflanzenschutzmittel "Benlate" hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gesundheit nicht den Zulassungsvoraussetzungen entspricht.  Vorerst erscheint es daher zweckmäßig, die Ergebnisse der Untersuchungen des Arbeitsprogrammes der Europäischen Gemeinschaft abzuwarten.