895/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Salzl und Kollegen vom 12. Juli 1996, Nr. 1089/j, betreffend EU-Beitritt und Bauernsterben, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich folgendes ausfahren:
Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union war für die österreichische Landwirtschaft mit Umstellungsschwierigkeiten verbunden. Nach eineinhalb Jahren EU-Mitgliedschaft läßt sich als Resümee allerdings festhalten, daß die Landwirtschaft auf die Herausforderungen positiv reagiert hat, daß die Chancen und Möglichkeiten des erweiterten Marktes in zunehmendem Maße genützt werden, und daß vor allem die negativen Effekte, insbesondere im Bereich der Preise, durch die neuen dauerhaften Leistungsabgeltungen und Förderungen
sowie durch die degressiven Preisausgleichsmaßnahmen abgefangen werden konnten. Das WIFO hat dies in einer ersten Durchrechnung zu Beginn des Jahres auch bestätigt. Ein ähnliches Ergebnis brachten auch die Einkommensanalysen von den freiwillig buchführenden Betrieben im Rahmen der Arbeiten für den Bericht über die Lage der Landwirtschaft 1995.
Die von manchen Skeptikern befürchtete Zunahme der Abwanderung aus der Landwirtschaft ist durch die gute Vorbereitungsarbeit vor dem EU-Beitritt und die gelungene Umsetzung, insbesondere im Förderungsbereich, nicht eingetreten.
Zu den Währungsturbulenzen und der BSE-Krise ist festzuhalten, daß diese keine ursächlichen Probleme des EU-Beitrittes darstellen. Österreich hat als EU-Mitglied allerdings den Vorteil, daß die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen mit Unterstützung Brüssels erfolgen können. Wäre Österreich nicht der Europäischen Union beigetreten, dann würden keine Ausgleichszahlungen für die Währungsverluste aus Brüssel erfolgen. Wäre Österreich nicht EU-Mitglied, dann könnten die österreichischen Bauern nicht auf die Intervention der EU zur marktstabilisierung rechnen und es gäbe in weiterer Folge aus EUMitteln auch keinen Ausgleich für die Einkommensverluste. Die Rinderwirtschaft wäre zusätzlich in einer schwierigen Phase, weil die gestutzten Exporte in den EU-Raum sowohl von der Menge als.auch von der Stützungsseite her massiv reduziert hätten werden müssen. Ein Ausgleich über erhöhte Exportstützungen in die EU wäre nicht möglich gewesen. Die notwendigen Mittel für die Finanzierung der übergangsmaßnahmen für die nächsten Jahre wurden in den Budgets 1996 und 1997 bereits fixiert. Der Landwirtschaft stehen die vereinbarten Mittel zur Verfügung.
Die Landwirtschaft bringt aber auch die Flexibilität auf, Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderungen und Leistungsabgeltungen .vorzunehmen, wenn dies aufgrund der Marktentwicklung und der Nachfrage nach bestimmten Förderungen notwendig ist. Für die Umweltförderung wurde für die nächsten Jahre der bereits erhöhte Betrag von 7,4 Mrd. Schilling budgetär abgesichert. Tatsächlich werden die erbrachten Leistungen der Bauern 1996 voraussichtlich aber 8,4 Mrd. Schilling betragen. Um diese Leistungen bezahlen zu können, werden Umschichtungen aus Bereichen, wo es derzeit vertretbar erscheint, vorzunehmen sein. Dies sind einerseits degressive Ausgleichszahlungen im Schweinebereich, wo die derzeitige Preisentwicklung eine Verkürzung der Ausgleichszahlungen verkraftbar erscheinen läßt, andererseits die degressiven Ausgleichszahlungen im Getreidebereich, wo es aufgrund der EU-Marktordnungsreform und der Weltmarktsituation zu einem Erzeugerpreisanstieg kam.
Durch diese Maßnahmen kann der Weg der Ökologisierung der österreichischen Landwirtschaft weiter beschnitten werden. Darüber hinaus kann auch in den nächsten Jahren den Bauern die Sicherheit gegeben werden, daß die vor dem EU-Beitritt zugesagten Mittel zur Einkommenssicherung tatsächlich zur Verfügung stehen. Damit hat der landwirtschaftliche Sektor die Chance, den nach dem EU-Beitritt eingeschlagenen Weg der Innovation, der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Produktion von qualitativ hochwertigen und frischen Lebensmitteln weiterzugehen. Die Erfolge sind auch auf'den Märkten evident. Österreich hat den heimischen Markt erfolgreich verteidigt, die Marktanteilsverluste fielen wesentlich geringer aus als ursprühglich angenommen. Auf den europäischen Hoffnungsmärkten und insbesondere in Italien sind Exporterfolge aufzuweisen, die ohne den EU-Beitritt Österreichs nicht möglich gewesen wären.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:
Zu den Fragen1 bis 4-
Über die Entwicklung der Betriebe geben die alle zehn Jahre durchgeführten Betriebszählungen sowie die Agrarstrukturerhebungen 1993 und 1995 Auskunft. Die Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung 1995
liegen noch nicht vor. Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft gab und gibt es auch keine statistischen Unterlagen über verkaufte oder eingestellte Betriebe bzw. verpachtete Betriebsflächen.
Die Ökonomische Dynamik innerhalb der einzelnen Wirtschaftsgruppen hat in den letzten Jahrzehnten zu einem umfassenden Strukturwandel geführt, wovon die Land- und Forstwirtschaft durch den technischbiologischen Fortschritt in besonderer Weise betroffen war. Die Agrarpolitik hat aber wesentlich dazu beigetragen, daß dieser Strukturwandel ohne größere soziale Härten verlief. Es gab einen Strukturwandel, der sich hauptsächlich in der starken Verlagerung zur Erwerbskombination sowie in der Abwanderung familieneigener und familienfremder Arbeitskräfte in andere Berufe niederschlägt.
Die Entwicklung der Betriebe ergibt folgendes Bild:
1980: 308.246
1990: 278.000
1993: 267.444
Die Entwicklung der Arbeitskräfte verlief in den letzten fünf Jah-
ren wie folgt:
Familieneigene Arbeitskräfte 1991: 182.400 Familieneigene Arbeitskräfte 1995: 139.000.
Dies ergibt eine Änderung 1995 gegenüber 1991 in der Größenordnung von minus 23,7
Familienfremde Arbeitskräfte 1991: 31.900 Familienfremde Arbeitskräfte 1995: 30.100.
Dies ergibt eine Änderung 1995 gegenüber 1991 in der Größenordnung, in der Größenordnung von minus 5,6
Exakte Daten über die zukünftigen Hofübernehmer sind nicht verfügbar. Allerdings weist die Sozialversicherungsanstalt der Bauern das Ergebnis aus, daß die Anzahl der im elterlichen Betrieb männlichen pflichtversicherten Kinder rückläufig ist. Aus dieser Tatsache ist eine weitere Zunahme der Betriebe mit Erwerbskombination ableitbar, aber keineswegs die gänzliche Aufgabe der Betriebe. In der Pensionsversicherung sind derzeit insgesamt 57.800 männliche Betriebsführer zwischen 25 und 45 Jahren pflichtversichert.
Insgesamt ist festzustellen, daß die flächendeckende Bewirtschaftung gesichert ist und der hohe Anteil der Erwerbskombination zu einer Festigung der agrarstrukturellen Verhältnisse beiträgt.
Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft liegen keine Unterlagen über.zwangsversteigerte Betriebe vor.
Zu Frage 5:
Im Rahmen des INVEKOS wurden bis 30.06.96 folgende Förderungsanträge eingereicht:
Mehrfachanträge "Flächen" 184.940
Anträge auf Mutterschafprämie 6.850
Anträge auf Mutterkuhprämie 52.165
Anträge Sonderprämie männliche Rinder 57.944
Diese Angaben beziehen sich auf den derzeit verfügbaren Rohdatenbestand und können sich noch ändern. Erst nach Abschluß der Datenkonsolidierung in der AMA kann ei ne aussagekräftige Auswertung über die Antragstellung 1996 durchgeführt werden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Einreichfrist für den Mehrfachantrag endete 15.05.1596. Die
gemäß Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 eingeräumte Nachreichfrist lief bis 09.06.1996.
Die Almauftriebslisten und die Gem . einschaftsweidelisten, die einen integrierten Bestandteil des Mehrfachantrages bilden, konnten bis 15.07.1996-bei der zuständigen Landwirtschaftskammer eingereicht werden.
Die Einreichfrist für die Mutterkuhprämie endete am 10.06.1996, die Nachreichfrist am 05.07.1996. Die Sonderprämie für männliche Rinder kann kontinuierlich bis 29.11.1996 beantragt werden.
Die eingelangten Anträge werden in den Erfassungsstellen der Landwirtschaftskammern EDV-mäßig verarbeitet. Der gesamte Datenbestand wird der AMA übergeben, welche die Plausibilitätsprüfung durchführt. Auf Basis dieses Datenbestandes wird die Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen überprüft, die Förderungshöhe berechnet und die Auszahlung durchgeführt. Die ersten Berechnungen werden im Laufe des Septembers erfolgen. Aussagen über die Förderungszusagen für das Jahr 1996 können daher derzeit noch nicht gemacht werden.
Zu Frage 8:
Die Durchschnittsbeträge je Betrieb für die wesentlichen Förderungsmaßnahmen des Jahres 1995 lauten wie folgt:
Förderunasmaßnahme: Betraa (ÖS/Betrieb):
Mutterschafe 8.751
Mutterkühe 10.026
Sonderprämie männliche Rinder 12.979
Kulturpflanzenausgleich 41.103
Degressive Ausgleichszahlungen
für Kulturpflanzen 28.955
Ausgleichszulage inkl.
Wahrungsbeträge 22.850
Umweltprogra.mm 41.653
Zu Frage 9:
Gemäß Solidarpaket vom April 1994 waren 5,5 Mrd. Schilling für die Finanzierung des Umweltprogrammes vorgesehen. Bekanntlich war die Teilnahme der österreichischen Betriebe an diesem wichtigen Förderungsprogramm im vergangenen Jahr wesentlich größer als erwartet. Durch gemeinsame Anstrengungen ist es im vergangenen Herbst gelungen, das Programm 1995 in der vollen Höhe (rd. 7,4 Mrd. Schilling) finanzieren zu können. In den Budgetverhandlungen für die Jahre 1996 und 1997 wurde dieses Volumen für das Umweltprogramm vorgesehen.
In den ersten Monaten des Jahres 1996 hat sich abgezeichnet, daß aufgrund der in der Förderungsrichtlinie vorhandenen Spielräume innerhalb der beantragten Maßnahmen mit einem weiteren beträchtlichen Anstieg des Budgeterfordernisses zu rechnen war. Die einzige Möglichkeit, der bugetären Situation von Bund und Ländern zu entsprechen, war der sog. "Einstiegsstopp".
Zu Frage 10:
Nach ersten Auswertungen der Förderungsanträge des Umweltprogrammes 1996 zeichnet sich gegenüber dem Programm des Vorjahres ein mehrbedarf von rund 1 Mrd. Schilling ab. Demnach wird es erforderlich sein, die erwähnte Ermächtigung zur Budgetüberschreitung in Anspruch zu nehmen. Dies soll durch Umschichtungen von den degressiven Ausgleichszahlungen im Bereich des Ackerbaues sowie der Schweineproduktion erfolgen. Die einzige Alternative dazu wäre gewesen,
in die im Solidarpaket festgelegten Kostenentlastungsprogramme bzw. in EU-kofinanzierte Strukturförderungen (z.B. Investitionsförderung, Jungübernehmerförderung, Sektorplanförderung, 5b-Förderung, Förderung für Erzeugergemeinschaften, etc.) einzugreifen. Dadurch hätten erhebliche EU-Mittel nicht in Anspruch genommen werden können.
Durch die gewählte Vorgangsweise stehen die im Beitrittsvertrag festgeschriebenen EU-Mittel für das Umweltprogramm im Ausmaß von 175 Mio. ECU zur Verfügung. Die Ausschöpfung der EU-Mittel bei den kofinanzierten Strukturmaßnahmen ist damit sichergestellt.
Zu den Fragen 11 bis 11:
Gemäß Art. 138 des Beitrittsvertrages dürfen während der Übergangszeit - vorbehaltlich der Genehmigung der Kommission den Erzeugern der landwirtschaftlichen Grunderzeugnisse degressive einzelstaatliche Übergangsbeihilfen gewährt werden. Die Genehmigung der Kommission wird vorbehaltlich jener Anpassungen erteilt, die aufgrund der Entwicklung des Preisniveaus in der Gemeinschaft erforderlich werden können. Die Anpassung der degressiven Ausgleichszahlungen für Schweine und Getreide gilt für das Jahr 1996.
Die Höhe der degressiven Ausgleichszahlungen ist bekanntlich von der EU nach oben begrenzt, die effektive Höhe hängt vom tatsächlichen Erzeugerpreisniveau ab. Dies galt schon 1995, wo bekanntlich die Höhe der degressiven Ausgleichszahlungen bei Obst und Gemüse erst nach Vorliegen der Erzeugerpreise festgesetzt wurde. Bei Speisekartoffeln war letztes Jahr das Preisniveau so gut, daß entgegen den Annahmen zu Jahresbeginn keine degressiven Ausgleichszahlungen ausbezahlt wurden.
Zu Frage 14:
Die in Art. V Abs. 1 Z 33 Bundesfinanzgesetz 1996 vorgesehene Überschreitungsermächtigung in Höhe von 50 Mio S könnte nach wie vor in Anspruch genommen werden, wenn die im Titel 1/606 verbleibenden Mittel nicht ausreichen. Inwieweit eine Inanspruchnahme der Ermächtigung erforderlich ist, hängt unter anderem von der Preisentwicklung bei Obst und Gemüse ab.
Zu Frage 15:
Wie bereits bei der Beantwortung zu Frage 10 erwähnt, zeichnet sich nach den ersten Auswertungen der Anträge für das Umweltprogramm des Jahres 1996 ein mehrerfordernis von rund 1 Mrd. Schilling ab. Dieses Mehrerfordernis resultiert insbesondere aus einer Ausweitung der Maßnahme Winterbegrünung (Fruchtfolgestabilisierung). Da die Bauern die diesbezüglichen Leistungen bereits im vergangenen Herbst und Winter 1995/96 erbracht haben und auch die Kosten bereits angefallen sind, kann es zu keiner Änderung der Maßnahmen im Jahr 1996 kommen. Die volle Ausfinanzierung wird durch die gegenständlichen Umschichtungen gesichert.
Im Zuge der Evaluierung des Umweltprogrammes und der Überprüfung des Verhältnisses von ökologischen Leistungen und den dazugehörigen Leistungsabgeltungen ergab sich die Notwendigkeit, eine Differenzierung der Förderungshöhe für begrünte und nichtbegrünte Flächen bei der Fruchtfolgestabilisierung vorzunehmen.
Stillgelegte Flächen werden aus der Förderung herausgenommen. I.ndirekt werden von dieser Maßnahme positive Struktureffekte für die Landwirtschaft erwartet.
Zu den Fragen 16 bis 19:
Grundsätzlich ist festzustellen, daß es sehr wohl Hilfen für den Rindfleischsektor gegeben hat, nämlich die Interventionsankäufe der Europäischen Gemeinschaft im Ausmaß von bis jetzt rund 273.000 t und die Erhöhung der Exporterstattungen.
Für die in Österreich wirksamen Maßnahmen werden von der EU rund 480 Mio. Schilling aufgewendet. Diese indirekten Hilfen haben einen noch stärkeren Preiszusammenbruch verhindert.
Die Auszahlung der EU-finanzierten BSE-Hilfen an die österreichischen Bauern, wofür durch die EU mittlerweile entsprechende rechtliche Grundlagen geschaffen wurden, ist für Ende August bzw. für Anfang September 1996 vorgesehen. Die österreichischen Bauern können mit rund 336 Mio Schilling an Beihilfen im Rahmen der BSE-Ausgleichszahlungen aus EU-Mitteln rechnen. Gelder aus dem nationalen Budget werden nicht angesprochen.
Die Aufteilung der BSE-Mittel soll in unbürokratischer Weise ohne Antragsverfahren anhand der Tierliste 1996, die im Rahmen des Mehrfachantrages abzugeben war, erfolgen. Für die in der Tierliste erfaßten Rinder im Alter von 1-2 Jahren werden Förderungen ausbezahlt.
-tu den Fragen 20 und 21:.
Die Durchführung der ägrimonetären Ausgleichszahlungen ist ab Ende August 1996 vorgesehen. Die Ausgleichszahlungen werden in die Sektoten Milch und Rinder (246 Mio Schilling) sowie Zuckerrüben und Stärkeerdäpfel (15 Mio Schilling) fließen. Im Rindersektor erfolgt die Auflistung gemäß Tierliste 1995, wobei für Stiere, Ochsen sowie Schlachtkalbinnen 366 Schilling/Stück und für Zucht- und Nutzkalbinnen 561 Schilling/Stück gewährt werden.
Zu Frage 22:
Gemäß Art. 147 des Beitrittsvertrages können bei erheblichen Störungen auf dem Markt Schutzmaßnahmen in Kraft gesetzt werden. Gemäß der Marktbeobachtungsverordnung (BGB1.Nr. 1082 vom 30.12.1994) ist die AMA verpflichtet, eine laufende Beobachtung der Preise auf Großhandelsebene und der Herkunft und Menge im Bereich Getreide, Milch, Rinder und Schweine, Geflügel, Eier, Wein, Obst und Gemüse durchzufahren.
Die mit der Preisbeobachtung beauftragte AMA nimmt laufend umfassende Preis- und Mengenerhebungen vor. Die Ergebnisse werden dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und den Wirtschaftspartnern vorgelegt. Es liegt an den Wirtschaftspartnern, bei eklatanten Marktstörungen einen einvernehmlichen Vorschlag betreffend die Auslösung der Schutzklausel durch die Europäische Kommission vorzulegen. Bis dato liegt kein derartiger Vorschlag vor.
Zu Frage 23:
Die Frage der pauschalierten Vorsteuer wird derzeit im Expertenkreis mit dem Bundesministerium für Finanzen beraten.